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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Mittwoch den 23. April
1879.
AMtlicheZ.
Zimmermeister Andreas Craß'zu Fechenheim ist als Mitglied der dasigen Feuer-Deputation bestellt und vereidet.
Hanau am 18. April 1879.
__________________________Der Landrath.___________________________
Bekanntmachung.
Einheitlicher Packetportotarif im Verkehr zwischen Deutschland und Niederland.
Vom I. Mai d. I. ab'tritt im Verkehr zwischen Deutschland und Niederland ein einheitlicher Portotarif für Packetse bis zum Gewicht von 5 Kil ogramm in Wirksamkeit. Danach kostet ein Packet bis zum Gewicht von 5 Kilogramm 80 Pfennig oder 50 Cents; Sperrgut die Hälfte mehr. Das Porto ist vom Absender im Voraus zu entrichten. Bei Packeten mit Werth an- gäbe tritt dem Gewichtporto die ermäßigte Versicherungsgebühr von 20 Pfennig oder 12 Cents für je 60 0 Mark oder je 350 Gulden hinzu.
Berlin W., 19. April 1879.
Der General-Postmeister. Stephan.
Tagesschau.
— Berlin, 22. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, nach Meldung des „R. u. St.-A." aus Wiesbaden, gestern Nachmittag den Vortrag des Geheimen Legationsraths von Bülow entgegen, machten darauf eine Spazierfahrt und besuchten Abends die Vorstellung im Theater. — Heute Vormittag empfingen Se. Majestät den Major von Brauchit'ch vom Militärkabinet zum Vortrage.
— Berlin, 22. April. Am 20. April verstarb im 79. Lebensjahre und im 59. Jahre seines amtlichen WaltenS der Wirkliche Geheime-Rath Dr. von Strampff, seit 1845 Vize-Präsident und seit 1846 Erster Präsident des Kammergerichts. Der Verewigte hat sich außer durch seine amtliche Wirksamkeit in diesen Stellungen auch um die wissenschaftliche Bearbeitung des preußischen Rechts große Verdienste erworben. Bereits im Jahre 1828 vereinigte sich der damalige Justiz-Rath von Strampff mit dem Geheimen Ober-Justiz-Rath und späteren Präsidenten der Jmmediat-Justiz-Examinations» Kommission Simon zur Herausgabe der „Rechtssprüche der preußischen Gerichtshöfe", die bis zum Jahre 1834 in vier Bänden erschienen, sowie der gleichzeitig heraus- gegebenen „Zeitschrift für wissenschaftliche Bearbeitung des preußischen Rechts" (3 Bände), deren dritter Band die vollständigen Materialien des Allgemeinen Landrechts zu den Lehren vom Besitz und der Verjährung enthielt, eine eben so schwierige, als umfassende und für die Rechts- eutwickelung bedeutsame Arbeit. Im Jahre 1842 erschien das damals viel verbreitete „Handbuch gemeinnütziger Rechtswahrheiten von v. Goß- ler" in einer durchgreifenden Bearbeitung von ihm und bald darauf, im Jahre 1844, die 30 Bogen starken „Kritischen Briefe über den Entwurf des Strafgesetzbuches für die preußischen Staaten." Auch an dem sonstigen wissenschaftlichen und künstlerischen Leben Berlins nahm der Verstorbene jederzeit einen lebhaften Antheil; er war ein thätiges Mitglied der „Naturforschenden Gesellschaft" und beschäftigte sich in seinen Mußestunden mit naturwissenschaftlichen Arbeiten. (R. u. St.-A.)
— Der kaiserliche Botschafter Graf zu Münster hat London mit kurzem Urlaub verlassen, um sich aus seine Besitzungen zu begeben. Während der Abwesenheit des Botschafters fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Botschastsrath Freiherr von den Brincken.
— In dem am 31. März abgeschlossenen Etatsjahr 1878 bis 1879 haben, wie der „Mgd. Ztg." mitgetheilt wird, die zur Abschreibung gelangten Einnahmen — einschließlich der creditirten Beträge — an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern 264,307,071 Mark betragen. Sie bleiben um 830,145 Mark gegen das Vorjahr zurück.
— Eines so späten Frühlings wie in diesem Jahre weiß man sich kaum zu erinnern. In den letzten Wochen ist so viel Schnee gefallen, daß das zu erwartende rasche Schmelzen desselben neue Wassers- j
gefahren erwarten läßt. Die Nachrichten aus Ungarn und von der Weichsel lauten nach der „Köln. Ztg." schon beunruhigend.
— D armstadt, 22. April. Die „DarmstädterZeitung" schreibt, die Mittheilung der „Augsburger Allgemeinen Zeitung", wonach zwischen Bayern und Hessen Verhandlungen schweben sollten, um eine in den Händen Bayerns liegende Bahnverbindung zwischen Unterfranken und der Pfalz herzustellen, sei unrichtig. Solche Verhandlungen schwebten weder zwischen der hessischen Regierung und Bayern, noch auch seien dergleichen zwischen der Ludwigsbahn und Bayern wegen Abtretung von Linien der Ludwigsbahn im Gange, noch hätten überhaupt solche Verhandlungen stattgekunden.
— Metz, 20. April. Die Lothringer Zeitung schreibt: „Beim Herannahen des Geburtsfestes des Kaisers war dem Bischof von Metz die Anfrage zugegangen, ob er die hierzu geeignete kirchliche Feier in den Kirchen der Diöcese veranstalten wolle. Der Bischof hat ablehnend geantwortet. Die gleiche Haltung hat bei diesem Anlässe auch der Bischof von Straßburg eingenommen."
— Paris, 21. April. Ein neues Amnestiedekret, welches sich auf 661 Kommuneverurtheilte erstreckt, ist heute im „Journal offiziel" veröffentlicht worden.
— Paris, 22. April. (Köln. Ztg) Es scheint jetzt festzustehen, daß die Regierung der Deputirtenkammer die Entscheidung über Blan- qui's Wahl überlassen, sich aber gegen diese Wahl als ungesetzlich aus- sprechm will. — Gestern fand die Eröffnung der Session der Generalräthe statt. Der Generalrath des Departements Pas de Calais begann seine Verhandlungen sofort mit einem Wunsche gegen die Annahme der Ferry'schen Vorlagen.
— Die Arbeiter der Kohlenbergwerke im Bezirk Durham haben den von den Besitzern ihnen angebotenen Vergleich mit der gewaltigen Ueberzahl von 21,278 gegen 222 Stimmen ausgeschlagen. Der Kampf scheint also zu beiderseitigem Verderben fortdauern zu sollen. Das Verhalten der Arbeiter, sagt die Pall Mall Gazette, ist als selbstmörderisch zu bezeichnen, denn ihr Verband ist ohne Mittel. Freilich erinnert man daran, daß vor 35 Jahren die Väter dieser Leute, gleichfalls ohne jede Unterstützung, vier Monate lang den Kampf fortsetzten. Möglich ist es, daß die Söhne dasselbe ausrichten; aber was gewinnen sie dabei? Schwerlich ihr Ziel, wohl aber Elend und Mangel für sich und die Ihrigen, großen Nachtheil für ihre Arbeitgeber, Gefährdung der Zukunft der nordenglischen Eisenindustrie und daher steigende Verschlechterung ihrer Lohnverhältnisse.
— London, 22. April. Die Journale veröffentlichen eine Zuschrift Lord Derbys, worin derselbe erklärt, daß er sich vorläufig von jeder Partei fern halten werde. — Nach aus der Kapstadt hier ringe gangknen Nachrichten vom 8. d. M. hatte der General Chelmsford am
6. d. M. Ghingolovo erreicht. In einem am 2. stattgehabten Gefechte hatten die Zulus 1200 Mann an Todten verloren. Vom Kapitän Wood waren im Gebiete der Basulos 2200 Rinder, 240 Pferde und 3000 Schafe erbeutet worden, ohne daß Kapitän Wood mit seiner Truppe irgend einen Verlust erlitten hätte.
— Petersburg, 21. April, Abends. (Köln. Ztg.) Heute wurde an den Straßenecken eine Verordnung des provisorischen Generalgouverneurs Gurko angeschlagen, durch welche folgende Sicherheitsmaßregeln angeordnet werden: „An der Thür eines jeden Hauses in Petersburg soll am Tage wie in der Nacht ein Hauswächter den Dienst versehen. Die Hauswächter sollen ihr Augenmerk darauf richten, daß nirgends Placate ohne eine bezügliche Erlaubniß angeschlagen und daß keine Gegenstände in den Straßen ausgestreut werden, welche Schaden bringen könnten. Leute, die derartiges thun, sollen von den Hauswächtern verhaftet werden. Versäumniß dieser Pflichten wird an den Hausaussehern beim ersten Mal mit Geldstrafe von 25 Rubeln oder Hast von sieben Tagen, im Wiederholungsfälle mit Ausweisung aus der Stadt geahndet. Hausbesitzer, welche ihre Hauswächter den Dienst nicht bei der Hausthür rersehen lassen, unterliegen einer Geldstrafe von 500 Rubeln. Obige Vorschriften treten drei Tage nach Veröffentlichung in der Pelizeizeitung in Kraft." Dieselbe Verordnung verfügt