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Jährlich 9 Mark.

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Me riiuelne Nräu-- r-er 10 Pfg.

mE Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-fCorrespondenz.

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Die ispaltige Earmonl zeile od, deren Raum

10 Pfg.

Die s palt. Zeile 20 Pfg.

Die »fpaMgcZeile 30 Pfg.

Samstag den 12. April

1879.

Amtliche«.

Bekanntmachung, die Haupt-Ergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse für den Regierungsbezirk Cassel vom Rechnungsjahr 1. April 1877/78 betreffend.

Nachdem die vorgedachte, von der Königlichen Regierungs-Hauptkasse aufgestellte Rechnung revidjrt, den Kassen-Curatoren nebst den Belägen porgelegt, von denselben als richtig anerkännt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Haupt-Ergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit :

Zusammenstellung

der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse des Regierungs-Bezirks Cassel für das Rechnungsjahr

Soll

Dagegen ist

Mithin wirkliches Soll

Titel

Gegen st and

Ist

Rest

g <53

g

Nach der vorigen Rechnung

Nach dem Etat

Ueberhaupt

Zugang

Abgang

g

M. M

cM | <5

10994

36

201

15

64

88

35

1480 10606

24940

64

33

10994

1516

10606

25142

20583

498

64

64

21

35

86

467 1403 1200

770

640 543

37

61

10

98

10994

1983 12010

1200 25912 21223

1042

64

01

82

I

Ha

Ilb III

Einnahme

Bestand aus voriger Rechnung. . Antrittsgelder....... Kapitalzinsen....... Abgelegte Kapitalien..... Jahresbeiträge der Kassenmitglieder Beiträge der Gemeinden. . . . Sonstige Einnahmen..... Zuschuß aus der Staatskasse . .

Summa der Einnahme =

Ausgabe

Berwaltungskosten......

Zur Anlegung als Kapital. . .

Pensionen........

Sonstige Ausgaben.....

10994

1939 12010

1200 25784 21199

1042

64

01

90

45

84

44

127

92.

20568

498

86

45

84

IV V

VI

24

11247

87

58093

83

69341

76

5025

06

74366

76

74170

84

195

92

1081 31188 24366

1458

40

43

1081 31188 24366

1458

40

43

15706

10

89

421

1239

95

88

75

991 46894 23944

218

05

50

55

25

I II III IV

991 46894 23944

218

05

50

55

25

58093

83

58093

83

15706

10

1751

58

72048

35

Summa der Ausgabe = Mithin Bestand

72048

35

13954j52

2122

49

Cassel, den 26. März 1879.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

B. 3941. Mittler. Jöckel.

Oetarmtmachrmgen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. I. (Amtsblatt Nr. 6 und 19) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druck- schrift:Freiheit* erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern die- ses Blattes, welche unter der AufschristForckenbeck" zur Ausgabe gelangen.

Berlin den 31. März 1879.

Der Reichskanzler. In Vertr.: Hofmann.

Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. I. (Amtsblatt Nr. 6 und 19) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druck- schrift:Freiheit* erstreckt sich auch auf die Nummern dieses Blattes, welche unter der AufschriftMadai*, sowie auf diejenigen, welche an Stelle einer Titelaufschrist mit vier Fragezeichen ver­sehen, zur Ausgabe gelangen.

Berlin den 5. April 1879.

Der Reichskanzler. In Vertr.: Hofmann.

Aus Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die ge­meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok­tober 1878 wird hiermit von der unterzeichneten Landespolizeibehörde die Nr. 24 des diesjährigen Jahrganges der in Hottingen-Zürich in der dortigen schweizerischen Bereinsbuchdruckerei gedruckten periodischen Zeitschrift:Der freie Schweizer* verboten.

Frankfurt a. O. den 4. April 1879.

Königliche Regierung, Abth. des Innern. Stab er oh.

In Gemäßheit des §. 6 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß die Nrn. 5, 6 und 8 der in der schweizerischen Vereinsbuchdruckerei in Hottingen-Zürich erschei­nenden ZeitungDer Patriot*, sowie die Nr. 23 der Zeitung Der freie Schweizer" auf Grund des §. 11 des erwähnten Gesetzes heute von uns verbeten worden sind.

Darmstadt den 28. März 1879.

Großherzoglich Hessisches Kreisamt Darmstadt.

Auf Grund des §. 11 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 wir verfügt: Die Nummern 18 bis 20 des in Kehl erscheinenden Wochen