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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Korrespondenz.
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Sie ifpeltige Gärmoxdzeile »1. deren Raum 10 Psg.
Sie Lg-alt. Zeile 20 Pig.
DieSIpaltigeZeile 30 P,g
Kr. 83. Dienstag dm 8. April
1879.
Amtliches.
Gekanntmachuug.
In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz- Ordnung vom 28 September 1875 wird nachstehend der Geschäftsp-an für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:
Dienstag den 22. April er.
Musterung der Militairpstichtigen der Jahrgänge 1857 und 1858 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.
Mittwoch den 23. April Musterung der Militairpstichtigen des Jahrgangs 1859 von Stadt Hanau.
Donnerstag den 24 April
Musterung der Militairpstichtigen von Stadt Bockenheim.
Freitag den 25, April
Musterung der Militairpstichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel, Ber'ersheim, Beiersröder Hof, Dörnigheim, Dotten- felder-Hof, Erbstadt, E chen und Eckenheim.
Samstag den 26. April
Musterung der Militairpstichtigen aus den Gemeinden Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Gronamr-Hof, Großauheim und Groß- krotzenburg.
Montag den 28. April
Musterung der Militairpstichtigen von den Gemeinden Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimer-Hof, Kilianstädten, Langendiebach, Langenselbold und Marköbel.
Dienstag den 29. April
Musterung der Militairpstichtigen von den Gemeinden Mittelbuchen, Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach, Ober- dorfelden, Oberissigheim, Oberrodenbach, Ostheim, Philippsruhe-Fasanerie, Praunheim, Preungesheim, Ravolzhausen und Rosidors.
Mittwoch den 30. April
Musterung der Militairpstichtigen von den Gemeinden Rüdigheim, Rüdigheimer-Hof, Rückingen, Seckbach, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbader Hof, Wilhelmsbad.
Donnerstag den 1. Mai
Loosung.
Freitag den 2, Mai Classisikation.
Das Ersatz-Geschäft wird im Gasthause zur Mainlust in Kesielstadt abgehalten und beginnt jeden Tag Morgens 9^ Uhr. Die Militairpstichtigen haben jedoch behufs Verlefeus und Rangireus präcis S1^ Uhr zu erscheinen.
Gestellungspflichtig sind:
1. Alle diejenigen MilttanPflichten, welche im Jahre 1859 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaflsreamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten im Kreise sich aushalten, sofern sie nicht bereits in den MilitairdienUeiugetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2. Alle im Jahre 1857 und 1858 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt oder mit einem Ersatz-Reserve- resp Ausmusterungsscheine von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.
3. Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitiveLEntscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosnngsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.
Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet haben, so werden sie hierdurch aufgeford:rt, dies sofort bei dem betr.
Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienste, müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern ge'angen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist. Arbeitsunfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpstichtigen haben im Falle von Reklamationen im Musterungs-Termin persönlich zu erscheinen. Zur vorläufigen Prüfung von Reklamations-Ansprüchen sind folgende Termine festgesetzt:
1. Montag den 7. April er. für die Stadt Hanau und Bockenheim,
2. Dienstag den 8. April für die Landgemeinden des Kreises und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im Landräthlichen Büreau.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.
An der am 1. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpstichtigen überlassen.
Die Classifikation der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz Reserve designirt sind, findet den 2. Mai er. statt. Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen. Letztere haben die Reklamationen an den zu deren vorläufigen Prüfung festgesetzten Tagen hierher abzuliefern.
Vorstehendes haben die Herrn Ortsoorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militan Pflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine selbst sich persönlich einzufinden.
Die Miiitairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen.
Zwecks Ladung der Militairpstichtigen wollen die Herrn Ortsvorstände die Rekrutirungs- Stammrollen alsbald hier abholen, oder durch zuverlässige Boten abholen lassen.
Hanau am 17. März 1879.
s Der Landrath.
Rundschau.
R. F. Unser Kaiserpaar gedenkt seine goldene Hochzeit nur im engen Familienkreise auf der Insel Mainau im Bodensee zu feiern, wenigstens soll der Kaiser Wilhelm, welcher sich dauernd des besten Wohlseins erfreut, selbst den diesbezüglichen Wunsch geäußert haben. Der Zar von Rußland wird nach den neuesten Nachrichten persönlich zur Feier erscheinen, hingegen ist es wieder zweifelhaft geworden, ob auch der Kaiser von Oesterreich der Jubelfeier beiwohnen wird. Dem Vernehmen nach soll auch der König von Spanien zu diesem Zwecke am kaiserlichen Hose erwartet werden, während über das vermuthete Erscheinen des Königs von Bayern zur Zeit noch gar keine Entschließungen bekannt sind. Dagegen kommt aus Braunschweig die Kunde, daß der Herzog von Braunschweig auch der goldenen Hochzeitsfeier des Kaiserpaares beiwohnen wird. Zu der Feier soll der Herzog durch den Enkel des Kaisers, den Erbgroßherzog Friedrich Wilhelm von Baden, eingeladen worden sein.
Aus Wiesbaden wird mitgetheilt, daß die kronprinzliche Familie, welche sich nach dem Tode des Prinzen Waldemar dorthin zurückgezogen hatte, am 4. April den Besuch des Großherzogs von Hessen empfing. Das kronprinzliche Paar hat auf die Beileidsadresse, welche der Magistrat der Stadt Berlin gelegentlich des Trauersalls in der kronprinz- lichen Familie an die hohen Eltern richtete, mit einem Dankschreiben