Einzelbild herunterladen
 

4^

Vrri»;

MH-lich 9 Wert Gzrj.4M.soP.

DrscteljLhrUq 8 M«r? 35 Pf» i®B$ auswärtig» LLrnnentul

WU Sesi Betreffen« ist PoKEchla» Ms einzeln« Nu»» »es 10 Psz.

fianautr Ammer.

Mzisich AMtliches Orgo M Kreis und GLadL Hanau»

^ Erschmm täglich mit Ausnahme der Gsuu- und Feiertage, mit belletristischer Bsilage, Mh Gamstsgs mit der Berliner Prsvinzial-Csrrespsudmz.

Ssferti»«** ?rti«t »te lsp»Mg« MmnondzeUe ok Seien Raum

10 Pfg.

«k 8»alt Srtt» SO Pfg.

eN»ti>aItiseSeU<

80 Pj«.

M« 82

Montag den 7. April

1879.

AMilichßB»

Durch Beschluß des Kreistages vom 29. März 1879 sind zu Bezirks Jmpfär-ten pro 1879 bestellt:

1) Kreisphysikus Dr. von Möller zu Hanau für Hanau, Bruchkövel, Oberissigheim, Niederissigheim, Roßdorf, Kinzig- Heimerhof und Butterstädterhöse

2) Dr. Wolfram zu Hanau für Großauheim, Groß'rotzenburg, Niederrodenbach, Oberrodenboch, Rückingen, Kesselstadt, Windecken, Philippsruhe, Wilhelmsbad, Wil- helmsöaderhof, Fasanerie, Weltgaua und Pu verfabrik.

3) Dr. Calaminus zu LangendieLach für Langendiebach, Ravolchausen, Rüdigheim, Nüdigheimerhof, Marköbel, Beiersröderhof, Hirzbacherhof. Ostheim, Eichen und Erbstadt.

4) Dr, Ramdohr zu Langeufelbold für Langeufelbold, Hüttengesäß, Neuwiedermutz, Baumwieserhof und Bruderdiebacherhof.

5) Phyfikus Dr. Hartwig zu Fechenheim für Wachenbuchen, «.«isttelbuchen, Hochstadt, Bergen und Enkheim.

6) Dr. Weber zu Fechenheim für Fechenheim, Dörnigheim, Bisch fsheim und Mainkur.

7) Dr. Frankenberg zu Bergen für Secköach, Heiligenstock, Gronau, Gronau-rhof, Dottenfelderhof, Ober- und Nieder- Dorlelden und Kilianstädten.

8) Dr. Nicolay zu Bockenheim für Praunheim, Ginnheim und Eschersheim.

9) Dr. Daube zu Bockenheim für Eckenheim, Preungesheim und Berkersheim.

10) Phyfikus Dr. Jacobi I. zu Bockenheim für die Stadt Bockenheim.

Hanau am 1. April 1879.

Unter Hinweisung auf §. 8 Absatz 3 des Reglements zur Aus­führung des Reichs-Jmpfgesetzes (Amtsblatt de 1875 S. 118) veran­lasse ich die Herrn Ortsvorstände, über diejenigen im Kalenderjahre 1878 in andern Orten geborenen Kinder, welche mit ihren Eltern oder Pflegern nach dort übergegangen sind, ein Verzeichniß nach den Rubriken 1 bis 5 der Seite 294 des Amts ilattes von 1874 abgedruckten Jmpf- liste aufzustellen und spätestens zum 6. April er. einzusenden.

Hanau am 1. April 1879.

Der Landrath.

Zur Anlage der Hanau Friedberger-Bahn ist der Erwerb von 6 qm des Grundstücks F. F. 51 aus dem Gänsberg, dem Caspar Wil­helm Wörner zu Ostheim gehörig, erforderlich.

Ne enberechtigte oder sonstige -Äetheiligte, welche glauben Ansprüche an dem zwischen der Bahnverwaltung und dem Eigenthümer vereinbarten Kaufgelde zu haben, werden aufgefordert, ihre Rechte bis zum 15. d M. bei dem unterzeichneten Landrath anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist wird ohne deren Zuthun wegen Auszahlung und Hinterlegung der Entschädigung verfügt werden.

Hanau am 1. April 1879._____________

In Folge einer Beschwerde eines Königl. Försters wegen zu hoher Besteuerung seiner Hunde, ist die Frage zur Erörterung gekommen, ob jetzt, wo der Forstfiskus wenigstens einen Theil feines Jagdrechts wieder durch feine Forstbeamten ausüden läßt, derselbe für die von den letzteren zu dem Ende geha tenen Hunde einen geringeren Abgabesatz auf Grund der pos. L des 8 5 des Kurhesnschen Gesetzes vom 26. Mai 1840, betreffend die Beschränkung des Haltens der Hunde, zu beanspruchen berechtigt erscheine.

Da die jetzt den Staats' Forftbeamten, namentlich den Königl. Oberförstern und Förstern, also den eigenen Organen des Forstfiskus, dienstlich ohne Weiteres obliegende Ausübung eines Theils wenig­stens des fiskalischen Jagdrechts auf Rechnung des Staats, als eine Uebertragung des fiskalischen Jagdrechts auf Andere nicht ange­sehen werden kann, so ist höheren Orts entschieden worden, daß die

Königl. Forstbeamten, soweit sie krast ihrer Dienstanweisung das Jagd­recht des Fiskus ausüben, auf Grund der Bestimmung unter pos. 1 in § 5 des citirten Gesetzes für die Hunde, welche sie zu diesem Zwecke halten, die geringere Abgabe zu entrichten haben.

Die Herrn Bürgermeister erhalten hiervon zur Nachachtung Kenntniß.

Hanau am 30. März 1879.

In Stelle des behinderten Herrn Dr. Rittershausen zu Bockenheim ist für den IX. Jmpsbezirk der Herr Vr. Nicolay da­selbst eingetreten.

Hanau am 4. April 1879.

Gefunden: Ein Portemonnaie mit Geld. Ein schwarzer Schleier. Ein kleiner Schiebekarren

Zugelaufen: Ein gelber Doggenhund w. Geschlechts.

Hanau am 7. April 1879.

Aus König'ichem Landrathsamt.

Tagesfcha«.

DerR. u. St. A." Nr. 82 enthält: 1) Bekanntmachung, be» treffend die Uebereinkunst mit Dänemark wegen gegenseitigen Marken­schutzes; vom 4. April 1879; 2) Gesetz, betreffend die Deckung der für den Bau der Balmen: von der Reichsgrenze b i Sierk über Trier und Coblenz unter fester Ueberbrückung des Rheins nach Oberlahnstein zum Anscbluß an die Lahnbahn und von Gvdelheim resp. Ottdergen nach Northeim erforderlichen Mehrkosten.

Berlin, 5. April. Se. Majestät der Kaiser und König konfe- rirten gestern Nachmittags mit dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck und rahmen heute den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, General- Majors von Albedyll entgegen. (R. u. St.-A.)

Berlin, 5. April. Der Präsident Simson wird in den nächsten Tagen hier erwartet, um über sein neues Amt und damit ver­bundene Aufgaben die nöthige Rücksprache zu nehmen.

Berlin, 5. April. (Köln. Ztg) Nach der Voss. Ztg. wird der Chelpräsident des Reichsgerichts die Weisung erhalten, schon am 1. Juli nach Leipzig überzusiedeln, um die Errichtung und Organisation des höchsten Gerichtshofes persönlich zu leiten. Die Ernennung der übrigen Mitglieder des Reichsgerichts erfolgt gleichzeitig mit der des Präsidenten; die einzelnen Bundesregierungen sind ersucht worden, ihre Präsentationslisten ungesäumt an das Reichsjustizamt gelangen zu lassen, damit der Bundesrath spätestens in seiner ersten Plenarsitzung nach den Osterferien im Stande ist, die einzelnen Vorschläge in Erwägung zu nehmen und dem Kaiser die Gesammtliste zur Genehmigung zu unter­breiten. Die Bundesregierungen verständigen sich über die in das Reichsgericht zu berufenden Persönlichkeiten im voraus unbedingt, so daß das Plenum des Bundesraths nur noch die formelle Zustimmung zu geben braucht. Die Berufung durch den Kaiser erfolgt zweifellos entsprechend den ihm unterbreiteten Vorschlägen, da jede einzelne Prä­sentationsliste die Zustimmung der betreffenden Landessürsten, beziehungs­weise der Senate der freien Städte bereits gefunden hat, bevor mit der Gutheißung und Vollziehung der Ernennungen der Bundesrath betraut wird.

Berlin, 5. April. (Köln. Ztg.) Der Druck der Tarifvor­lage ist so besch eun'gt worden, daß sie bereits morgen den Reichstags- Abgeordneten zugesandt werden kann. Der Mosk. Ztg. zufolge haben die Studenten der moskauer Petrow'schen agronomischen Schule in den letzten Nächten wiederholt solche Ausschreitungen begangen, daß deßhalb gegen 200 Studenten verhaftet wurden. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, daß die Studenten der Petrow'schen Schule fast durch- gehends dem Socialismus huldigen und Anhänger der revolutionären Partei siod. Der neulich in Moskan an dem Beamten Tscherkassky verübte Mord wird ebenfalls einem Studenten der genannten Schule zugeschrieben Desgleichen wird der Mord, den das Fräulein Katschka an dem Studenten Lairaschewski vollzog, auf nihilistische Ursachen zu- rückgeführt. Wie man hört, werden sich Major Gras v. Wedell als