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Nr. 79.

Donnerstag den 3. April

1879.

Tagesfchau.

Fortschritte der deutschen Wirthschaftsreform/

, , (S. d. Echw. mert.)

Die Zolltarifreform hat einen großen Schritt vorwärts gethan. Es steht fest, daß der Bundesrath das Werk der Tarifkommission ohne Ausfchußberathuug sich aneignen wird, indem er jene Spezialkommission, die jetzt am Ende ihrer Arbeiten steht, kurzgesagt als eine bündesräth- liche gelten läßt. Noch vor Ostern wird daher der reformirte Tarif als Regierungsvorlage fertig, und gleich nach Ostern kann der Reichstag an's Werk gehen, die Berathuug seinerseits in Angriff zu nehmen. Bis hieher hat die Energie des Reichskanzlers die ausgesprochene Absicht durchgesetzt, das große Werk in verbältnißmäßig kurzem Zeitraum der Verwirklichung näher zu führen. Weihnachten brächte, wie bemannt, die Ideen des Kanzlers; Ostern bringt einen fertigen Regierungsentwurf. Inzwischen holen die Gedanken deS Reichskanzlers starke Propaganda gemacht; alle Auflösungsgerüchte sind vorerst verstummt; man rechnet mit Sicherheit auf eine Mehrheit im Reichstag, und zwar nicht mehr bloß auf eine solche mittelst der konservativen Parteien und des Zent­rums, sondern auch mittelst des größten Theils der nationalliberalen Partei. Seit Schauß Rede in München ist es entschieden, daß die Bayern in der nat-lib. Partei für das Werk des Reichskanzlers in gewissen Grenzen stimmen werden; mit ihnen voraussichtlich der sogen, rechte Flügel der Nationalliberalen, so daß die extremen Freihändler des linken Flügels sehr vereinzelt in der Minderheit stehen werden. Wenn dieses Verhältniß bisher weniger deutlich geworden, so rührt dies zumeist daher, daß die tonangebenden Berliner Orgcme^der nat.-lib. Fraktion, der Ausdruck jenes linken Flügels find, die vermittelnde Rich tung daher weniger zum Worte kam. Auch die andere, vom Kanzler geplante, wirthschaftliche Reform, die Regelung des Gütertarifwesens, ist auf dem Wege zu praktischer Gestaltung. Die Regierungen sind für die Niedersetzung einer besonderen Kommission, welche den Gegenstand vorzuberathen hat, gewonnen. Auf Antrag Württembergs sollen die einzelnen Staaten nicht blos durch gewählte Sachverständige, sondern auch durch Burdesrathsmitglieder in der Kommission vertreten sein, damit neben der technischen auch zugleich die politische Verständigung in diesem Vorstadium der Sache gefunden werden könne. Auf diese Art wird es möglich sein, auch auf diesem Gebiet schneller zu einem Ziel zu gelangen, als bei der Verschiedenheit der Interessen und bei der nothwendigen Rücksichtnahme auf die Ansprüche der staatlichen Selbst- ständigkeit bisher für wahrscheinlich gelten konnte. Aller Voraussicht nach wird der Sommer nicht vergehen, ehe neben dem Steuer« und Zoll­wesen auch das Eisenbahnwesen des Reichs einer gründlichen Umge­staltung entgegengeführt ist. Der Reichskanzler darf sich an seinem heutigen Geburtstage (l. April) frohen Erwartungen über das Gedeihen seiner wirthschaftlichen Plane hingeben.

DerR. u. St. A." Nr. 79 enthält: Gesetz, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1879/80. Vom 31. März 1879.

Der Reichs-Anzeiger publicirt nachstehende Verordnung: Mit Rücksicht darauf, daß in dem russischen Gouvernement Astrachan die Pestepidemie in der Hauptsache für erloschen anzusehen und mit Be­stimmtheit anzunehmen ist, daß die Pest in keinem andern Gebietstheile Rußlands herrscht, ändern wir unsere Verordnung vom 20. v. M. be­treffs der Maßregeln zur Sicherung gegen das Eindringen der Pest auf dem Wege des Seeverkehrs in Uebereinstimmung mit dem Herrn Reichs­kanzler dahin ab, daß die sanitäre Jnspeclion des Schiffsverkehrs auf die Provenienzen aus den russischen Häfen des Schwarzen und Asow- schen Meeres beschränkt, beMglich der Provenienzen aus den russischen Häfen der Ostsee dagegen aufgehoben wird. Für die aus letzteren Hä­fen eingehenden Schiffe ist nur die Paßrevision so wie eine entsprechende Controls der Schiffsmannschaften beizubehalten, außerdem aber Fürsorge zu treffen, daß nicht Waaren eingeführt werden, welche dem Verbot vom 29. Januar d. I. ^Reichgesetzblatt S. 3) unterliegt. Tas königliche Oberpräsidium setzen wir mit Bezug auf unseren Erlaß vom 20. v. M. hiervon mit dem ergebensten Ersuchen in Kenntniß, die betreffenden Be­zirksregierungen, resp. Landdrosteien danach mit entsprechender Anwei­

sung schleunigst zu versehen. Berlin, den 31. März 1879. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten. I. V. v. Sy dow. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. J. A. Jacobi. An die königlichen Oberpräsidien der Provinzen Ost- und Westpreußen, Pommern, Schleswig und Hannover.

In der Commission zur Berathung des Antrags Stumm hat der Abg. Stumm noch folgenden Antrag gestellt: Die Commission wolle beschließen, den Antrag des Abg. Dr. Freiherr« v Hertling und Ge­nossen in folgender Fassung anzunehmen: Der Reichstag wolle be­schließen, den Reichskanzler auf-ufordern, dem Reichstage thunlichst bald einen Gesetzentwurf betreffend die Errichtung von obligatorischen In­validen- und Mtersversorgungs^asien für Fabrikarbeiter au? folgender Grundlage vorzulegen: 1) Die Neffen Haben neben der Pensionirung der Arbeiter selbst auch ihren Wittwen und Waisen entsprechende Unter­stützungen zu gewähren; 2) die Arbeiter und Arbeitgeber haben gemein­schaftlich sowohl Beiträge zu den Cassen zu leisten, als deren Verwal­tung zu führen; 3; das durch die gezahlten Beiträge erworbene Recht des Arbeiters an die Casse ist namentlich durch Uebertragbarkeit seiner Ansprüche von einer Casse auf die andere zu schützen; 4) es sind Nor­mativbestimmungen für die Errichtung von Cassenverbänden unter be­sonderer Berücksichtigung und Förderung des Zusammenschlusses ver­wandter Industriezweige zu erlassen; 5) die Controle über die nach Maßgabe des Gesetzes errichteten Cassen ist den Landesbehörden zuzu- weisen.

Berlin, 2. April. (Reichstag.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen sowie in der heutigen Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen fort.

Berlin, 2 April. (Köln. Ztg.) Die türkischen Minister sollen dem Sultan gerathen haben, die gemischte Besetzung Ostrumeliens mit den von England anfänglich gestellten Bedingungen anzunehmen, wozu bekanntlich die Besetzung der Balkanpässe durch türkische Truppen gehört hatte Die Tarifcommission hat heute ihren Bericht au den Bundesrath übergeben, nachdem sie das Tarifgesetz schon vor mehreren Tagen abgeschlossen und überreicht hatte. Derselbe enthält die Motive zu den Zolltarifgesetzen so wie zu den einzelnen Tarifpositionen. Die gestrige erste Spazirfahrt ist dem Kaiser sehr gut bekommen. Nach seiner Rückkehr empfing derselbe den Fürsten Bismarck, welcher für das erhaltene Geburtstagsgeschenk seinen Dank abfiattete.

Berlin, 2. April. Zu dem gestrigen Geburtstage des Fürsten Bismarck war demselben, nach derPost", eine außerordentlich große Zahl von Gratulationen, Begrüßungs-Telegrammen, Geschenken von hier und aus der Ferne zugegangen. Der Kaiser hatte dem Fürsten mit ei­nem gnädigen Handschreiben eine Broncestatue des Großen Kurfürsten übersandt und aus Anlaß der Tages den Schwiegersohn des Fürsten, Grasen Rantzau zum Legationsrath ernannt. Mittags fand in dem Palais des Kanzlers ein Familiendiner statt und Abends eine zahlreiche Gesellschaft, bei der auch viele Damen erschienen. Gegen Mittag brächte die Musik des Kaiser Alexander Garde-Grenadi-r-Regiments im Garten des Palais dem Kanzler ein Ständchen.

Mehrere Glätter, z. B.Magdeb. Ztg." undBerl. Tagebl." bringen die Mittheilung, daß der Führer des Centrums, Abg. Windthorst- Meppen, am Montag eine Unterredung mit dem Fürst Bismarck hatte. Die Unterredung fand im Hause des Kanzlers statt und dauerte eine volle Stunde. Die Blätter meinen, daß Kulturkampf und Zoll- wie Steuerfrage den Inhalt des Gesprächs auSmachten, das zur vorläufigen Zufriedenheit beider Staatsmänner, wenigstens in einigen Hauptpunkten, geendet haben soll.

Die chinesische Diplomatie steht im Begriff, sich ganz und gar auf europäischem Fuße einzurichten. Der SchinpM (Täglicher Anzeiger) in Schanghai veröffentlicht eine Verfügung der beiden Kaiserinnen-Re- gentinnen, nach welcher China von nun an nebst Gesandten auch Bot­schafter nach Europa senden, und Generalconsulate, Consulate rc. errich­ten wird. Das monatliche Gehalt eines Botschafters ist mit 8400 M., eines Gesandten mit 7200 M, eines Ministorresidenten mit 4800 6000 M., eines Geschäftsträgers oder Generalkonsuls mit 3600 M., eines Consuls mit 3000 M., eines Viceconsuls mit 2400 M und eines