Einzelbild herunterladen
 

427

Auszug aus dem Central-Handelsregister.

(Eintragungen bei Kgl. Kreisgericht, L Abth., Hanau.)

Im Handelsregister ist am 27. März eingetragen, daß aus dem dahier unter der Firma „Klüh u. Trottner" von den Fabrikanten 1) Joseph Klüh, 2) Hermann Trottner hier betriebenen Geschäft der unter 1 Genannte ausgetreten ist und der unter 2 Genannte dasselbe unter der geänderten Frrma „H. Trottner" fortsetzt.

— Bockenheim, 29. März. Bei der gestern im Rathhaus­saale stattgehabten Wahl des neuen Ausschußvorstehers und dessen Stell­vertreters wurde zuerst die Vorfrage, ob mittelst Stimmzetteln oder Akklamation gewählt werden solle, dahin erledigt, daß man sich für letzteren Modus entschied. Darauf wurde Herr Wormbach zum Vor­steher des Bürgerausschusses und Herr Solzer zu dessen Stellvertreter bestimmt. (Bockenh. Anz.)

— Königliche Regierung macht im „Amtsblatt" Nr. 25 unterm 20. März folgendes bekannt: Nach §. 10 des Gesetzes vom 11. Febr. 1870 (Ges. S. S. 85) find die Kosten für die anderweite Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen- Nassau zu zwei Dritttzeilen auf die Staatskasse übernommen, dagegen zu einem Dritthril aus der letzteren vorgeschossen unter Vorbehalt der Wiedererstattung Seitens der Grundeigenthümer. Zur Deckung des zu erstattenden Kosten-Antheils wird nach Anordnung des Herrn Finanz- Ministers im Regierungsbezirk Cassel für das Etatsjahr 1879/80 wie im Vorjahre ein Beischlag von 11 Pfennig von je eine? Mark Grund­steuer erhoben werden. Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffent- lichen Kenntniß,' daß nach §. 11 des vorbedachten Gesetzes gleichzeitig ' für die Erhebung des Beischlags 3 pCt. des letzteren von den Steuer­pflichtigen einzuziehn sind.

— Zur Loos Holzberechtigung geht verschiedenen Blättern Folgendes zur Veröffentlichung zu: „Der landwirthschaftUche Verein für den Kreis Rotendurg hat in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen die Lo sholzberechtigung besprochen und ist in Folge dessen der Vorstand ermächtigt worden, die Herren Bürgermeister durch die Zeitung darauf aufmerk am zu machen, daß sie sich durch eine genaue Kontrole des den Gemeinden überwiesenen Brennholzes bemühen müßten, das Beholzungs- recht wieder einigermaßen werthvoll zu machen. Die Gemeinden brauchm nämlich diejenigen Schräge, bezw. Nummern, welche nicht vorschrifts­mäßig hergerichtet sind, nicht als ihr Ber-chtigungsholz abzunehmen. Das Holz muß für die festgesetzten Taxpreise, welche die Empfänger zu zahlen haben, vorschriftsmäßig gemacht sein. Die Herren Bürgermeister müssen deshalb genau prüfen, ob dasselbe die vorgeschriebenen Maße hat und die richtigen Stücke enthält. Das Reisholz soll gewellt sein und müssen die Wellen eine Länge von 6 Fuß und einen Durchmesser von 1 Fuß haben. Da, wo das Auswellen nicht stattgefunden, müssen die Hausen 10 Raummeter enthalten (2 m breit, 1 in hoch und 5 m lang). Die Stücke bis zu 3 Zoll Durchmesser dürfen nicht im Knüppel­holz Vorkommen; dieselben gehören noch in das Reisig; die Stücke von 3—5 Zoll gehören in das Knüppelholz. Wenn also Stücke von 5 Zoll und darunter im Scheitholz Vorkommen, auch wenn sie gespalten sind, so gehören diese nicht in das Schert-, sondern in das Knüppelholz. Daß man dabei indessen von einzelnen Stücken wohl absehen kann, ver­steht, sich von selbst."

— H o m v e r g, 27. März. Vom 24. bis zum 26. d. Mts. fand in den Räumen des zu Anfang -des Jahres eingeweihten neuen Semi­nargebäude die Abgangsprüfung statt. Von den 28 Examinanden be­standen 27 die Prüfung.

aus Frankfurt am Main: Die Untersuchung, welche bezüglich des a« 18. d. M. auf dem Boden des Theater-Dekorationshauses stattgefunde- nen Brandes geführt ist, hat biS jetzt als wahrscheinlich ergeben, daß der Brand angelegt worden ist. Um den oder die Thäter zu ermitteln, hat das königliche Polizei-Präsidium eine öffentliche Aufforderung an das Publikum erlassen, ihm alle Umstände bezüglich des Brandes, die irgendwie zur Feststellung der Thäterschaft beitragen könnten, mitzuthei- len. Außerdem ist Demjenigen, welcher den Anstifter oder Urheber des Brandes so zur Anzeige bringt, daß die gerichtliche Verhaftung und Bestrafung herbeigeführt werden kann, eine Belohnung von 500 Mark zugesichert.

—- Vom ersten April ab findet in dem Fahrplan der Cronberger Eisenbahn eine kleine Aenderung statt, indem der erste Zug, der seither um 6* von Tronberg abging und um G46 in Frankfurt ankam, jetzt schon 5® Min. von dort abfährt und um 5° Min. in Frankfurt ein* trifft

— Darmstadt, 29. März. Ein 15jähriger Gymnasiast, ein­ziger Sohn hochachtbarer und äußerst wohlhabender Eltern, ist seit einigen Tagen unter Mitnahme einer, verhä tnißmäßig geringen, Summe avgereist, um wie er in Freundes'reisen vertraulich geäußert haben soll, über London nach Süda rika, als Missionär zur Bekehrung der Zulu- kaffern zu gehen. Das Unternehmen beweist viel persönlichen Muth.

(Hess. LandesztH.)

— Groß-Winternheim, 26. März. Dieser Tage kam ein hiesiger Bürger zu Specereihändler Herrn P. Mayer und verlangte ein Spiel ungestempelter Karten. Dieselben wurden ihm auch verabreicht. Nun ging der Käufer zur Polizei und machte die Anzeige. Das Ober­steueramt erhob nun von Herrn Mayer 30 M. 20 Pf. Strafe, aber auch der Denunciant mußte die gleiche Summe zahlen, da nach dem Gesetze Käufer wie Verkäufer gleich straffällig sind. Letzteres hat in der ganzen Gemeinde die größte Befriedigung herv rgerufen und hegt man den Wunsch, daß es allen Denuncianten wie diesem ergehe.

(Hess. Landesztg.) Thermometer st and.

29. März: Höchster Stand 4- 10°, Abends 7 Uhr 4- 7«; 30. März: Morgens 7 Uhr + 5^°, Vormittags 10 Uhr + 9®, Höchster Stand 4- HVa®, Abends 7 Uhr 4- 10°; 31. März: Morgens 7 Uhr 4- 51/»®, Vormittags 10 Uhr 4- 10°.

— (Gültige Privat-Banknoten.) Die beschrüKkenÄLL . Bestimmungen des §. 43 des Reichs-Bankgesetzes vom 1. März 1878 sind (nach dem im Reichs-Gesetzblatte erschienenen Bekanntmachungen) be­züglich nachstehender Privat-Rotenbanken als nicht anwendbar erklärt worden und es dürfen daher die Noteu dieser Banken in ganz Deutsch- land, auch außerhalb desjenigen Staates, welcher denselben die BefugniK zur Notenausgabe ertheilt hak, zu Zahlung gebraucht werden: drsche Bank rn Mannherm. — 2. Bayerische Notenbank m München. — 3. Bremer Bank in Bremen. — 4. Breslauer Bank in Breslau. —

Aus der UMgegmd.

— Der Frankfurter „General-Anzeiger" schreibt unterm 29. März

Realschule zu Hanau.

Das neue Schuljahre 1879/80 beginnt M o n- tag den 21. April 1879. Anmeldungen zum Eintritt in die Realschule werden täglich von 11—12 Uhr im Geschäftszimmer derselben entgegengenommen. Dabei ist Vorlage des Geburts- und Impfscheines, und für solche, welche vor dem Jahre 1867 geboren sind, des Scheines über erfolgreiche Wiederimpfung er­forderlich. 244’2

Der Realschuldirektor Becker.

Holländische Vollhäringe,

pr. 7 und 8 Pfennige,

empfiehlt 2461

OtH Herbei.

Inserate.

Bekanntmachung.

In der Gemarkung Bruchköbel ist der Bau einer massiven Brücke, mehrerer Kanäle, sowie andere Stein- und Erdarbeiten an den Mindest­fordernden zu vergeben. Dazu steht Termin an auf

Sonnabend den 5. April, Morgens 10 Uhr, auf dem Rathhause zu Bruchköbel, zu welchem Reflectanten mit dem Bemerken eingeladen wer­den, daß Kostenanschläge und Bedingungen auf dem Gürgermersteramte zu Bruchköbel eingesehen werden können.

5. Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz. — 6. Wünsche Privatbank in Cöln. — 7. Danziger Privatbank in Danzig. — 8. Frankfurter Bank in Frankfurt am Main. — 9. Hannoversche Bank in Hannover. — 10. Leipziger Cassenverein in Leipzig. — 11. Lübecker Commerzbank in Lübeck. — 12. Magdeburger Privatbank in Magdeburg. — 13. Posener Privatbank in Posen. — 14. Sächsische Bank in Dresden. — 15. Bank für Süddeutschland in Darmssi

Notenbank in Stuttgart. — Die Verwendung der Noten anderer deut­scher Privat-Notenbanken oder Corporationen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebietes, für welches dieselben zugelaffen sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft

Hanau den 27. März 1879. Der Feldmesser Matthes.

2410

ßben. —

16. Württemberger

Bekanntmachung.

Mittwoch den 9. April, Vormittags um 10 Uhr, soll auf dem hiesigen Posthofe ein Postwa* gen mit 3 steigern Coupe, 6sitzigem Hinteren Raume und Zsitzigem Bock an den Meistbieten­den verkauft werden. Z43L

Hanau den 29. März 1879.

Kaiserliches Postamt. In Vertretung Buß.

Gartnergasse 10 eine Wohnung.

2469

Sandgüsse Nr. 2 eine Giebelwohvung. 2459 CT\ie untere Wohnung zu vermuthen, bet ~

| 2458 Ernst Gerhardt.

CWttex'gerfte unb WrlschkoN«, eMglischeS O HLHuerfutttr, ÄprM's u. Thler'K Pa- lernt, befördert außerordentlich die Aufzucht jun­ger Hühner; Hundefurter iSpratl^) Hirsers, Lsuüenfmtsr (gemischtes), künsilichs Schriee rc. te, billigst bei 2449

«J. Lamm, Kesselstadt.

Herrngusse 22 eine kleine Wohnung. 2462