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Riertrijährlich 1 Karl 25 Pf» Mr auswärtig« Lbmiueutea «ii Sem betreff-«. &SB Postausschlag. SteänjelneStuw SK 10 Pig.

Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Sam^anS mit der Berliner Provinzial-Torrespondenj.

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Nr. 72.

Mittwoch den 26. März

1879.

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Mit dem 1. April d. I. beginnt ein neues Abonnement auf den täglich mit Unterhaltungsblatt erscheinendem

Hanauer Atixw

amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Wir erlauben uns auf dasselbe mit dem Bemerken ein- zuladen, daß wir auch in diesem neuen Quartal alles auf­bieten werden unseren geehrten Abonnenten die wichtigsten politischen Ereignisse, Wochenübersicht derselben, amtliche, kirchliche und gemeinnützige Bekanntmachungen, lokale und provinzielle Nachrichten, Cours- und Marktberichte, Ge­schäfts- und Privat Anzeigen in reicher stille bringen zu können, auch wie bisher für gute und spannende Novellen und reichhaltiges Mannigfaltige sorgen werden.

Die Provinzial - Correspoudenz wie seither Samstags als Gratis-Beilage.

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Amtliches.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz Ordnung Dom 28 September 1875 wird nachstehend der Geschäftsp an für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:

Dienstag den 22. April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1857 und 1858 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung ncch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau

Mittwoch den 23. April Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1859 von Stadt Hanau.

Donnerstag den 24 April

Musterung der Militairpflichtigen v.n Stadt Bockenheim.

Freitag den 25. April

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischofs­heim, Bruchköbel, Ber ersheim, Beiersröder Hof, Dörnigheim, Dotten- selder-Hof, Erbstadt, E chen und Eckenheim.

Samstag den 26. April

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Gronauer-Hof, Grvßauheim und Groß- krotzenburg.

Montag den 28. April

Musterung der Militairpflichtigen von den Gemeinden Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimer Hof, Kilianstädten, Langendiebach, Langenjelbold und Marköbel.

Dienstag den 29. April

Musterung der Militairpflichtigen von den Gemeinden Mittelkuchen, Ncuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederiisigheim Niederrrdenkach, Ober- drrfelden, Okerissigheim, Obern denkach, Ostheim, Philippsruhe Fasanerie, Praunheim, Preungetheim, Ravolzhausen und Rofdorf.

Mittwoch den 30. April

Musterung der Militairpflichtigen von den Gemeinden Rüdigheim, Rüdigheimer-Hof, Rückingen, Seckbach, Wachenbuchen, Windecken, Wolf- gang, Wilhelmsbader Hof, Wilhelmsbad.

Donnerstag den 1. Mai

Loosung.

Freitag den 2. Mai

Klassifikation.

Das Ersatz-Geschäft wird im Gasthause zur Mainlust in Kesielstadt abgehalten und beginnt jeden Tag Morgens 9^2 Uhr. Die Militairpflichtigen haben jedoch behufs Verleseus und Rangireus präcis S1^ Uhr zu erscheinen

Gestellungspflichtig sind:

1. Alle diejenigen Militairpflichten, we'che im Jahre 1859 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wihnort Haken, iber als Haus- oder Wirth'chasts eamte, Handlurgsdiener und Lehrlinge, Fabrik­arbeiter und Dienstboten im Kreise sich auchalten, sofern sie nicht bereits in den Wilitairdienst eiugetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.

2. Alle im Jahre 1857 und 1858 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt oder mit ein M Ersatz" Reserve- resp Ausmusterungsscheine von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.

3. Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haken.

Die Loosnngsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.

Wenn Militairpflichtige, we'che nach §. 24 der Ersatz Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich n ch nicht zur Stammrolle geme det haben, so werden sie hierdurch aufgewrd rt, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hier­her zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vcm Militairdienste, müssen spätestens im MusUrungs Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 31 Nr. 1 der Ersatz- Ordnung spätere Reklamationen zur Berück! chtigung nur insofern gegangen dürfen, als die Veranlassung zu denselbeu erst nach Beendigung des Musterungs-Geschästs entstanden ist. Arbeitsunfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Falle von Reklamationen im Musterungs Termin persönlich zu erschein ». Zur vorläufigen Prüfung von Rekiamations-Ansprüchen sind folgende Ter­mine festgesetzt:

1. Montag den 7. April er. für die Stadt Hanau und Bocken« heim,

2. Dienstag den 8. April für die Landgemeinden des Kreises und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im Landräthlichen

Büreau.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.

An der am 1. Mai er stattfindenden Loosung Theil -,1t nehmen, bleibt den Militairpflichtigen ürerlasfrn.

Die Klassifikation der Reserve- und Landwehrmanpschasien, sowie der Ersatz Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz Geschäften reklamirt haben, jedt ch aus einem anderen ^ runde zur Ersatz Reserve designirt sind, findet den 2 Mai er. statt. Hierzu haben sich diejenigen ernzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Antprüche erheben.

Die dessallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz Geschäst bei den