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Zugleich Amtliches Organ für Kreis nnd Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Senn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstag- mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Dienstag den 25. März

1879

Abonnements-Einladung.

Mit dem 1. April d. I. beginnt ein neues Abonnement auf den täglich mit Unterhaltungsblatt erscheinenden

Hanauer Anzeiger"

amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Wir erlauben uns auf dasselbe mit dem Bemerken ein- zuladen, daß wir auch in diesem neuen Quartal alles auf­bieten werden unseren geehrten Abonnenten die wichtigsten politischen Ereignisse, Wochenübersicht derselben, amtliche, kirchliche und gemeinnützige Bekanntmachungen, lokale und Provinzielle Nachrichten, Cours- und Marktberichte, Ge­schäfts- und Privat Anzeigen in reicher Fülle bringen zu können, auch wie bisher für gute und spannende Novellen und reichhaltiges Mannigfaltige sorgen werden.

Die Provinzial - Correspoudeuz wie seither Samstags als Gratis-Beilage.

Der Abonnementspreis beträgt pro Quartal nur M. 2.25, für auswärts kommt noch ein geringer Postaufschlag hinzu.

Nicht gekündigte Abonnements gelten für stillschweigend erneuert.

Annoncen finden durch den stetig in seiner Abonnenten­zahl zunehmenden

Hanauer Anzeiger" weiteste Verbreitung und wirksamsten Erfolg. Die Ispaltige Zeile wird mit 10 Pf. berechnet.

Bestellungen werden von allen Postanstalten, sowie von der Expedition (Waisenhaus, Hammergasse Nr. 9) entgegen­genommen.

_______________________nie Expedition.

NArrtiches.

Unter Bezugnahme auf die Regierurgs-Polizei. Verordnung vom 9. Januar e. -abgedruckt in Nr 45 d. Bl.) wird zur Beseitigung jeden Zweifels hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß Dienstboten, welche vor dem Erscheinen jener Verordnung fich nicht mit dem v^rgeschriebe« nen Gesindenuch versehen, oder welche ihren Dienst noch nicht in das bereits besessene Gesindebuch an Polizeistelle haben eintragen lassen, dies nachzuholen ha^en und zwar binnen 14 Tagen, Den heute an gerechnet. Wer dies unterläßt, verfällt der angedrohten Strafe. Ebenso trifft die­jenige Herrschaft Strafe, welche einen Dienstboten ohne ordnungsmäßiges Eefindeduch in Dienst nimmt oder behält.

Wird die Ausstellung eines neuen Gesindebuchs verlangt, dann bedarf es der Vorlage

a eines glaubhaften Nachweises über die Ortsangehörigkeit des Tienstocten;

b. eines Gesindebuchformnlars;

c einer Eintrittsbescheivigung der Brodherrscha't.

Dienstboten, welche bereits im Besitz einte Dienstbuchs find und für we che em neuer Dienst einjutragen ist, haben nur dies und die Eintritts«Be'chein'gnng der Brudherrichast vor.niegea.

Hanan am. März 1879.

Es ist der Fall vrrgekowmen, daß durch einen Käufer von Holz im fis'a! ischen Waide bei Stellung eines Lürgen für sichere Zahlung des Kaufpreises ein Minderjähriger als Bürge angenommen und dessen Zah ung sjähig'eit von dem OQsbürgermeister unter dem Bürg« schein teglauoigt worden ist.

Der Bürge hat sodann, nachdem die Zahlungsunfähigkeit des Käu« lers festgestellt worden, die Zahlung verweigert, weil er als Minder­jähriger den Bürgschein ausgestellt habe und der Bürgermeister damit sich entschu'd'gt, daß er den Bürgen für volljährig gehalten habe.

Zur Vermeidung der für die Staatskasse hierdurch entstehenden Nachtheile werden die Herrn Bürgermeister veranlaßt, vor Beglaubigung von Bürgscheinen stets nicht nur die ZahPhig'eit, sondern auch die Dispo' tionsfähigkeit berBürgen sorgfältig zu prüfen.

Hanau am 21. März 1879.

__________________________Der Landrath.__ Bekanntmachung.

Versendung von Briefen mit Werthangabe im internationalen Postverkehr.

Vom 1. April können Briese mit Werthangabe, deren Inhalt aus Werthpapieren besteht, nach folgenden, mit Deutschland in d eser Beziehung zu einem besonderen Vereine zusammengetretenen Ländern Derianbt werden: Oesterreich Ungarn, Belgien, Dänemark und den I änischen Kolonien, Egypten, Frankreich und den Französischen Kolonien, Helgoland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederland, Por­tugal und den Portugiesischen Kolonien, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden und der Schweiz. Abgesehen von Oesterreich-Ungarn, we'chcm Postgebiete gegenüber eine Veränderung in den bestehenden Verhältnissen auch be.üglich der Taxe für jetzt n'cht emtritt, ist die Werthrnga^e in Bezug auf den Meinbetrag unbeschränkt für Werthbriefe nach Dänemark und den Dänischen Kolonien, He go- lanb, Norwegen, Rußland, Serbien, Schweden und der Schweiz. Da­gegen darf der angegebene Werth nicht überschreiten: den Betrag von 4000 Mark bei Werthbriefen nach Egypten und Italien, und 8000 Mark bei Werthtrie^en nach den übrigen Vereinsländern. Die Werth­briefe müssen frankirt werden. Die Taxe setzt sich zusammen: 1. aus dem Porto und der festen Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht und Bestimmungsort, 2 aus einer Bersicherungsgebühr, welche für je 160 Mark berechnet und deren Gesammtbetrag auf eine durch 5 theil öare Pfennigsumme aufwärts abgerundet wird. Die Ber­sicherungsgebühr beträgt bei Werthbriefen nach Belgien, Dänemark nebst Marter und Island, Frankreich, Helgoland, Luxemburg, Riederland, Rußland und der Schweiz 8 Pr. für je 160 Mark; über die Höhe der nach den üorigen Vereinsländern in Ansatz kommenden Perficherungs- gerühr, sowie über die sonstigen VersendungsBedingungen ertheilen Die Postanstalten auf Erfordern Aus'unft.

Berlin W., 16 März 1879.

Der General- Postmeister.

__________________ Stephan._____________________

R rr n d s ch a u.

R. F. Noch ü herein ftürm-nben Nachrichten aus Berlin, Dresden, München, Stuttgart, Breslau, Leipzig, Frankfurt a. M., Posen, Cassel, Nürnberg, Homburg/ Kiel u. s. w ist im gesammten deutschen Vater­lande die Feier des kaiserlichen Geburtstages würdig begangen worden. Wie schon früher gemeldet wurde mußte es sich der Kaiser Wilhelm auf den Rath der Aerzte versagen, in gewohnter Weise an der Feier seines Geburtsfestes theiizunehmen. Der Kaiser nahm am 22. März nur die Gratulat onen des königlichen Hofes, der Mitglieder der kaiserlichen und königlichen Familie und der in Berlin zur Feier des kaiserliche» Ge­burtstages anwesenden fremden Fürstlichkeiten entgegen. Außerdem empfing der Kurier nur noch den Geneialsellmarschall Graben Moltke und den Reichskanzler Fürsten Bismerd. Für die allerhöchsten Herrscha reu fand keim Krorprmi n FamUteurafel statt und Abends war eine glän­zende SorrSe im kaiki licht» Palais, bei welcher dir Mitglieder ber kai« Michev und komplichrv Fcmrl'.e, die sremden Fürstlschk uen, kie lund- iäjfigen Fürst lichkeiren, die G-ener a lfe l d m ai ich alle, die Minister und an» bere difnnguirte Perscnen anwesend waren.

Von der Ferer deS kaiserlichen Geburtstages in anderen d^iin- guirten Kreisen heben wir noch hervor, daß der Reichskanzler zur Feier des Tages den fremden Botschaftern und Gesandten ein Diner gab; daffelbe that der Präsideut des Reichskanzlerawtes Staatsminister Hof-