n«itfl«ii<
9«i6:
SS»t«« 9 Mark. O
KE<M-MP. M
vi-ri-l-ührUch V
« Mark 25 P?» gilt auswärtig« • '
^Adouueutsn
Mit will betreffen» ^
N« PustuuNchlag.
WeebtäCltuSiitn»
»er 10 P-g.
M. 65
Zngleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Dienstag de« 18. März
8ef*rti*t»- »rei»:
Sie l»«Iti8e «orMondzeilc «ä. leren Rmmi ' io w
w ripalt. geile *> Pig.
WeSipeltigeBtile
80 $t0-
1879.
Amtliche,.
Skkanntmachung.
In Gemäßheit des §. 6! der Ersatz Ordnung v"m 28 September 1875 wird nachstehend der Geschäftsp an für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:
Dienstag den 22. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1857 und 1858 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.
Mittwoch den 23. April
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1859 von Stadt Hanau.
Donnerstag den 24 Aprilj
Musterung der Militairpflichtigen v n Stadt Bockenheim.
Freitag den 25. April
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischofsheim, BruchköLel, Ber'ersheim, Beiersröder Hof, Dörnigheim, Dotten- felder-Hof, Erbstadt, E chen und Eckenheim.
Samstag den 26. April
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Gronau r-Hof, Großauheim und Groß- krotzenburg.
Montag den 28. April
Musterung der Militairpflichtig-n von den Gemeinden Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kin igheimer Hof, Kilianstädten, Langendiebach, Langenselbold und Marköbel.
Dienstag den 29. April
Musterung der Militairpflichtigen von den Gemeinden Mittelbuchen, Muwiedermuß, Niederdorselden, Niederissigheim Riederrrdenbach, Ober dvrfelden, Olerissigheim, Oberrc dennoch, Ostheim, Phifippsruhe Fasanerie, Praunheim, Preunge-Heim, Ravolzhausen und Ru d-rf.
Mittwoch den 30. April
Musterung der Militairpflichtigen von den Gemeinden Rüdigheim, Rüdigheimer-Hof, Rückingen, Seckbach, Wachenbuchen, Windecken, Wolf- gang, Wiihelmsbader Hof, Wilhelms! ad.
Donnerstag den 1. Mai
Loosun g
Freitag den 2. Mai
Elassitikation.
Das Erfah-Gcschüft wird im Gasthause zur Mainlust in Kesselstadt abgehalten und beginnt jeden Tag Morgens 9*|2 Uhr. Die Militairpflichtigen haben jedoch behufs Verleseus und Rangirens präcis 8^ Uhr zu erscheinen
Gestellungspflichtig sind:
1. Alle diejenigen Ä ilitai Pflichten, we che im Jahre 1859 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirth cha ts eamte, Handln! gsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten im Kreise sich auchalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2. Alle im Jahre 1857 und 1858 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt oder mit eimm Ersatz Reserve- resp Busmusterungsscheine von der Ober-Ersatz- Commisfion versehen sind
3. Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosnngsscheine sind Mit tu bringen und abzuliefern.
Wenn Mstitairpflichtige, we che nach §. 24 der Eratz Ordnung hier gestellungspstichtig sird, sich n ch nicht zur Stammrolle gerne bet haben, so werden sie hierdurch aukge'ord rt dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom
müssen spätestens im Musterungs Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. I der Ersatz-Ordnung spätere Reklamationen nur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselbeu erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist. Arbeitsunfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben int Falle von Reklamationen im Musterungs Termin persönlich zu erscheinen. Zur vorläusigen Prüfung von Reklamations-Änsprüchen sind folgende Termine festgesetzt:
1. Montag den 7. April er. für die Stadt Hanau und Bocken- heim,
2. Dienstag den 8. April für die Landgemeinden des Kreises und zwar * jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im Landräthlich-m Büreau.
Militairpflichtige, welche an Epi'epsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.
An der am 1. Mai er stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.
Die Elassifikation der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschälten reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz Reserve designirt sind, findet den 2. Mai er. statt. Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die desfailsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringett. Letztere haben die Reklämatfinen an den zu deren vorläufigen Prüfung festgesetzten Tagen hierher abzuliefern.
Vorstehendes haben die Herrn Orts Vorstände in ihren 'Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken^ und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine selbst sich persönlich einzufinden.
Die Mi itairpflichtigen find an^uweisen, mit vollständig reinem Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen.
Zwecks Ladung der Kititairpflichtigen wollen die Herrn Orts- Vorstände die Rekrutirnngs Stammrollen a sbald hi r abholep, oder durch zuverlässige Goten a-holen lassen.
Hanan am 17. März 1879.
Der Landrath
Bekannt« a ch u n g.
Bei dem Zweigpofiamte auf dem Bahnhöfe in Treysa wird am 16. d. Wts. eine Te egraxhenanstatt in Wirksamkeit treten.
Cassel, den 13. Mär; 1879.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektcr.
Wahl.
Bekanntmachung. Telegraphischer Verkehr mit Oesterreich-Ungarn.
Bom 1. April 1879 ab wird im telegraphischen Verkehr mit Oesterreich Ungarn ohne Unterschied der Entfernung eine Grundtaxe von 40 Pfennig für das Telegramm und eine Worttaxe von 10 Pfennig für jedes Wort erhoben.
Berlin W., 15. März 1879.
Der General-Postmeister.
Stephan.
Bekanntmach u n g.
Postkarten mit Antwort im Verkehr des Weltpostvereins.
Vom 1. ? pril ab werden Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Betgien, Italien, Luxemburg, Niederland, Norwegen, Portugal, Rumänien, der Schweiz und der Argentinischen Republik zugelassen Die Taxe beträgt 20 P g.
Su derartigen Sendungen sind die für Postkarten mit Antwort im I inneren Deutschen Verkehr bei den Postanstatten verkäuflichen Fcrmuiare m Militairdienste, | mitzUbenützeNs nachdem auf jeder Hälfte des Formulars der Frankode-