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Nr. 64.

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ZMMH Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanaru Erscheint täglich mit AnZnahms der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Gamstaas mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Montag den 17. März

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1879.

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Gefunden: Ein goldener Ring (nicht ganz fertigt Ein Hundemaulkorb.

Verloren: Eine grüne wollene Pferdedecke.

Hanau am 17. März 1879.

Aus Königlichem Landrathsamt.

Berlin, 15. März. Die Besserung in dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs macht Fortschritte. Se. Majestät nahmen heute die täglichen Vorträge entgegen und arbeiteten mit dem Chef des Militär-Kabinets, General-Major von AlbeLyll. (R. u. St.-A.)

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktbr. 1878. Nach demR. u. Et.-Z," Nr. 63 wurden unterm 11. März verboten: die unter der AufschriftEulenburg jr." als Probenummer bezeichnete, vom kommunistischen Arbeiter. Bildungsvereine zu London heraus gegebene und bei John Bale und Sons in Marylebone gedruckte Periodische Druckschrift.

Berlin, 15. März. (Reichstag.) In der heutigen Sitzung genehmigte das Haus ohne Debatte in dritter Berathung unverändert die internationale Konvention, die Maßregeln gegen die Reblaus be­treffend.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. den Schutz nützlicher Vögel. Die Abgg. Fürst zu Hohenlohe - Langenburg und Windthor st bemerkten, sie begrüßten die Vorlage mit Freuden. Beide hoben aber die Schwierigkeiten hervor, welche die gesetzliche Regelung einer so schwierigen und mit so vielen Detailfragen verknüpften Materie biete. Letzterer war auch zweifelhaft, ob das Reich kompetent zum Er­laß eines so chen Gesetzes sei. Er beantragte die Ueberweisung der Vor­lage an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Der Präsident des Reichskanzler-Amts führte aus, daß aus dem von den Vorrednern her­vorgehobenen Grunde die Vorschriften des Gesetzes nicht so weit gezo­gen seien, wie in dem seiner Zeit von dem Bbg. Fürsten zu Hohenlohe vorglegten Entwürfe. Das Reich sei unzweifelhaft kompetent für dieses Gesetz, da es lediglich die Ausführung einer vom Reiche eingegangenen internationalen Verpflichtung fei. Der Abg. Richter (Meißen) bean­tragte, die Gesetzvorlage im Plenum weiter zu berathen, worin das Haus ihm beistimmte. Hierauf wurde die zweite Berathung des Etats pro 1879/80 fortgesetzt. (R. u. St.-A.)

Berlin, 13 März. Nach einem Erkenntnisse des Ober­tribunals ist die öffentliche Aufforderung zum Ungehorsam gegen kirch­liche Gesetze entschieden strafbar. Der höchste Gerichtshof führt dabei aus, daß der hier in Betracht kommende §. 110 des Reichsstrafgesetz­buchs die Gesetze hinsichtlich der Person, welche sie erläßt und des Ge­genstandes, üser welche sie erlassen werden, in keiner Weise unterschei­det, sondern alle Gesetze umfaßt, bei deren Promulgirung die Staats­gewalt mitwirkt und an deren Aufrechterhaltung sie daher ein Interesse haben muß. Denn auch bei Gesetzen, welche von der Staatsgewalt als Kirchengeralt ausgehen., werde durch die Aufforderung zum Ungehorsam der Träger der Staatsgewalt in seiner Autorität verletzt, der Sinn für Achtung und Gehorsam gegen gesetzliche Anordnungen überhaupt unter« graben und demnach Ordnung und Sicherheit des Staats mittelbar oder unmittelbar in Gefahr gebracht.

Berlin, 14. März. (Köln. Ztg.) Die Nachrichten aus Paris haben hier einen im Allgemeinen günstigen Eindruck gemacht und man möchte hoffen, daß derselbe nicht nachträglich durch Unbesonnenheiten der äußersten Linken wieder getrübt werde Man interefsirt sich hier im Publikum namentlich für die Erhaltung des Ministers Waddington, dessen besonnene Politik Frankreich nach außen hin gute Beiehungen zu sichern wußte und der im Orient eine crrrecte Linie innehielt. Herr Waddington hat seit dem Eongreß auch gute Erinnerungen in der hie­sigen Gesellschaft zurückgelassen. Man wünscht daher überall, daß seine Stellung durch die gegenwärtigen Kämpfe nicht erschüttert werden möchte.

Entgegengesetzte Gerüchte einiger Abendblätter werden sich hoffentlich nicht bewähren. 15. März. Unsere gestrige Meldung, England habe nicht nur in Petersburg, sondern auch bei anderen Regierungen seinen festen Entschluß, auf der unveränderten Durchführung des Ber­liner Friedens zu bestehen, kundgegeben, wird heute durch das, über Wien eintreffende Telegramm aus Rom über die vertrauliche Mitthei­lung des dortigen englischen Botschafters betreffend die Jnstructionon Lord Tufferin's in Petersburg vollauf bestätigt. Alle interesfirten Aus­streuungen, als ob seit dem Erlaß der Depesche Schisbury's vom 26. Januar eine Wendung der englischen Politik im Orient eingetreten sei, sind dadurch ein- für allemal amtlich widerlegt.

Zu der nationalliberalen Partei werden jetzt Stimmen laut, welche das jüngste Auftreten des Dr. Lasker dem Herrn Reichskanzler gegenüber scharf verurtheilen. So?sagt dieBadische Landeszeitung", eines der bedeutensten Organe" der nationalliberaleN Partei in Süd­deutschland, in ihrer Nr. 59 bei Besprechung der Reichstagssitzung vom 8. d. M.:Der Abgeordnete Lasker sei es gewesen, der den Streit recht eigentlich vom Zaun gebrochen habe; denn Fürst Bismarck habe nichts ausgesprochen, als was heute die Meinung von vielen Tau­senden sei, daß nämlich die Strafgesetzgebung eine viel zu milde Richtung angenommen habe."

In Folge des Inkrafttretens der neuen Handels-Konvention zwischen Italien und Frankreich, deren Bestimmungen auf Grund des Rechtes der meistbegünstigten Nation auch auf Deutschland Anwendung finden, sind seit dem 20. Februar d. J. Ursprungszeugnisse für deutsche Einfuhren nach Italien nicht mehr erforderlich.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 8. März 1879 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,254,062,020 Mark Doppel- kronen, 405,250,530 Mark Kronen, 27,969,925 Mark halbe Kronen hiervon auf Privatrechnung: 367,668,710 Mark. Borher waren ge­prägt: 1,253,119,760 Mk. Doppelkronen, 405,250,520 Mark Kronen, 27,969,925 Mk. Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 366,726,450 Mk. Summa 1,686,986,915 Mark.

Von einem Theilnehmer der Deputation sächsischer Industriel­ler, die in voriger Woche dem Fürsten Bismarck eine Zustimmungs- adresse zu dessen Schutzzollpolitik in Berlin überreichte, erfahren die Dresd. Nachr. folgendes Nähere sowohl über die Adresse selbst, als über die Aufnahme der Deputation Bei Bismarck: die Adresse war von über 8000 Arbeitgebern aus den gewerbdichtesten Gegenden des Königr. Sachsen unterzeichnet. Die verschiedensten Industriellen hatten unter­zeichnet: Eisemndustrielle, Weber, Spinner, Chokoladefabrikanteu. Müh- lenbesitzer, Holzhändler rc., und ebenso war neben der Großindustrie das Kleingewerbe, das Handwerk und die Hausindustrie vertreten. Die Deputation hoffte nicht, daß eine persönliche Übergabe erfolgen würde, da, wie Fürst Bismarck später ihr sagte, er im allgemeinen Deputatio­nen nicht empfängt. Man hoffte nur persönliche Überreichung an einen vortragenden Rath. Durch Vermittlung des k. sächf. Gesandten in Berlin, v. Nostitz-Warwitz, sowie des Reichstagsabg für Chemnitz, Vrpel, und des Reichstagsabg. für Neustadt-Dresden, v. Schwarze, kam es aber dahin, daß die sächsische Deputation nicht nur persönlich vom Reichskanzler empfangen, sondern auch zu dessen Familientafel gezogen wurde. Derselbe würdigte die Bedeutung dieser Kundgebung aus Sachsen und sprach sich sehr erfreut darüber aus, daß man in dem industrielle« Sachsen die Nothwendigkeit von Schutzzöllen erkannt hw e. Er hatte ausgerechnet, daß hinter den 3000 Arbeitgebern wohl an die 600,000 Menschen ständen, die von ihnen Loh« und Brod erhielten. Man ent­gegnen ihm jedoch, daß dieß zu gering veränschlagt sei. Mindestens 1 Mill. Menschen würde von jenen Arbeitgebern repräsentirt. Fürst Bismarck gab sich bei Tische als der gefälligste Wirth. Er versicherte, daß er die von ihm als richtig erkannte Wirthschaftspolrtlk nicht ver­lassen werde: allerdings würden im Reichstage ihm dre ^rbchändler seine Pfade zu kreuzen suchen, aber er hoffe schon mit ihnen fertig zu werden. Eine versteckte Drohung mit der Reichstagsauflösung äußerte der Kanzler nicht. Wohl aber betonte er immer die Nothwendigkeit,