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Wir dem betreffenden Postaufschlag, MeeiKzelneNuM- »es 10 Pfz.
Mmuer Ammer
ZAgleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
W Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Die lipalttge >«rmondzeile vd. deren Raum
10 Pfg.
Sie Ssralt. Leite 20 Psg.
Die SspaltigeLeil« 30 Pfg
M. 62.
Freitag den 14. März
1879.
NMliches» BekaNNtAtachnngm 'anf Grmrd des Reichsgesetzes vam 21. Oktober 1878.
In Anwendung der §§. 11, 12 und 15 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21 Oktober 1878 wird verfügt:
die von dem Gr. kad. Bezirksamte Heidelberg mit Beschlag belegte Nummer 1 der in Gens erscheinenden periodischen Druck schrift: Le Revolte
Organe s ociallste
I m p r i m e r i nouvelle
vom 22. Februar 1879 wird verboten.
Mannheim den 3. März 1879
Der Großhenogl. bad. Landeskommissär für die Kreise Mannheim, Heidelberg und Mosbach. Frech.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wm 21. Oktober 1878 wird hierdurch -ur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am 1. März 1879 erschienene Nr. 1 der in Bremen herausgege^enen periodischen
Unter Bezugnahme am die in Nr. 14 des diesjährigen Amts- blatvs — S. 89 — erlassene Regierungs Polizeiverordnung vom 9. Januar c., die Führung der Gesindebücher belr., und die daran an- schließ nde Bekannt» achung über die Pflichten der Dienstboten und Herrschaften von demselben Tage, werden die Herrn Ortsputizeibeamten Schema.
Druckschrift „Bremer Morgenzei tung" (Druck undWerlag von Schaeker und Zass nsb und gleichzeitig das fernere Erscheinen dieser Druckschrift auf Grund des §.11 des gedachten Gesetzes durchs die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.
Bremen den 4, März 1879.
Die Senatskcmmission für Po'izeiangelegenheiten.
Gröning. Plump.
Asch äffen bürg, 13. März, 3 Uhr 35 Min Nachm.: Wafser- stand in Nschaffenbnrg heute früh 8 Uhr 2,45 m, Nachmittags 3 Uhr 2,47 m über Null. Lohr heute Norm. 8 Uhr 2,95 m. A'chasfenburg und Obermain im Steigen.
Stadtmagistrat: Medieus.
Frankfurt a. M., 13. Mär», 3 Uhr 40 Min. Nachmittags. Wasserstand: Haßfurt 2,82 m, Würzburg 2,55 m,
Polizeipräsident Hergenhahn.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 14. März 1879.
___________________________Der Landrath. _____________
in einige Regierungs-Berfügung vrm 24. Februar c. A. I. 2590 angewiesen, nach folgendem Schema Gesinde-Register einzurichten und vorschriftsmäßig zu führen.
Hanau am 11. März 1879.
Der Landrath.
Tag der Ausfertigung des Dienstbuchs
Namen des Dienstboten
Früherer Wohnort
Namen der Dienstherrschaft
Tag des
Dienst- Dienst-
Eintritts Austritts
Bemerkungen.
Rundschau.
R. F. Die politischen Sterngucker in Deutschland sehen seit der Reichstagssihung vom letzten Sonna ei d und der am Abend dieses Tages statrgefundcnen parlamentarischen S- iröe wieder einmal ein Gewitter an unserem politischen Horizont Heraufziehen, denn nichts Geringeres soll bevorstehen als die Auflösung des Reichstages. Ale Welt bespricht diese Angelegenheit und wir sind daher genöthigt, sie auch zu erwähnen, aber eine beglaubigte oder auch nur wahrscheinliche Kundgebung hinsichtlich einer beabsichtigten Auflö ung des Reichstages liegt nicht ver, sondern alle Nachrichten darüber sind nur ein Gemunkel ohne Wahrheitsbeweis.
Die Etatberathungen machen srwrhl im Reichstage als auch in der Budgetkommission desselben gute Firtschritte, da von einer principiellen Opposuirn gegen die Budgetforderungen der Regierung im Reichstage keine Rede ist. Bei dem snfwndslcs bewilligten Militäretat stellte der nürttembergische Abg v. L ühler den Antrag, es solle unter Vorantritt Deutschlands eine allgemeine Abrüstung der Großmächte herbeigeführt werden. Nach kurzer Diskussion sprach sich jed ch fast der gesaprmte Reichstag gegen den Antrag aus, da eine allgemeine Abrüstung zur Zeit praktisch undurch Lhrbar sei. Beim Marineetat Ver'angte der Abg. Hänet Aufklärung üter die Affaire des „Er,ßen Kurfürst", doch verweigerte der Marineminister v. Strsch die nähere Aufklärung, da in dieser Auge egenheit das unter der A morst ät des Kaisers stehende Kriegsgericht zu entscheiden Hecke Ziemlich kurz wurde auch der Antrag des elsässischen Aug Minierer Hinsicht ich einer Un gestaltung des aussch ieß lich unter der Staatsautiritüt stehenden Schulwesens in Eisaß-Lihrmgen abge'erngt, indem sowohl die Reichsregierung as auch der Reichstag die Beschwerden als unbegründet a lehnten. Außer den fortlaufenden Etatsberathungen berieth der Reichstag in dieser Woche noch Atwehr- maßregeon gegen die Reblaus, ein Vogelschutzgesetz u. s. w.
Der Bundesrath, welcher bekanntlich während der Reichstagssession stets in Funktion bleiben muß, hielt am Montag unter dem Vorsitze des Reichskamleramtspräsidenten eine Plenarsitzung ab. Auf Antrag des Justizausschusses nahm der Bundesrath einen Gesetzentwurf an, welcher das Faust Pfandrecht für Pfandbriefe und ähnliche Schuldverschreibungen bestimmt. Ferner stattete der Justizausschuß einen mündlichen Bericht über einen G-setzentwurf, betreffend die Entlastung der Bezirke in Elsaß-Lothringen von den Gefängnißkosten, ab. Beide Gesetzentwürfe werden bald dem Reichstage vorgelegt werden. Außerdem nahm der Bundesrath noch mehrere Berichte über, das Seewesen und Rechnungswesen des Flottengründungsplanes entgegen.
Sie Zolltarifcommission hat die erste Lurchberathung des ihr vorliegenden Materials vollendet und nimmt man an, daß wahrscheinlich innerhalb einer Woche die Commission auch den zweiten Theil ihrer Arbeit vollendet und ihren Bericht an den Bundesrath abfassen wird. Es dürfte demnach keinem Zweifel mehr unterliegen, daß noch in dieser Session eine entsprechende Zollvorlage dem Reichstage zur Berathung vorgelegt werden wird.
Laut Bekanntmachungen des Reichskanzlers ist die Rinderpest nunmehr im ganzen Geriete des deutschen Reiches a's erloschen zu be« «rächten, da in den Virseucht gewesenen Orten alle Gefahr beseitigt worden ist. Im Interesse des demschen Viehhandels wird diese Nachricht wohl mit großer Freude ausgenommen werden.
Vom sechsjährigen Dienstjubiläum unseres allverehrken Feldmarschalls Graf Mmtke, welches am 8. März stattfand, werden nachträglich noch eine Menge Einzelheiten bekannt Außer dem Kaiser, der Kaiserin und dem Kronprinzen, sandten auch der König Ludwig von Bayern, der Großherzog v.n Mecklen urg und andere deutsche Fürsten dem bei seinem Bruder in Ratzeburg weilenden Feldmarschall Glückwunschtelegramme. Graf Moltke hatte sich durch den Aufenthalt in Ratzeburg