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Mißlich 9 MarL t«®). 4 M. 50 P. viertrkjährlich

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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, Und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Swfertieti»- Preis:

Die tipalttg- S<M»»»dzeile ob. deren Raum 10 Pkg.

Sie Slpalt. geile 20 Psg.

PieSsPEgeZeil« so Pkg.

M. 61. »Donnerstag den 13. März 1879.

Amtliches.'

BekKNNtmachmtge« auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. I. (Amtsblatt Nr. 6) erlassene und durch meine Bekanntmachung vom 6. Februar d. I. (Amtsblatt Nr. 12) erläuterte Verbot der vom kommu­nistischen Arbeiter-Bildungsverein in London herausgegebenen und bei John Bale & Sons in Marylebone gedruckten perudischen Druck­schristFreiheit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der AufschristTessendors" zur Ausgabe ge­langen. Berlin den 5. März 1879.

Der Reichskanzler. In Vertr.: Hofmann.

Auf Grund des §. 11 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird Sei­tens der unterzeichneten Landespolizeibehörde die nicht periodische Druckschrift:Ein Anti-Syllabus", Druck von W. Hintze in Wriezen, welche mit der bereits unterm 17. November v. I. Amtsbl. Nr. 73 vom Jahre 1878 verbotenen gleichnamigen, von A. Löschke in Chicago gedruckten Schrift gleichlautend ist, hierdurch verboten.

Potsdam den 1. März 1879.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern, von D ü esberg.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemolratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Dun 9. Februar d. I. datirte Nr 6 der im Verlage von F. Goetschalck zu Brüssel er­scheinenden periodischen Druckschrift:Die Laterue" von Carl Hirsch nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespskizeibehörde verboten ist.

Breslau den 25. Februar 1879.

Königliche Regierung. Ab theilung des Innern. Sack.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschalt hat auf Grund von §. 11 und §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 die Nummern 41 und 50 des gegenwärtigen Jahrgangs der in Chemnitz erscheinenden periodischen DruckschriftChemnitzer Abendblatt" verboten, und dieses Verbot auch auf das fernere Erscheinen der genann­ten Druckschrift erstreckt.

Zwickau den 1. März 1879.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft.

Dr. Hübet.

Bekanntmachung.

Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß den ständischen Wegebau-Aufsehern bezw. Ober-Bauaussehern die Uebernahme von Ar­beiten für Privaten bezw. Gemeinden, z. B. Anfertigung von Baurissen, Projecten, Zeichnungen, Kostenanschlägen rc. rc, sowie die Ueberwachung der Ausführung der Projecte nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorgesetzten ständischen Baumeisters, welcher auch die dem Wegebau- Aufseher bezw. Oder-Bauaufseher in den einzelnen Fällen zu gewährende Gebühr jedesmal festsetzt, gestattet ist.

Die Privaten und bezw. Gemeindevertretungen, welche Arbeiten der gedachten Art durch die ständischen Wegebau-Aufseher bezw. Ober- Bauaufseher ausführen lassen wollen, werden daher ersucht, sich mit ihren desfallsigen Gesuchen zunächst an den Vorgesetzten ständischen Baumeister zu wenden und nach Beendigung der Arbeit sich davon Ueberzeugung zu verschaffen, daß die beanspruchte Gebühr durch den Baumeister fest­gesetzt ist.

Den ständischen Wegebau-Aufsehern und biw. Oker-Bauaufsehern ist. es strengstens untersagt worden, über den festgesetzten Betrag hinaus Ansprüche zu erheben.

Cassel den 5. März 1879.

Der Landes-Tirector:

v. Bischoffshausen.

Aschaffenburg, 12, März, Nachm. 3 Uhr 40 Min.: Wasser­stand in Aschaffenburg heute früh 8 Uhr 2,29 m, Nachmittags 3 Uhr 2,30 m über Null. Lohr heute Vorm. 2,70 m. Waffer im Steigen in Aschaffenburg und Lohr.

Stadtmagistrat Aschaffenburg: v. d. Später. '

F rankfurt a. M., 12. März, 5 Uhr 53 Min. Wasserstand: Haßfurt 2,40 m, Würzburg 1,91 m, Aschaffenburg 2,70 m. Im Steigen.

Polizeipräsident Hergen Hahn.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 13. März 1879.

Der Laudrath.

Gefunden: Ein weißer Iltispelz. Zwei Päckchen grauen Zwirn. Ein Portemonnaie. Ein Tafelmesser. Ein gestreiftes Ha^s- tüchelchen.

Hanau am 13. März 1879.

Aus Königlichem Landrathsamt.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktbr. 1878. Nach demR. u. St.-A." Nr. 60 und 61 wurden »terA 8. und 10. März verboten: die unter der LuffchriftBitter" als Probe- nummer bezeichnete, vom kommunistischen Arbeiter Bildnngsverein in London herausgegebene und bei John Bale u. Sons in Marylebone ge­druckte periodische Druckschrift; die nachgenannten Druckschriften: 1)-Die natürliche Porteistellung des Volksschullehrers, von Karl Schmidt, Nürn­berg, KommissionSberlag von C. tZrillenberger 1878; 2) Das Ziel der Arbeiterbewegung, Rede von Dr. Johann Jacobi, gehalten vor seinen Berliner Wählern am 20. Januar 1870, Nürnberg 1877, Genossen- schaftsbuchdruckerei; 3) Komische Gedanken eines komisch Aufgelösten, von Johann Koerxer, Selbstverlag des Verfassers. Ort und Zeit des Erscheinens unbekannt; sowie die im Jahre 1872 in Bremen im Verlag des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins erschienene nichtperiodische Druckschrift:Ein Jmmortellenkranz. Sozialdemokratische Dichtungen von Carl Frvhme^. Druck von L. Mack in Bremen.

Berlin, 12. März. In dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist eine den Umständen entsprechende Besserung wahr- zunehmen. Die Kontusionserscheinungen an der rechten Hüfte «."Brust- seite zeigen eine allmähliche Abnahme. (R. n. St.-A.)

Berlin, 12. März. (Reichstag.) Nach Schluß der Diskussion betr. die Intelpellation des Abg. Winterer wandte sich das Haus der weiteren Berathung des Etats zu. Zunächst wurde folgender Antrag des Og. von Bühler (Oehringen) zur Debatte gestellt:

Der Reichstag wolle beschließen: den Fürsten Reichskanzler zu er­suchen, einen europäischen Staatenkongreß zum Zwecke der Herbeifüh­rung einer wirksamen allgemeinen AbrüsÄng, etwa auf die durch­schnittliche Hälfte der gegenwärtigen Friedensstärke der europäischen Heere für die Dauer von vorläufig 10 bis 15 Jahren zu veran­lassen.

Nach längerer Diskussion wurde derselbe fast einstimmig abgelehnt. Hierauf wurde die Etatsberathung fortgesetzt.

DasBerliner Tageblatt" bezeugt izwar dem Gedanken des Herrn von Bühler selbst die größte Hochachtung, ist aber der Ansicht, daß wir in Deutschland uns aus dem rechten Wege befinde«. Diesen Weg wollen wir uns glatt und klar erhalten. Und deshalb dürfe an unserem Militärsysteme, gleichgültig, was die anderen Staaten thun, nur mit äußerster Vorsicht gerüttelt werden.

19. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages, Donnerstag, den 13. März 1879, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung: Erste und zweite Berathung der internationalen Konvention, Maßregeln gegen die Reb­laus betr. Petitionen, welche als zur Erörterung im Plenum nicht