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Zugleich Amtliches Organ für Kreis «nd Stadt Hana«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Korrespondenz.

Mittwoch den 12. März

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1879.

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Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vorn 10. d. Mts., Nr. 59 des Hanauer Anzeiger, ersuche ich die Herrn Ortsvorstände weiter, die Trichinenbeschauer aufzufordern, zu den angesetzten Terminen ihre Mikroskope und Lehrbücher mitzubringen.

Hanau am 12. März 1879. -

Der Landrath.

Unter Bezugnahme auf die Regierungs.Pvlizeivervrdnung vom 9. Januar c, durch welche die Führung der Gesindebücher zur Pflicht ge­macht ist, wird daraus aufmerksam gemacht, daß zur Ausfertigung der Bücher der Ortsp lizcibehörde vorzulegen ist:

a. ein g au'Raster Nachweis über die Ortsangehörigkeit des Dienstboten;

b. ein Gesindebuch Formular;

c. eine Eintritts- Be'cheinigurg der Brodherrschaft.

Gesindebuch Formulare sind in der Waisenhaus- und Kittsteiner'- schen Buchdruckerei hier zu haben

Dienstboten, welche bereits im Besitz eines Dienstbuchs sind, brauchen nur dies und die Cintritts-Bescheinigung der Brodherrschaft vorzulegen.

Hanau am 1. März 1879.

In Folge der Bshnbaoten wird vom 13, d. M. bis einschließlich den 31. d M. der Landweg -wischen Roßdorf und Ostheim für durchgehendes Fuhrwerk gesperrt

Unter Hinweisung auf die Polizei Verordnung vom 6. April 1877,- Amtsblatt Seite 137, wird dieses hiermit veröffentlicht.

Hanau am 11. März 1879.

Die H errn Bürgermeister haben Sorge zu tragen, daß die Kosten für die ihnen zugestellten Hebammen-Lehrbücher alsbald anher berichtigt werden.

Hanau am 11. März 1879.

_____________________Der Landrath._______________________

Bekanntmachung. Weltpostverein.

Vom 1. April ab beträgt das Porto im gesammten Umgänge des Weltpostvereins, gleichviel ob nördliche oder südliche Halbkugel: 20 Pfennig iür frankirte Briese, 10 Pfennig für Postkarten, 5 Pfennig für Druösachen, Geschä tspapiere und Waarenproben. Unsrankirte Briefe kosten 40 Pfennig. Bei Geschäitspapieren wird als Mindesibetrag 20 Pfennig, bei Waarenproben 10 Pfennig erhoben.

Für die Correspondenz nach den, dem Weltpostverein noch nicht ungehörigen Ländern: Britisch Austra ien, Copland, Siam, Costarica, Guatemala, Nicaragua, Columbien, Venezuela, Bolivia, Ecuador, Pa­raguay, Uruguay und einz>lnen Inseln wird zum 1. April gleichfalls ein einheitliche s Porto eingelührt: 60 Pfennig für frankirte Brie'e, 10 Pfennig für Drucksachen und Waarenproben, für letztere jedoch mindestens 15 Pfennig. Unsrankirte B riefe kosten 80 Pfennig.

Was das Gewicht betrifft, so wird allgemein das Porto für Briefe von 15 zu 15 Gramm, für Drucksachen u. f. w. von 50 zu 50 Gramm berechnet.

Für den Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und Helgoland bewendet es bei den bisherigen ermäßigten Taxen.

Berlin W., 10. März 1879.

Der General- Postmeister.

._______________________Stephan._______________________

Tagesscha«.

Berlin, 11. März. Se. Majestät der Kaiser und König Nahmen heute die Vorträge des den beurlaubten Polizei-Präsidenten der-

tretenden Geheimen und Ober-Regierungs-Raths von Schlieckmann. so­wie des Chefs des Militärkabinets, General-Majors und General-Ad- jutanten von Albedyll, entgegen und empfingen Allelhöchstihren Flügel- Adjutanten und Commandeur des Regiments der GardeS du Corps, Oberst Grafen von Alten.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgefetzes vom 21. BAdr. 1878. Nach dem X «. St.-A." Nr. 59 wurden unterm 7., 8. und 9. März verboten: die Nummer 1 d-s T. Iabrcangs der in Genf er­scheinenden periodischen DruckschriftLe Rigolte. Organe lociäliste" sowie die fernere Verbreitung dieses Blatt: s; die Nummern 1 und 2 des VI. Jahrgangs der in Reichenberg in Böhmen erscheinenden perio­dischen Druäschrift:Arbeiterfreuud. Sozialpolitische Zellschnst für das arbeitende Volk", stwie die fernere Verbreitung dieses Blattes; die nicht periodische Druckschrif:Die wahre Gestalt des Chnstenthums (Etüde sur les doctrinis sociales du christianisme) von Ioes Guyot und Si- gismond Lacroix. Ueber setzt von einem deutschen Sozialsten. Zürich 1876. Verlag der Volksbuchhandlung; sowie die von Carl Hagström Herausgegebene DruckschriftArbeiter-Traktat Nr. 2".

Berlin, 11. März. (Reichstag.) In der heutigen (18.) Sitzung theilte der Präsident ein Schreiben des Reichskanzlers mit, mittelst welchem er unter Bezugnahme auf die erfolgte Vorlegung der internationalen Konvention, betr. Maßregeln gegen die Reblaus ver- schiebene. Exemplare der Actes de la Conference phyllox&rique inter­nationale röunie a Berne du 9 au 17 septembre 1878 und eines Be­richts über d-e Thätig' cit der französischen Commission superieure du phylloxdra im Jahre 1878 überseudet. Sodann gelangte die Inter­pellation des Abg. Winterer zur Verksung, welche lautet:

Beabsichtigt die Reichsregierung dem LandesauLschusse einen Ge­setzentwurf vorzulegen, betr. Revision des Gesetzes über das Unter» ricktswesen in Elsaß Lothringen vom 12, Februar 1873?"

Nachdem sich der Unterstaatssekretär Herzog zur sofortigen Beant­wortung der Jnterpkllütion bereit erklärt hatte, motivirte der Inter­pellant dieselbe mit der Behauptung, daß das Gesetz vom 12. Februar 1873 eine Diktatur Maßregel sei. Zu obersten Leitern der Schule in Elsaß-Lothringen sei nach demselben der Reichskanzler resp, der Ober- Piäsident bestimmt, welche nach ihrem Berufe nicht dazu geeignet seien. Es handle sich hier um eine Zwangrenteignung eines unveräußerlichen Privat:echts der reichsländischen Bevölkerung Seitens des Staates auf Grund des Rechts der Eroberung. Der Redner kam sodann nach An­führung verschiedener Speziälsälle zu dem Resultat, daß das jetzt be­stehende Sckulgesttz in Elsaß.Lothringen einer Revision bedürfe. Der Unterstaatssekretär Herzog erklärte, daß die Reichsregierung eine solche Revision nicht beabsichtige. Er erinnerte daran, daß er auf eine ein­gehendere Darlegung der gesetzlichen Lage des reichsländischen Unter­richtswesens verzichten könne im Hinblick darauf, daß er eine solche schon öfter in früheren Labren dem Reichstage gegeben habe. Auf Grund derselben habe der Reichstag Anträge des Interpellanten von gleicher Tendenz wie diese Interpellation abgelehut. Das Schulwesen in Elsaß- Lothringen ruhe wie überall in den Händen technisch dazu außerordent­lich 'befähigter Männer, und etwaige in einem so großen Organismus vorkommende Misstände in Betreff einzelner Individuen dürfe man dem Ganzen nicht zum Borwurf machen, dieselben kämen in den geistlichen Schulen in noch erhöhterem Maße vor. Aus den Antrag des Abg. Guerber trat das Haus in die Besprechung der Interpellation. Der Antragsteller unterstützte seinerseits die Beschwerden des Interpellanten über die Schulverwaltung des Reichslandes, über den sittlichen Werth des Lehrermaterials und der Lehrmittel, die er in harten Ausdrücken verurtheilte, wodurch er sich einen Ordnungsruf zuzog. (R. «. St.-A.)

Berlin, 10. März. Der Antrag Reichensperger zur Wucher­srage wird nach derKöln. Ztg vielleicht schon am Mittwoch auf dre Tagesordnung geletzt werden. Die Teutschconservattven und ein großer Theil der deutschen Reichspartei sind geneigt, den Antrag zu unter-