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hanauer Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Santttaks mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
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Nr. 58. Montag den 10. März 1879.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Briefverkehr mit Rußland.
Auf Brieken nach Rußland wuß zur Sicherung regelmäßiger Beförderung die Aufschrift mit deutschen rder laieinischen Buchstaben geschrieben und die Lage des Bestimmungsortes, so ern derselbe weniger bekannt ist, durch die zusätzliche Angabe des Gouvernements näher be eichnet sein.
Berlin W., 6. März 1879.
Kaiserliches General- Postamt.
In Vertretung:
Kramm.
TAg§B?KSA-
— Berlin, 8. März. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend, als AllerHöckstdieselben mit Jhi er Mast stüt der Kaiserin- Königin in den oberen Sälen des Palais auf- und abgingen, auf dem glatten Parquet ausgeglitten, mit der reckten Körperfinte auf den Boden gefallen und haben Sich eine Quetschung der rechten Hüfte und der rechten Brustfelle zugezugen. Der rechte Arm hat keinen Schaden erlitten. Das Allgemeinbefinden ist ung-stört. Die Schmerzen an den gequ tschlen Stellen sind heute geringer alS gestern in den ipü'en Abendstunden. — Se. Majestät haben heute Vor mittag die täglichen Vor- träge entgegen genommen und empfingen Ee. König'iche Hoheit den Prinzen Carl. (R. u. St.-B.)
— Das Reichskanzkeramt macht in Nr. 58 deS „R. u. St.-A." unterm 6. März folgendes bekannt: Nachdem sämmtliche durch die Seuche heimgesucht n Ortschaften des Regierungsbezirks N-ers bürg für s uchen- frei erklärt worden sind und seit dem 8. v. Mts. ein neuer Fall des Au^tret ns der Seuche nicht vorgekommen ist, ist die Rinderpest nach §. 37 der Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reicks-Gesetzblatt S. 147) im gesammten Reichsgebiete für erloschen zu erachten.
— Bekanntmachung auf Grund des ReichSgefetzeS vom 81. Lktbr. 1878. Nach dem „R. u St.-A." Nr. 58 wurden unterm 5. und 6. März verboten: die am 8. und 12 Februar d. Js. erschienenen Nummern 12 und 13 der in der schweizerischen Vereins buchdruckerei in Hottin- gen Zürich gedruckten periodischen Druckschrift: „Der Staatsbürger", sowie ferne e Verbreitung des Blattes im Reichsgebiet; ebenso die vom 16. und 23. Februar d. I. datirten Nummern 7 und 8 der im Verlage von g Götschalck zu Brüssel erscheinenden periodischen Druckschrift: „Die Laterne von Carl Hirsch".
— Berlin, 8. März. (Reichstag.) Im weiteren Verlaufe der (16.) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Strafgewalt des Reichstages über seine Mitglieder fort. Zu diesem Gesetzentwurf war außer dem Anträge der Abgg. von Hell- dorf und Genossen vom Abg. Dr. von Schwarze, unterstützt von der deutschen Reickspaitei, folgende Resolution vorgeschlagen:
„Der Reichriag wolle beschließen, für den Fall der Ablehnung der Gesetzesvorlage — die Geschäftsordnungs- Kommission zu beauftragen :
1) dem Reichstage Vorschläge zu unterbreiten, welche geeignet sind, durch Ergänzung der Disziplinarvorschriften der bestehenden Geschäftsordnung gegen Verletzung der Ordnung ein wirksameres Einschreiten als bisher zu ermöglichen, insbesondere den Schutz außenstehender Personen gegen ehrverletzende Mngriffe innerhalb des Reichstags zu vermehren;
2) einen gutachtlichen Bericht an den Reichstag darüber zu erstatten, ob und in wie weit auf dem W ge der Gesetzgebung für die Dauer der Geltung des Gesetzes vom 21 Oktober 187b ein Verbot zu eilassen sei. solche im Reichstage getbane Aeußerungen, in welchen auf den Umsturz der besteh nden Staats- und Gef llschastsordnung ger.chute Bestrebungen zu Tage treten, durch die Presse zu verbieten." I
Ferner war vom Abg. Frhrn. Schenk von Stauffenberg noch fol gender Antrag eingegangen:
„Der Reichstag wolle beschließen: für den Fall der Ablehnung des Gesetzentwurfes und des Antrages Dr. von Schwarze der Ge- sckäf'smdnungs'Krmviissirn den Auftrag zu ertheilen, unter Vorsitz des PiäsidkNien des Reichstags die Frage, ob Aenderungen der Ge- schä tsordi ung notbwend g seien, zu prüfen und im Bejahungsfälle formulüte Vorschläce an das Haus zu bringen."
Nach längerer Diskussion wurde in der Abstimmung zunächst der Antrag von Schwarze sub I abgel«hnt, ebenso der Antrag sub JL Der Antrag von @ tat fft über g wurde dagegen angenommen, worauf sich das Haus um 4 Uhr veriagte.
In der leutigen (17.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß an Vorlagen Gesetz, ntwü'fe, betr. Moßi egeln zur Atwehr der Reblaus und betr. den Schutz nützlicher Vn elarten, eingegangen seien.
Darauf trat das Haus in die zweite Beiothurg des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung des ReichshauShaltsetat für das Etatsjahr 1879/80 ein. (R. u. St-A.)
Nack dem die Positionen für den Reichskanzler und des Reichskanzler amt ohne Tetatte temißigt worden waren, eni spann sich plötzlich und unerwartet eine ziemlich err-gte Diskussion, indem bei dem Titel „Kosten zur Verhütung der Einschleppung der Rinderpest" der Abg. Dr. Laster aus einer sachlichen Bemerkung des Herrn Reichskanzlers die Veranlassung zu einer stark persönlichen Polemik gegen den Fürsten Bismarck he;leiten zu müssen glaubte. Der Herr Reichskanzler wies den Vorwurf, daß er es sei, der einen gereizten Ton in die Verhand. togtn getragen habe, unter der Zustimmung der Majorität des Reichstages mit gebührender Entschiedenheit zurück. Eine Reihe weiterer Erarstitel wurde ohne erheblichere Debatte» angenommen. Bei denr Kapitel: „Ueberwachung des Auswauderungswesens" griff der Herr Reichskanzler wiederum in die Diskussion ein, um die Gründe für die statlfindende Auswanderungen aus einigen Gegenden deS Reiches zu beleuchten. ($om
- Berlin, 8. März. Der General-Feldmarschall Graf von Moltke feiert heute sein 60jähriges Dienstjubiläum. Derselbe hat, um den Tag in aller Stille zu begehen, Berlin auf einige Tage verlassen.
— Wird durch eine Pol'zeiverordnung bestimmt, daß an Sonnend Festtagen die Zeit des Gottesdienstes durch eine stille Feier (Unter- lassung alles Kansens und Verkausens in den Läden der Kaufleute rc.) geheiligt werde, so findet diese Verordnung, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 5. Februar 1879, auch in dem Falle Anwendung, wenn in dem betreffenden Kirchenspiele auS besonderen Gründen der kirchliche Gottesdienst zeitweise hinwegfällt. Maßgebend ist dann für die stille Sonntagsfeier die Zeit, in welcher sonst regelmäßig der Gottesdienst stattfindet.
— Da die Heilung von Geisteskranken erfahrungsmäßig in den meisten Fällen davon abhängt, daß die Kranken möglichst bald einer Jrrenheilanstalt überwiesen weiden, so hat der Minister deS Juners durch Cirkularerlaß vom 2. v. Mts die Regierungen veranlaßt, für die Folge, in Gemäßheit der Reskripte vom 26. Oltoder 1858 und 8. März 1866, in Fällen, wo (Strafgefangene von Geisteskrankheit befallen werden und ihre alt baldige Ablieferung in eine Jrrenheilanstalt nach dem Gutachten deS Anstalt, arzies nvthwndig erschent, wegen der Aufnahme in eine solche Anstalt unverzüglich das Erforderliche zu veranlassen.
3« den deutschen Münzstätten sind bis zum 1. März 1879 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,252,954,080 Mark Doppel- kronen, 4( 5,121,430 Mark Kronen, 27,969,145 Mark halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 366,726,450 Mark. Vorher waren geprägt : 1,252,018,100 Mk. Doppelkronen, 405,169,860 Mark Kronen, 27,969,925 Mk. Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 365,544,126 Mk. Summa 1,686,044,655 Mark.
— München, 9. P ärz. Der König hat dem General-Feld- markchall v Moltke ein Glückwunschschreiben zu deffn 60jäbribeB Juki äum durch den bayerischen Gesandten von Rudhart in Berlin übermitteln lassen ^Post)