MA«,nrMtirtS» Kreis: JÄHrlich » Mark. Holtj. 4 W. 50 P.
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ZNgleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Ärfcheinr täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und SamstagS mit der Berliner ProvinziaüCorrespondenz.
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Die S^all, Zeile 20 !W
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Samstag den 8. März
1879
Amtlicher.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die Probenummer der in Londrn erscheinenden periodischen Druckschrift „T essend vrf" wird von der unterzeichne! en Landes- pöli-eiskhörde auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21sten Oktober 1878 hierdurch verboten.
Altenburg, den 27 Februar 1879.
Herzogl. sächsisches Ministerium, Abtheilung des Innern.
Gerstenber g.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die vom Verein zur Verbreitung radikaler Prinzipien im Jahre 1873 herausgegebene nicht periodische Druckschrift: „Ein neues Wintermärchen. Besuch im neuen Teutschen Reich der Gottesfurcht und der froamen Sitte von Heinrich Heine", erste Ausgabe der gleichbetitelten, im Jahre 1875 zu Zürich herausgegebenen und durch Ver ügung der unterzeichneten Landespolizeibehörde vom 23. Oktober 1878 verbotenen Druckschrift, nach §. 11 des genannten Gesetzes verboten ist.
Berlin den 28. Februar 1879
Königliches Polizei-Prästdium. von Madai.
Die unter eignete Königliche Regierung a'8 Landespolizeibehörde hat auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 die nicht periodische Druckschrift:
„Die wesentlichen Grundursachen der auf dem kirchlichen, politischen und sozialen Entwickelungsgänge maßlos wachsenden Leiden, Landes- und 'Weltkalamitäten behufs ihrer uaturgemäß friedlichen Beseitigung. — Zürich, im Verlags-Magazin 1877" verboten, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Marienwerder den 27. Februar 1879.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Nachdem durch die Bekanntmachung der Königlich preußischen Regierung zu Breslau vom 17. d. M. (Reichs-Anzeiger Nr. 44) die Nummer 61 des 2. Jahrgangs der in Philadelphia erscheinenden periodischen Druckschrift „Philadelphia Tageblatt" verboten worden ist, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blatts „Philadelphia Tageblatt" im Reichsgebiete hierdurch verboten.
Berlin den 27. Februar 1879.
___________Der Reichskanzler. I. Bertr.: Hofmann.___________
Schreiner Wilhelm Franz III. aus Rückingen ist als Todten- beschauer vereidigt worden.
Hanau am 5. März 1879.
Gefunden: Ein Paar weißangestrickte Strümpfe. Ein Lesebuch „Teutscher Sprachunterricht". Ein Mandat, Feld gegen Schneider betr.
Hanau am 8. März 1879.
__________Aus Königlichem Landrathsamt._____________
B e k a n n t m ach u n g.
Am 1. März d, Js. ist die Telegraphenanstalt in Schmalnau aufgehoben worden, dagegen bei der Postagentur in Hettenhausen eine Telegraphenanstalt in Wirksamkeit getreten.
Caffel, den 4. März 1879,
Der Kaiserliche Ober- Postdire'tor
V ahl.
TageSscha«.
— Berlin, 7. März. Der Königliche Hof legt für Se. Kaiserliche Hoheit den Großfürsten Wjatscheslam Constantinowitsch von Rußland die Trauer auf 8 Tage au. (R. u. St.-N»)
— Das Denkmal der Königin Luise, das ursprünglich an ihrem diesjährigen Geburtstage zur Aufstellung kommen sollte, wird, wie bestimmt verlautet, nach der „Post", am 3. August, dem Geburtstag Friedrich Wilhelm III, enthüllt werden.
— Der „R u. St,-A" Nr. 57 enthält eine Bekanntmachung des Reichskanzleramts vom 19. Februar d. I, betr. die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesiath; ebenso publicirt dasselbe Blatt das Gesetz, betr. die Radfelgenbeschläge der Fuhrwerke in der Provinz Hannover.
— Berlin, 7. März. (Reichstag.) In der heutigen (16.1 Sitzung theilte der Präsident mit, daß die Kommssion zur Vorberathung des Etats der Reichs-Post- und Telegraphen: erwalturg gewählt sei m d fich wie folgt, konstituirt habe: Abgg. Ackermann (Bors./, Gerwig (Stelln.), Möring, Dr. Majunke (Schriftf.).
Darauf trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Strafgewalt des Reichstages über seine Mitglieder.
— Nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern vom 17. v. M. haben die Geistlichen für die den Ersatzbehörden zu liefernden, zur Aufstellung und Berichtigung der Rekrutirungs-Stammrollen erforderlichen Auszüge so wenig wie die Standesbeamten Gebühren zu beanspruchen.
— S. M. Glattdecks-Korvette „Nymphe", 9 Geschütze, Kommandant Korv.-Kapt. Sättig, ist am 28. Januar er. von Puerto Cabello in See gegangen und am 29. deff. Mts. in Cura'.ao eingetroffen. — S. M. Panzer-Korvette „Hansa", 8 Geschütze, Kommandant Korv.-Kapt. Häus- nex, befindet sich, telegraphischer Nachrichten zufolge, seit 5. März cr. in Puerto Plata.
— Das Cultus-Ministerium, Altheilung für Medicinal-Nngelegen- heiteu, hat ap die Regierungen, Landdrosteien rc. einen Erlaß gerichtet, welcher besagt, daß nach dem Inhalte des §. 4, Nr. 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. März 1875 nur solche junge Leute zur Erlernung der Apothekerkunst zugelassen werden dürfen, welche den Nachweis der erforderlichen wisseyschafüichen Vorbildung durch Vorlgung eines wissenschaftlichen Qualificationszeugnisses für den einjährig-freiwilligen Miiimrdienst zu liefern im Stande sind, welches sie von einer als berechtigt anerkannten Schule erlangt haben. Ausgeschlossen von der Zulassung sind dagegen alle Diejenigen, welche das Quaiificatipns- zeugniß zum einjährigen Dienst nur auf Grund der bestandenen Prüfung vor einer königlichen Prüfungskommission erhalten haben, gleichgültig, ob sie dabei im Lateinischen geprüft sind, oder wenn nicht, ob sie etwa eine besondere Nachprüfung in diesem Fache bei einem Gymnasium oder einer Realschule erster Ordnung bestanden haben.
— Lübeck. Die Bürgerschaft genehmigte den Senatsantrag, für diese und die nächste Saison die Stadttheater-Subvention von 12,000 auf 20,000 M. zu erhöhen.
— Aus Teplitz telegraphirt man der „N. Fr. Pr." unter dem 4. März: „Das Wasser in der bloßgeleg en Spalte hatte Mittags eine Temperatur von 38 Grad Maumur. Die Arbeit schreitet rüstig fort. Um 6 Uhr Abends waren nach einer unmittelbar vorhergegangenen Sprengung über 13 Meter abgeteuft. Während des Tages herrschte andauernd Festjubel, im Theater fand eine neuerliche Festvorstellung statt. Die ganze Stadt ist illuminirt. Gegenwärtig versammeln sich unter Wustkktängen sämmtliche Vereine von Teplitz und Schönau auf dem in der Mitte der Stadt gelegenen geräumigen Schulplatze, von wo aus ein Fackelzug die Straßen durchgehen wird." Auch die Kaiserin von Oesterreich hat von Dublin aus die Stadt Teplitz zur Wiederauf- findung der Quelle beglückwünscht.
— Teplitz, 7. März. Seit gestern Abend zeigt sich in der Urquelle ein so starker und lebhafter Zudrang des Wassers, daß dasselbe kaum mit der Doppelpumpe zu bewältigen ist. Die Temperatur des Wassers ist die frühere normale.
— Wien, 7. März, Borm. In Folge des Tammbruches bei