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Zugleich Nurtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erschein: täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Gnm"n«s mit der Berliner Provinzial- Korrespondenz.

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Nr. 52,

Montag den 3. März

1879.

Amtliches.

Die erste diesjährige Schwurgerichtssitzung wird am 24. März d. 3,, Vormittags 9'/» Uhr, eröffnet werden.

Hanau am 28. Februar 1879.

Königliches Kreisgericht.

______________________Müller. ___________

TagessHa««

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktbr. 1878. Nach demR. u. St.-A." Nr. 52 wurden unterm 27. und 28. Februar verboten: die Nummer 61 des 2. Jahrgangs der in Phila­delphia erscheinenden periodischen DruckschriftPhiladelphia Tageblatt" sowie die fernere Sei Breifung dieses Blatt-s; die Probenummer der in London erscheinenden periodischen Druckschrift:Tessendorf"; sowie die vom Verein zur Verbreitung radikaler Prinzipien im Jahre 1873 heraus- gegebene nicht periodische Druckschrift:Ein neues Wintermärchen. Be­such im neuen Deutschen Reich der Gottesfurcht und der frommen Sitte von Heinrich Heine", erste Ausgabe der gleicybetitelten, im Jahre 1875 zu Zürich herausgegebenen und durch Verfügung des Königl. Polizei- PrösidiumS zu Berlin vom 23. Oktober 1878 verbotenen Druckschrift.

Berlin, 1. März. (Reichstag.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (12.) Sitzung trat der Reichstag in die erste Berathung des Gesetzentwurfs ein, betr. die Feststellung des ReichrhauSlalts-Etats für das Etatsjahr 1879/80, Betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung der Post und Telegraphie, der Marine, des Reicht Heeres und zur Durchführung der Münzreform, und betreffend die Erwerbung und bauliche Instandsetzung eines Grundstücks für das Eesundheits-Amt.

In der heutigen (13.) Sitzung gelangte die Interpellation des Abg. Dr. ThileniuS und Gen. zur Verlesung, welche lautete:

Wird die Reichsregierung dem Reichstage Mittheilung machen: 1) über die gegenwärtige Verbreitung der P-st?

2) über die bisher ergriffenen und etwa noch zu ergreifenden Maßnahmen zur Verhütung einer Einschleppung der Seuche nach Deutschland?"

Nachdem der Präsident des Reichskanzler-Amts sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit erklärt hatte, begründete der Interpellant dieselbe mit dem Hinweis auf die differirenden Zeitungs­nachrichten, welche offiziell beruhigend, privatim allarmirend lauteten. Der Redner lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf den schon früher vom Professor Siegmund in Wien gemachten Vorschlag, der Einsetzung einer internationalen Seuchenkommission und fügte hinzu, daß sich für die innere Gefahr die Berufung eines von wissenschaftlichen Autoritä- ten gebildeten Gesundheitsraths neben dem Gesundheits-Amt empfehlen würde.

Der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats-Minister Hofmann erwiderte, daß die russische Regierung das ursprüngliche Pestgebiet im Gouvernement Astrachan durch einen starken doppelten Militärkordon ab­gesperrt habe und daß außerhalb desselben ein Pestfall mit Sicherheit nicht konstatirt worden sei; das finde namentlich auf den neuerdings vielbesprochenen St. Petersburger Fall Anwendung. Die Regierung dürfe weder sich auf eine unsichere Diagnose verlassen, noch den Verkehr durch unbegründete Allarmnachrichten unnütz hemmen. An Vorsichts- maßregeln seien folgende getroffen: eine Cooperation mit der österreichisch- ungarischen Regierung, die Bildung einer Sachverständigen Kommission, die Entsendung von Aerzten in das Pestgebiet zur Beobachtung der Krankheit, das Einfuhrverbot für bestimmte Gegenstände aus Rußland, die Verschärfung der Paßpflicht in dieser Beziehung und die Errichtung einer Quarantäne in den deutschen Seehäfen. Eventuell seien noch m Aussicht genommen: die Beschränkung des Grenzverk-Hrs mit Rußland auf bestimmte Stationen und die Errichtung eines Murtärkordons. Die Aufmerksamkeit der Regierung werde nicht mchlasfen auch seien die Ver- Handlungen wegen Errichtung einer internationalen Serchenkommusion wieder in Aussicht genommen. Ncchdem das Haus auf den Antrag des Abg. Dr. Mendel in die Besprechung der Jnterpeüattvn erugetreten war,

wünschte der letztere Auskunft von der Regierung über die Vorsichts« maßregeln, welche von der russischen Regierung gegen die Einschleppung der Seuche durch die aus der Türkei zurückkrhrenle Armee getroffen worden seien und welche Stellung die Reichsregierung zu der in dieser Beziehung außerordentlich wichtigen Frage der obligatorischen Leichen­schau einnehme. Der Präsident des Reichskanzler«Ämts, Staatsminister Hosmann, erwiderte in Bezug auf die erstere Frage, daß augenblicklich kein Grund zur Besorgniß vorhanden sei und daß die russisch?« Sani­tätsbehörden schon das Nöthige veranlassen würden. Ueberhaupt müsse er das Entgegenkommen der russischen Behörden bei dieser Gelegenheit rühmend hetvorheben. Zum Schluß sprach der Abg. Dr. Thileuius den Wunsch aus, daß die Seriöse der nach dem Pestgebiete entsandten ärzt« lieben Kommission dem Reichstage vorgelegt werden möchten. Damit war der Gegenstand erledigt. Hierauf setzte das Haus die erste Be­rathung des Etats pro 1879/80 fort. (R. u. St -A.)

Berlin, 28. Febr Der Bundesrath hielt am Donnerstag den 27. Februar eine Plenarsitzung unter Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzleramts, Staatsminister Hofmann. Nach Feststellung des Pr; tokolls der vorigen Sitzung kamen zur Vorlage: a) ein Schreibe» des Präsidenten des Reichstags betreffend die Zustimmung des Reichs­tags zu dem Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn; b) eine Uebersicht über den Stand der Bauausführungen rc. der Eisenbahnen in Elsaß- Lothringen, be w. Luxemburg; c) der Vertrag mit Oesterreich wegen Revision des Artikels V des Präger Friedens. Der Bericht der Com- missten für die Leinen- und Baumwollen-Enquetete wurde der Zolltarifs- Revisü ns-Commission überwiesen. Ein Antrag des Ausschusses für Zoll- und Steuerwesen betreffend Unzulässigkeit nachträglicher Abänderung des bei Verzollungen festgestellten Nettogewichts wurde genehmigt. Hierauf wurde Beschluß ge'ast über die Besetzung erledigter Stellen bei den Disciplinarkammern zu Stuttgart und Karlsruhe. Ausschußberichte wurden erstattet über a) die Aenderung des Gesetzes über die prrvat- rechtliche Stellung der Erwerbs- rc. Genossenschaften. Es wurde be­schlossen, den Reichskanzler um Veranlassung der Ausarbeitung eruer be^üg ichen Gesetzes-Novelle im Anschlüsse an die beschlossene Revision der Äctiengesetzgebung zu ersuchen, b) Entwurf eines Gesetzes zum Schutze nützlicher Vögel. Der betreffende Gesetzentwurf wurde mit eini­gen Aenderungen gen hmigt. c) Ein Gesuch um nachträgliche Steuer­rückvergütung für ausgesührtes Bier. Es wurde ablehnende Bescheidung beschlossen. d) Die zu Bern am 17. September 1878 unterzeichnete internationale Convention über Maßregeln gegen die Reblaus. Die Convention wurde genehmigt. Es folgte die Ernennung von Comnns- sarien zur Berathung von Vorlagen im Reichstage. Endlich wurden einige Eingaben vorgelegt und theils der Zolltari s-Revisions-Commis­sion, theils dem zuständigen Ausschusse überwiesen, und zwar Eingaben a) der Glycerin-Fabrikanten Jaffe u. Darmstädter zu Charlottenburg und Genossen betreffend Zollbefreiung der Glycerinlauge, b) der Stadt­vertretung von Danzig betreffend Revision des Zolltarifs-, c) der Han­delskammer zu Köln betreffend Reform der Zoll- unb Steuergesetzge­bung, d) der Papierwaaren- Fabrikanten C. u. R Schmidt zu Elberfeld betreffend Eingangszoll für braunes Packpapier. (Köln Ztg.)

Berlin, 1. März. Gestern verschied hierselbst der Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Manteuffel, welcher vom Jahre 1852 bis zum Jahre 1858 an der Spitze des Minffteriums für die laudwirth- sch östlichen Angelegenheiten stand. Der Verstorbene war in den letzten Jahren wieder Mitglied des Hauses der Abgeordneten, in welchem er den 9. Frankfurter Wahlbezirk (Luckau-Lübben) vertrat.

Ueber die Bei etzung der Leiche des General-Feldmarfchall Grafen Roon in Krobnitz enthä t diePost" vom 1. März folgende Originwkorrespondenz:Heute Vormittag um 11 Uhr versammelte sich eine zäh reiche Trauergemeinde in der freundlichen Kirche zu Meuselwitz, wohin Krobnitz eingepfarrt ist. Außer den leidtragenden bemerkten wir den Fürst Reuß Sönteuborf und seine Familie, den Regierungspräsident von Zed-itz-Neukirch aus Liegnitz, den Kommandeur des 2. pofenschm Jwanterie Regiments Nr. 19, Obersten von Lewuis Y, f tote dre Offi­zier Corps des dort stehenden Vatatllons dieses Regiments und des