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1 Mark 25 Pfg. Mr auswärtige
Abomienten «iL dem betreffen» den Poswuffchlaz. Xiie einzelne Nummer 10 Pfg.
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Znglsich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, ’ und Samstaqs mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Die Ifpaltigr «armondzeiie od. deren Raum
10 Pfg.
Die Lfxalt. Zeile
20 Pfg.
DieSsPalligeZeire 30 Pfg.
Nr. 48.
Mittwoch den 26. Februar
1879.
Amtliches.
BekKRuLmachungeW rauf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die Nummer 61 der in Philadelphia erscheinenden, von der „Tagblatt-Publikationsge^ellschast" herausgegebenen perirbischen Druckschrift: .Philadelphia-Tageblatt" wird von der untemeich- neten Landespoltzeibebörde auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemolratie vom 21. Oktober 1878 hierdurch verboten.
Breslau den 17. Februar 1879.
Königliche Regierung, Abth. des Innern. Sack.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannkchakt hat auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die nicht periodischen Druckschriften:
1) „Betrachtungen über d en Normalarbeitstag. Ein ernstes Wort an die Arbeiter von Chemnitz und Umgebung, von Joh Most. Im Selbstverläge des Verfassers Chemnitz 1871. Druck der Genossenschaftsbuchdruckern in Chemnitz", und
2) „Neuestes Proletarier-Liederbuch von verschiedenen Ar^eiterdichtern. Gesammelt von Johannes Most. Dritte verbesserte Auflage. Chemnitz 1873. Druck und Verlag der Ge- nvssenschastsbuchdruckerei"
verboten. Zwickau den 18. Februar 1879.
_________Königl. sächsische Kreishauptmannschakt. Vr. Hübel.________
Den Ortsvorständen wrd zur Publikation eröffnet:
Bei der mikroskopischen Untersuchung des Fleisches auf Trichinen durch amtliche Fleischbeschaner muß die Genehmigung zur Ausübung dieses „Gewerbes" unterschieden werden von der durch Polizei-Verordnung gemachten Auflage, daß bestimmte Ortschaften respve. deren Einwohner die Fleischschau bei einem bestimmten Trichinenschauer vornehmen lassen müssen.
Der concesftonirte Fleischbeschauer wird sein Gewerbe überall und für Jedermann outüben dürfen; die Behörde aber ist unzweifelhaft berechtigt, den Bewohnern bestimmte Orte aufzugeben, bei einem bestimmten Fleischbeschaner untersuchen zu lessen. Diese Befugniß der Polizeibehörde ergibt sich aus der Verordnung über die Polizeioerwaltung vom 20. Septbr. 1867. Es handelt sich hier um polizeiliche Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit und um solche Einrichtungen, welche zur Durchführung der hierauf abzielenden Maßregeln erforderlich sind.
Ohne diese Maßregeln würde auch die so nothwendige Controle ganz unmöglich sein.
Jedermann darf somit bei jedem opprobirten Trichinenschauer untersuchen lassen; dies befreit ihn indessen nicht von der Verpflichtung außerdem noch bei dem von der Behörde bestimmten Schauer, welchem die betr. Ortschaft als Schaubezirk amtlich zugetheilt ist, diese Untersuchung vornehmen zu lassen, um sich der Polizeibehörde gegenüber durch das vorgeschriebene Attest des für den Polizeibezirk bestellten Fleischbe- schauers ausweifen zu können.
Dieselben Grundsätze finden Anwendung in den größeren Stadt- und Landgemeinden, in welchen mehrere Schaubezwke gebildet find.
Hanau am 26. Januar 1879.
Bekanntmachung.
Die Bezirke für die Sachverständigen bei der Trichinenunter- fuchung in Hanau sind wie folgt abgegrenzt:
I. Bezft k: Sö^ün staubiger Kreis. Phys. Dr den Möller.
Aber Bebraer Bahnhof, Neue Anlage, Bedraer Bahnhoisstraße, Grimmstraße, Wallweg, Lothringergasse, Nebengasse Neust., Schäfer- gasse und Fahrgeffe.
II. Bezirk Lechverstärdiger F. Behrens, Hirichgafie Nr. 10.
Centralbahnhos, Anheimer weg. Leipziger straße, Vor dem Mühl-
thvre, Müllstraße, Hrspitalstraße Neust., Webergasse, Nürnbergerstraße, Schützengasse und Salzgasse.
III. Bezirk: Erchvekstelldi«eFräuleinMbM W ankfurterstr.F.
Hirschgosse, Sandgasse. Kirchoosse. Kölnischegasse, Altgasse, Hahnen- gaffe, Kleinegasse, Gortnerstraße und Ballplatz.
IV. Bezirk-. Sack Verbövdiäer Wn.k, Rapmugaffe Nr. 4
Krämer straße, Kanalplatz, Vor dem Kanolihore, Philippsruher Allee, Herrnoosse, Hommergasse, Am Mainkanal und Bleichstraße.
V. Bezirkl kackv-rstaudire Frau Sekaumburg, Laugstraße 5.
Marktplatz Neust., Römei straße, Fischergaffe, Frankfurterstraße, Heumarkt Neust., Lindengasse, Schnurgasse, Paradiesgasse und Französische Allee.
VI. Bezirk: Sachverständiger Hasch, Herrvgafse Nr- 6.
Steinheimerstraße, Sterngasse Langstraße, Vor dem Steinheimer- thore, Paradeplatz, Rosenstraße und Glockengüsse.
AMstetIti:
VII. Bezirk: SackVerstLudixer HeukU, Metzgergaffe Nr 6.
Bargert Banger straße, Brückengasie, Hrspitalstraße, Schirnstraßs, Rappengaffe. Nebengasse, Schloßstraße, Marktstraße und SLulstraße.
VIO. Bizirk: Sackverstandig« Fräulein Marx Mrtzgerg. 12.
Große Dechaneigosse, Eugegasse, Frohnhofgasse, Neugasse, Jo- honnisiii chgosie, Prediger gaffe, Metzgergosie, Heumarkt, Wolfsgasse, Eardgasse, Kirchplatz, Kleine Fahrgasse, Altstädter Markt, Tiefegasse, Erbiengasse und Steingasse.
IX. Bezirk: Kachver ständig er N'UmetzDer, Metzger-raffe 14.
Vorstadt, Vor der Kivzigbrücke, Vor dem Frankfurterthors, Haingasse, Judengasse, Badergasse und Kleine Dechaneigasse.
Hanau den 19. Februar 1879.
Bei der Neuwahl eines Gemeinde-Ausschusses ist es neuerdings noch vorgekemmen, daß Seitens des die Wahl leitenden Ortsvorstandes nur jedesmal ein Wähler zur Ar gäbe seiner Stimme in das Wahllokal eingelassen worden ist.
Unter Hinweisung auf das S. 77 der 1878er Octav-Ausgabe der Kurhessischen Gemeinde. Ordnung wm 23. Oltbr. 1834 abgedruckte Re- gierungs-Rescript vrm 8. Tezbr. 1868 A. I. 12201 wird darauf aufmerksam gemacht, daß ein so ches Verfahren völlig unzulässig ist.
Hanau am 22. Februar 1879.
Bewerber um die erledigte dritte Schulstelle in Langendiebach, mit welcher ein Einkommen von 840 Mark nebst freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung verbunden ist, werden zur alsbaldigen Einreichung der Meldungsgesuche nebst Zeugnissen aufgefordert.
Hanau am 22. Februar 1879.
Für Thomas Carl Glaser aus Hanau ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verbände, behufs Auswanderung nach England, nachgesucht worden.
Hanau am 22. Fevruar 1879.
Am 19. ds. Mts. ist der 16 Jahre alte Heinrich Lohfink aus Bruchtöbel seinen Eltern entlaufen. Es wird um Vigilance ersucht.
Hanau am 23. Februar 1879.
Indem ich die Herrn Ortsvorstünde auf die in Nr. 45 d Bl publizirte Regierungs-iPolizeirerordnung ü^er Einführung des Gesindebuches aufmerksam mache, spreche ich ine Erwartung aus, daß allent- halven mit Strenge auf die Aus ührung derseleen gehalten wird.
Vvrschrritsmäßige Gesindetücher sind in der hiesigen Waisenhaus- und Kitt sie in er'scheu » uchdruckerei zu haben.
Hanau am 24. Februar 1879.
Zu gelaufen: Ein kleiner Schooßhund von schwarz und brauner Farbe.
Gesunden: Ein Heller Shawl.