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IührNch 9 Mark. H«lbj. 4M.SVP.

Vierteljährlich * Mari 83 Pfz. Wir auswärtige Abouneuten «it dew betreffen« »in Postluiijchlag. Die einzelne Num­mer 10 Psg.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die ilpaltige Varmondzeile es.

Leren Raum

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Die LspaU. Zeile

20 Psg.

DieSspaltigeZeil« so Pfg

Nr. 47.

Dienstag den 25. Februar

1879.

Amtlicher.

Den OrtSvorständen wird zur Publikation eröffnet:

Bei der mikroskopischen Untersuchung des Fleisches auf Trichinen durch amtliche Fleischbeschauer muß die Genehmigung zur Ausübung diesesGewerbes" unterschieden werden von der durch Polizei-Verord­nung gemachten Auflage, daß bestimmte Ortschaften respve. deren Ein­wohner die Fleischschau bei einem bestimmten Trichinenschauer vornehmen lassen müssen.

Der eoncessionirte Fleischbeschauer wird sein Gewerbe überall und für Jedermann aus üben dürfen; die Behö de aber ist unzweifelhaft be­rechtigt, den Bewohnern bestimmte Orte aufmgeben, bei einem bestimm­ten Fleischbeschauer untersuchen zu lassen. Diese Befugniß der Polizei­behörde ergibt sich aus der Verordnung über die Polizeiverwaltung vom 20. Septbr. 1867. Es handelt sich hier um polizeiliche Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit und um solche Einrich­tungen, welche zur Durchführung der hierauf abzielenden Maßregeln erforderlich sind.

Ohne diese Maßregeln würde auch die so nothwendige Controls ganz unmöglich sein.

Jedermann darf somit bei jedem opprobirten Trichinenschauer untersuchen lassen; dies befreit ihn indessen nicht von der Verpflichtung außerdem noch bei dem von der Behörde bestimmten Schauer, welchem die betr. Ortschaft als Schaubezirk amtlich zugetheilt ist, diese Unter­suchung vornehmen zu lassen, um sich der Polizeibehörde gegenüber durch das vorgeschriebene Attest des für den Polizeibezirk bestellten Fleischbe- schauerS ausweisen zu sönnen.

Dieselben Grundsätze finden Anwendung in den größeren Stadt- und Landgemeinden, in welchen mehrere Schaubezirke gebildet sind.

Hanau am 26. Januar 1879.

Die Bezirke für die Sachverständigen bei der Trichinenunter- suÄung in Hanau sind wie folgt abgegreuzt:

I. Bezirk: Sachverständiger Kreis-Phys. Dr. von Möller.

Alter Bebraer Bahnhof, Neue Anlage, Bebraer Bahnhossstraße, Grimmstraße, Wallweg, Lothringergasse, Nebengasse Neust., Schäfer­gasse und Fahrgasse.

II. Bezirk: Lechverständiger F. Behrens, Hirschgaffe Nr. 10.

Centralbahnhof, Anheim« weg. Leipzigerstraße, Vor dem Mühl- thore, Wühlstraße, Hospitalstraße Neust., Webergasse, Nürnbergerstraße, Schützengasse und Salzgasse.

III. B-zitk: Gechverständige Fräulei» »lbach, Fraukfurterstr.5.

Hirschgasse, Sandgasse, Kirchgasse, Kölnischegasse, Altgasse, Hahnen« gasse, Kleinegasse, Gärtnerstraße und Ballplatz.

IV. Bezirk: Sachverfiäadiger Wink, Rapvengaffe Nr. 4.

Krämerstraße, Kanalplatz, Vor dem Kanalthore, Philippsruher Allee, Herrngasse, Hammergasse, Am Mainkanal und Bleichstraße.

V. Bezirk: Cachverständige Frau Eckanmburg, Langstroße 5.

Marktplatz Neust., Römerstraße, Fischergaffe, Franksurterstraße, Heumarkt Neust., Lindengasse, Schnurgasse, Paradiesgasse und Fran­zösische Allee.

VI. Bezirk: Sachverständiger Dasch, Herrngaffe Nr. 6.

Steinheimerstraße, Sterngasse, Langstraße, Vor dem Steinheimer- thore, Paradeplatz, Rosenstraße und Glockengüsse.

Altstadt:

VII. Bezirk: Sachverständiger Henkel, Metzgergaffe Nr. 6.

Bangert, Bangertstraße, Brückengasse, Hospitalstraße, Schirnstraße, Rappengasse, Nebengasse, Schloßstraße, Marktstraße und Schulstraße.

VIII. Bizirk: Sachverständige Fräulein Marx, Metzgerg. 12.

Große Dechaneigasse, Engegasse, Frohnhofgasse, Neugasse, Jo- hanniskirchgasse, Predige, gasse, Metzgergasse, Heumarkt, Wolssgasse, Sandgasse, Kirchplatz, Kleine Fahrgasse, Altstädter Markt, Tiefegasse, Erbsengasse und Steingasse.

IX. Bezirk: Sachverstävdiaer N'umetzger, M'Hsergoste 14.

Vorstadt, Vor der Kinzigbrücke, Vor dem Frankfurterthore, Ham- gaffe, Judengasse, Badergasse und Kleine Dechaneigasse.

Hanau den 19. Februar 1879.

Indem ich die Herrn Ortsvnrstände auf die in Nr. 45 d Bl publi»irte Reqierungs-Bolizeiverordnung ü^er Einführung des Gesinde« buches aufmerksam mache, spreche ich die Erwartung aus, daß allent« halben mit Strenge auf die Ausführung derselben geha'ten wird.

Vorschriftsmäßige Gesindebücher sind in der hiesigen Waisen­haus- und Kitt sie iner'schen vuchdruckerei zu haben.

Hanau am 24. Februar 1879.

__________________________Der Landrath. _________________________

Rund s ch a «.

R. F. In den großen Fragen unserer Wirthschaftspolitik ist am Ende der vorigen Woche der par amentarische Kampf mit einer Heftig­keit entbrannt, die auf größere Stürme im Reichstage schließen läßt. Den Anfang hierzu gab die Berathung des deutsch österreichischen Han­delsvertrags, doch war es nicht der Inhalt dieses Vertrages, sondern vielmehr unsere gegenwärtige handelspolitische Lage, welche die hervor­ragenden Debatten hervorriesen. Es kann hier nicht unsere Aufgabe sein, allen den Reden und Gegenreden zu fo'gen, we che während vier Sitzungen im Reichstage gehalten wurden, sondern wir müssen uns da­mit begnügen, den 8 rund ug der Debatten darzustellen. Der größte Theil der liberalen Parteien im Reichstage erhob den Vorwurf gegen die Regierung, daß sie die seit 70 Jahren sich bewährt habende Han­delspolitik verlassen habe und in entgegengesetzte Bahnen einlenken wolle, dabei erzeugte die Leidenschaftlichkeit einzelner Abgeordneten noch vielfach eine Gereiztheit der Rede, welche besser unterblieben wäre, denn die Be­handlung der vorliegenden Fragen erfordert recht viel Nüchternheit und Ruhe. Der Reichskanzler Fürst Bismarck war es nun auch selbst, wel­cher die Anschuldigungen bekämpfte und es sind Aeußerungen aus seinem Munde gefallen, welche entschieden darauf hindeuten, daß er einestheils in seiner Handelspolitik mißverstanden wird, und daß anderentheits es innerhalb der Bestrebungen des Reichskanzlers liegt, in Gemeinschaft mit den gemäßigten Parteien des Reichstags eine Einigung in den Reformen auf wirthschaftlichem Gebiete zu suchen. So betonte der Reichs anzler, daß er nur eine Umkehr zur im Jahre 1865 verlassenen Handelspolitik anstrebe, während man ihm vorwirit, daß er mit seiner Handelspolitik ins vorige Jahrhundert zurückkehren wolle. Ferner bemerkte der Reichs­kanzler, daß die Aussuhrstatistik zu Trugsch üssen hinsichtlich des Auf­blühens unserer Industrie ge ührt habe, da man dabei vergessen hätte, die Turchgangswaare Oesterreichs und Rußlands in Abrechnung zu bringen, und ferner will der Reichskanzler die Art, wie der wirthschaft« liche Reformkampf begonnen habe, nicht als den Kampf selbst, sondern als die etwas bunt durcheinander abgegebenen Signalschüsse zum Kampfe angesehen wissen, da ein solcher Kampf nicht über's Knie zu brechen sei, sondern höchst wahrscheinlich die gesetzgebenden Gewalten Deutschlands jahrelang beschäftigen werde. Die ganzen Wirth chastlichen Debatten in den letzten Sitzungen des Reichstags sind daher auch nur Böllerschüsse und Raketenseuer gewesen, denn den Wahrheitsbeweis für die aufge­stellten Behauptungen blieb im Grunde genommen jede Partei noch schuldig. Dies sah man auch im Reichstage ein und kehrte zu den zu­nächst vorliegenden Bera'hungen zurück. Der Handelsvetrag mit Lester« reich nebst dem dazu gehörigen Zollcar ell wurde in zweiter Lesung an­genommen und vom Reichstagspräsidium beschlossen, immer die ersten Berathungen der Vorlagen in ra cher Reihenfo ge durch,umhmen, damit man für die Commisstonsberathungen, die eventuell den zweiten Be­rathungen vorherzugehen haben, Zeit gewinne. Am Dienstag fuhr der Reichstag mit der dritten Berathung des Handelsvertrags mit Oester­reich fort und begann die Vera Hung der Borlagen über den Verkehr mit Lebensmitteln und den Weltpostverein. Der Reichskanzler hat auch den Vertrag zwischen Deutschland und Oesterreich, betreffend die Auf­hebung des Artikel V. des Präger Friedens, an den Reichstag gelangen lassen.