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Nr. 40.
Montag den 17. Februar
1879.
Amtliches.?
Auch in diesem Frühjahre wird ein Unterrichtscursus für Lehrer im pomologischen Garten zu Gaffel veranstaltet werden Die Ortsvorstände werden veranlaßt, die Lehrer hiervon schleunigst zu benachrich tigen und bis spätestens zum 6. März d. 3. diejenigen Lehrer namhaft zu machen, welche an dem fraglichen Cursus theil wnehmen bereit sind.
Zugleich ist Rücksprache mit den Herrn S chulinspectoren zu nehmen und anzureigen, ob die G^m-inden gewillt sind, zu d m in Rede stehenden Zwecke eine Unterstützung zu gewähren, und in welcher Weise die Vertretung der betreffenden Lehrer im Schul- und Kirchendienste während ihrer Abwesenheit zu bewirken sein würde.
Hanau am 13. Februar 1879.
Bürgermeister Martin Kopp zu Eroßkrotzenburg ist als Ortstaxator vereidigt worden.
Hanau am 11. Februar 1879.
Der Landrath.
Tsgesscha«.
Aus dem Reichs land.
(A. b. Schw. Merk.)
Straßburg, 11. ^etr. Die amtliche Gemeindezeitung hat neulich den zeitgemäßen Gedanken gehabt, an die Wünsche zu erinnern, welche eine Notalelnversammlung zu Straßburg bald nach d r Einverleibung des Landes der Regierung gegenüber aussprach. Daran knüpfte das Blatt Punkt für Punkt den Nachweis, daß diesen Wünschen sämmtlich bis auf zwei Seitens der deutschen Regierung entspri chen worden sei. Diese beiden betreffen die staatsrechtliche Einrichtung d s Landes, seine Verfassung und die Heran iehung der Elsaß.Lothringer zur Heerespflicht. Was letzteren Punkt betrifft, so ist nachgerade alle Welt darüber einig, daß die Regierung mit der Weigerung, die Einführung der Dienstpflicht im deuischen Heer auf unabsehbare Zeit hinaus,uschieben, das Richtige getroffen hat. Es wäre eine falsche Milde gewesen, auf Kosten späterer Geschlechter die angeblichen Gefühle der zunächst Betroffenen zu schrnen. Überdies ist bezüg ich der Befreiung vom Mili- tärdienst mit solcher Weitherzigkeit verfahren worden, daß eine erzwungene Vertauschung der französischen mit den deutschen Fahnen gar nicht vorkam. Was die Landesverfassung anfangs, so weist die Gemeindezeitung nach, daß iürs erste eine andere Lösung der Frage, als eingetreten, nicht möglich war und den in dieser Richtung weitgehenden Forderungen der Notabelnversammlung sofort nochzukommen aus Gründen politischer Klugheit nicht anging. Allein hier stellt man alltäglich der Regierung die Zumuthung, das Unmögliche mög ich zu machen, um » dann, wenn die Erfüllung der Wünsche an ihrer Höhe scheitert, über Vergewaltigung zu klagen. Ueberdics wird nirgends schneller als hier, das was die Regierung wirklich für das Land thut, vergessen, und man nimmt es geradezu übel, wenn sich dieselbe so, wie es die Gemeinde- Ztg. in mathematischer Weise gemocht hat, die Freiheit nimmt, daran zu erinnern und Abrechnung mit dem Lande zu halten. Wenigstens war das Hauptergan der Autonomisten, das Elf. Journal von den betreffenden Ausführungen der Gem.-Z. gar nicht erbaut, erkannte mit sauersüßer Miene das an, was es nicht leugnen konnte, stellte sich aber im Ganzen auf den Standpunkt: Alles oder nichts. So lautete natürlich das Endurtheil über das Entgegenkommen der Regierung im Einzelnen ziemlich ungünstig. Und doch sagt ein französisches Sprüchwvrt: Fun apräs Pautre. Würde dieses Wort von den Autonomisten mehr beherzigt, so wären sie vielleicht schon weiter, als jetzt mit ihrem ungestümen Drängen.
— Bekanntmachung auf Grund des ReichSgefetzes vom 21. Oktbr. 1878. Nach dem „R. u St.-A." Nr. 40 wurde unterm 13. Februar verboten: die vom 1. Februar, beziehungsweise 5. und 8. Febr. 1879 datirten Nummern 8, 9 und 10 der in Chur erscheinenden periodischen Druckschrift: „Der BolkSfreund".
— 3. Plerarsitzung des Deutschen Reichstags, Montag, den 17. Februar 1879, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung: Wahl des zweiten Vize-Präsidenten und der Schriktsührer. — Erste Berathung des Entwurfs einer Gebührenordnung für Rechtsanwä'te. — Erste und zweite Berathung des Handelsvertrages zwischen Deutschland v. Oesterreich-Ungarn.
— Berlin, 15. Februar. (Abgeordnetenhaus) In der heutigen (54.) Sitzung wurde der vom Herrerhause in veränderter Fassung zu- rückgelangte Gesetzentwurf, betr. die Ausführung der deutschen Civilpro- zeßordnung en bloc angenommen und das Schreiben des Präsidenten des Herrenhauses, betr. eine redaktionelle Aenderung in dem Entwurf einer Schiedsmannsordnung für erledigt erklärt. Sodann genehmigte das Haus in erster und zweiter Berathung den Gesetzentwurf, betr. die Abänderung der Wegegesetze im Regierungsbezirk Cassel.
Es folgte die Berathung des vom Herrenhaus in veränderter Fassung zurückgelangten Gesetzentwurf, betr. die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst; die Vorlage wurde schließlich in der Fassung des Herrenhauses angenommen. (R. u. St.-A.)
— Berlin, 14. Febr. Die von dem Unterrichtsminister den ärztlichen Vereinen Deutschlands zur Begutachtung vorgelegte Frage, ob die Zulassung zur ärztlichen Prüfung nur durch das Zeugniß ,der Refle von einem Gymnasium oder auch durch ein so-ches von einer Realschu'e erster Ordnung zu erreichen sein solle, wird nach der „Köln. Zig." von dem Verein der Aer.te des Regierungsbezirks,Düsseldorf in einer außerordentlichen Generalversammlung am 19. d. in Berathung gezogen werden. Der Vorstand des Vereins hat den Entwurf einer Eingabe an den Minister als Vorlage für die Berathung schon fertig gestellt; beife-be schließt nach einer begründeten Ausführung mit der Bitte an Se. Excellenz, „unter Beibehaltung des obligatorischen Maturitätszeugnisses von einem humanistischen Gymnasium die baldigste Reform des letzieren durch bessere Cultnirung des intuitiven und inductiven Unterrichts und durch Erweiterung der Ziele in der Mathematik, wobei indeß eine Mehrbelastung des jugendlichen Gehirns und eine Vergrößerung der Arbeitszeit, insbesondere der häuslichen Arbeiten, auszuschließen ist, geneigtest durchführen zu wollen "
— Die von der Lokalregierung in Malta angeordnete 21tägige Quarantäne für Provenienzen aus dem Schwarzen und Asvwschen Meere findet nach einer ferneren Verfügung vom 10. d. M. auf alle von der Türkei, Griechenland und Tripolis kommenden Schiffe Anwendung.
— Die G efundheitskommission zu Dünkirchen hat beschlossen, daß alle vom Schwarzen oder Asowschen Meere kommenden Schiffe, selbst wenn sie mit einem Gesundheitspässe versehen sind, als verdächtig eine Quarantäne von mindestens 5 Tagen durchzumachen haben.
— Eine Bekanntmachung des dänischen Justiz-Ministeriums vom 11. d. M. setzt betreffs derjenigen Schiffe, welche von den Häfen des Schwarzen oder Asowschen Meeres ankommen oder auf der Reise mit solchen Schiffen in Vere hrung gewesen sind, die den bestehenden Gesetzen entsprechenden Quarantänemaßregeln in Kraft.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 8. Februar 1879 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,249,311,100 Mark Doppel- kronen, 4( 4,873,220 Mark Kronen, 27,969,845 Mark halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 362,701,110 Mark. Vorher waren geprägt: 1,248,128,280 Mk. Doppelkronen, 404,942,710 Mark Kronen, 27,969,925 Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 361,427,150 Mk. Summa 1,682,154,165 Mark.
— Wie der Nat.-Lib. Corr. mitgetheilt wird, ist der Zolltarif- Commission gestern das Material zur Taba steuerfrage mit dem Auf- trage zugegangen, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten.
— Braunlchweig, 15. Febr. (Köln Ztg) Der Landtag hat heute das Regentschaft sgesetz ohne Debatte einstimmig angenommen.
— Weimar, 13. Febr Der Landtag ist auf den 27. d. Mrs. zur Wiederaufnahme seiner Thätigkeit einberufen worden. Dieselbe wird sich zunächst und hauptsächlich auf die Berathung der hinsichtlich der Justizorgaarsation mit anderen thüringischen Staaten abgeschlossenen