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Zügleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-CorrespondeNz.
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Nr. 36. Mittwoch den 12. Februar 1879.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch cur öffent ichen Kenntniß gebrrcht, daß die im Druck und Verlag der Allgemeinen deutschen Assona'ions-Buchdruckerei zu Berlin 1876 erschienenen nicht periodischen Druckschriften: „Das Hülfskassenge setz und seine praktische Anwendung für Gewerkschalts-Vereine", He't 1 und Heft 2, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten find.
Berlin den 31. Januar 1879.
Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft als Landespolizeibehörde hat auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 die beiden nicht periodischen Druckschriften:
a. Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstags und der Landtage und die Socialdemokratie. Leipzig, 1873. Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei und
d. Chr isteuthum und S.ozialismus. ZiuL-religiöfe Polemik zwischen Herrn Kaplan Hohst m Hüffe ünodem Verfasser der- Schrift: Die parlamentarische Thätig eit des Teutschen Reichs- tags und der Landtage und die So-ialdemolratie. Leipzig 1. Auflage 1874. 2 Auflage 1875, Druck und Verlag der Ge- nessenschaftsbuchdruckerei, zu verbieten i esch offen.
Leip ig den 30. Januar 1879.
________König!. Kreishauptmannschast. Graf zu Münster,_______
Frankfurt a. M., 11. Feer, 4 Uhr 50 Min. Nachmittags. Wasserstand: Haßsnrth 3 m, Würzburg 2,80 m, Aschaffendurg 2,80 m, Lohr 3,60 m; mch im Steigen.
Hergenhahn, Polizeipräsident.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 12. Februar 1879.
Der Landrath.
Verloren: Ein Portemonnaie mit Inhalt und einem goldenen Medaillon mit Portrait; dem Finder eine gute Belohnung. Ein goldenes Herzchen mit eimm Diamanten; dem Liederbringer eine Belohnung von 10 Mark.
Gefunden: Ein messingen r Chaisengriff. Ein schwarzes wollenes gehäckeites Halstuch. Ein goldener Ring.
Hanau am 12. Ferruar 1^79.
Aus König ichem Landrathsamt.
L a g e » s ch a »«
— Bekanntmachung auf Grund des ReichsgesetzeS vom 21. Oktbr. 1878. Nach dem „R. u St.-A." Nr. 34 und 35 wurden unterm 6. und 8. Februar verboten: die vom kommunistisch« n Arbeiter-Büdungs- Verein in London herausgeoebeve und bei John Bale und Sons in Marylebone g« druckte periodische Druckschrift, welche in den beiden ersten Nummern ihres ersten Jahrgangs vom 11. Lanuar 1879 den Titel „Freiheit" führte, und btr<n fernere Verbreitung im Re'chsgebiet unter diesem Namen durch Bekanntmachung vom 17. Jermar d I. (Reichs- anzeiger Nr. 15) verboten worden ist, erscheint seiidem unter veränderter Bezeichnung trätet; insberondere ist die Nummer 3 derselben vom 18. Januar d. J. unter der Ausschrist „Bismarck" aus gegeben worden. Es wird deshalb zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das erwähnte Verbot sich auf die nach dem 17. Januar 1879 zur Ausgabe gelangenden Nummern jener periodischen Druckschrift ohne Unterschied ihrer
Titelbezeichnung erstreckt; die vom 28. Dezember 1878 datirte Probenummer, sowie die in der Zeit vom 8. Januar bis 29. Januar 1879 erschienenen Nummern 1 bis 7 der in Chur herausgegebenen periodischen Druckschrift: „Der Volksfreund"; sowie die Nummern 10, 11 und 12 des ersten Jahrganges; die fernere Verbreitung der in Verviers erscheinenden periodischen Druckschrift: „Le cri du peuple Organe socialiste rSvolutionnaire“. --------- MW
— Der „R. u. St.-A." Nr. 36 enthält: Allerhöchste Ordre,ßbetr. die Auflösung der Cottbus-Schwielochsee-Eisenbahn-Gesellschaft. Vom 5. Februar 1879.
— Berlin, 11. Februar. (Abgeordnetenhaus.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (48.) Sitzung setzte das Haus die Berathung des Etats der Eisenbahnverwaltung fort; vorher wurde jedoch auf Wunsch des Ministers des Innern, um demselben zu ermöglichen, später der Sitzung d-s Herrenhauses beiwohnen zu können, zunächst der Etat des Ministeriums des Innern zur Debatte gestellt; nach kurzer Debatte wurde derselbe bewilligt.
Bezüglich des Etats der Eisenbahnverwaltung blieb das Haus bei den Beschlüssen zweiter Lesung stehen.
Bei dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung fragte Abg. Dr. Birchow, in welchem Stadium sich die Angelegenheit der Abfindung der hessischen Signeten befinde.
Der Finanz-Minister Hobrecht erwiderte, daß zwei Prozesse noch -schwebten-, welche in erster Instanz verschieden ausgegangen seien. Näheres über die materiellen Verhältnisse der Frage anzugeben, sei er nicht in der Lage.
Schließlich wurde der Justiz-Etat bewilligt, desgleichen ohne Debatte die Etats des Kriegs- und des landwirthschaftlichen Ministeriums. Der Etat der Gestütsverwaltung wurde genehmigt, nachdem der Abg. Hundt von Hofften getadelt hatte, daß das Gefiütswestn in erster Reihe dem Militärwe en zu Gute komme in der Weise, daß erst das, was die Armee nicht wolle, dem Lande und der Industrie zu Gute käme, während doch 95 Prozent aller Pferde nicht vom Militär, sondern von der Industrie und der Landwirthschaft verbraucht würden.
Vom Regierungskvmmisfar wurde entgegnet, daß die GestütSver- Waltung auch den Bdürfnissen der Landwirthschaft stets die sorgfältigste Beachtung geschenkt habe; auch der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal vertrat die bisher von der Verwaltung befolgte Praxis, worauf sich das Haus um 4 Uhr vertagte.
In der gestrigen Abendsitzung ging das Haus zur Berathung des Kultus-EtatS über, welche Etatsberathung auch in der heutigen (49.) Sitzung fortgesetzt wurde. (R. u. St.-A.)
— Berlin, 10. Februar. Mit Rücksicht aus die bevorstehende Verlangung der Classen- und Einkommensteuer sollen den ergangenen Vorschriften gemäß Erbanfölle, Theilungen, Auseinandersetzungen und sonstige Anlässe, welche einen Zuwachs an Einkommen für außerhalb einer Gemeinde wohnende Steuerpflichtige im Gefolge haben, den betreffenden anderen Veranlagungsbehörden unter möglichst genauer Mittheilung der Erbquote u. s. W. mitgetheilt werden.
— Wie amtlich weiter gemeldet wird, ist die von der griechischen Regierung am 9. d M. angeordnete 21tägige Quarantäne auch auf die Provenienzen aus Kleinasien und Syrien ausgedehnt worden.
Eine Quarantäne von gleicher Dauer hat die Seebehörde in Trieft für alle aus dem Aegäischen Meere kommenden Schiffe angeordnet.
Von den Beobachtungsorten Rostoff, Taganrog, Jekaterinoslaw, Choritz, Marirpul, Berdiansk, Kertsch, Nicolajeff, Elisabethgrad und Kischineff siüd in Odessa neuere Nachrichten über die Epidemie bis zum 10. d. M. nicht eingegangen. Ein in Odessa als verdächtig angesehener Fall vom 8. d. Mts. hat sich bei ärztlicher Prüfung als unbedenklich erwiesen. (R. u. St.-A.)
— Braunschweig, 11. Febr. Der Landtag tritt heute wieder zusammen. Das Reg«>ntschaftsgesetz wird voraussichtlich schon in den nächsten Tagen zur Verhandlung kommen. Die Kommission, welche