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Vierteljährlich a Mark 26 Pfg. Für auswärtige Abonucuten uiit dem betreffen­den Postanffchlag. Die einzelne Ruin- mer 10 Pfg.

Nr. 34.

Mauer Aiyiyt

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Montag den 10. Februar

Jnsertions» Preis:

Die ifpaktige

Warmondzeile ob.

deren Raum

10 Pig.

Die 2Pait. Zeile

20 Pfg.

DieSspaltigeZeile 80 Pfg.

1879.

Amtliches.

Polizei' Verordnung.

Unter Aufhebung der bisherigen Polizei-Verordnungen, betreffend das Passiren der Wilhelmsbrücke bei Hanau mit Fuhrwerken, tritt, nach Berathung mit der städtischen Behörde, nachstehende Polizei'Verordnung

hierdurch in Kraft:

Das Befahren der Wilhelmsbrücke ist nur gestattet mit Fuhr­werken, welche zur Feldbewirthschaftung dienen, mit Sandwagen und bis zu 9 Mark

Personenwagen. Kontraventionen werden mit Strafe oder entsprechender Ha't geahndet.

Hauau am 4. Februar 1879.

Ter Landrath.

A schaffenburg, den 9. Februar, 7 Uhr 35 Masserstand in Aschaffenburg Nachm. 7 Uhr 2,25 m;

Min. Abends. Wasserstand in

Lohr 9 Uhr Vorm. 2,80 m, im raschen Wachsen. Vom Obermain keine Nachricht. Stadtmagistrat Aschasienburg, J. A. Mayer.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 10. Februar 1879.

Der Landrath.

$age§f$«iu

— Der „R. u. St.-A." Nr. 34 enthält: BekanntwachunL-betr. M" Abänderung der Bestimmungen Mer^ds^Hrusung der APothekerge. hülfen. Vom 4. Februar 1879.

— Berlin, 8. Februar. (Abgeordnetenhaus) Im weiteren Ver­laufe der gestrigen (46.) Sitzung trat das Haus in die Diskussion über die dem Nachtragsetat angehängteu Grundsätze, nach denen das Dienst- alter der Richter für deren Reihenfolge in den Besoldungsetats sestzu- setzen sein wird. Der Berichterstatter Abg. Löwenstein empfahl folgen­den Antrag der Kommission:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den auf Seite 49 der Vorlage Nr. 110 enthaltenen Grundsätzen, nach deren das Dienst- alter der Richter sür deren Reihenfolge in den Besoldungsetat fest- - zusetzen sein wird, in unveränderter Fassung die Zustimmung zu er­theilen.

Diese Grundsätze beruhen im Wesentlichen daraus, daß das Avan­cement der Richter, ihr Einrücken in höhere Gehaltssphären sich nach dem Dienstalter regelt. Es kann sodann u. A. ferner bei der Auf­nahme in den preußischen Richterdienst die Zeit, welche der Auszu- nehmende außerhalb des Justizdienstes in einem unmittelbaren ober mittelbaren Amte des preußischen Staatsdienstes, im Reichsdienste oder im Dienste eines deutschen Bundesstaates zugebracht hat, in- gleichen die Dienstzeit als Rechtsanwalt oder Notar mit Königlicher Genehmigung ganz oder theilweise auf das richterliche Dienstalter in Anrechnung gebracht werden. Für das Dienstalter als Richter wird der Zeitpunkt als Anfangstermin festgesetzt, in welchem der Betreffende Assessor geworden ist.

Das Haus schloß sich dem Kommissionsvorschlage an und erklärte zugleich die hierzu vorliegenden Petittonen für erledigt.

Hierauf bewilligte das Haus den Etat der direkten Steuern.

In der heutigen (47.) Sitzung erklärte das Haus die Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütten und Salinen während des Etatsjahres 1877/78 durch Kenntnißnahme für erledigt. Daffelbe beantragte Namens der Budgetkommission der Referent Abg. Dr. Dohrn in Betreff der Denkschrift über die Lage der im Ressort des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Midizinal-Angelegenheiten seit dem Jahre 1872 einschließlich begonnenen und in der Vorbereitung begriffenen StaatSbauten in Berlin und Potsdam. Dagegen beantragte der Abg. Freiherr von Huene:

„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, daß es sich die Entscheidung über die Hineinziehung des zur Zeit von

dem Staats-Ministerium benutzten Hauses Beh enstraße 72 in den Erweiterungsbau des Kultus-Ministeriums Vorbehalt bis zur Vorlage der revidirten Kostenanschläge für den Bau d-s letzteren Ministeriums und bis zur erfolgten Mittheilung darüber, welche Kosten die ander­weitige Unterbringung des Staats-Ministeriums verursachen wird." -

Der Regierungskommissar Ministerial-Direltor greift hob zwar die unbedingte Nothwendigkeit des projektirten Neubaus des Kultus-Mi­nisteriums hervor, da die jetzige Wohnung des Ministers selbst gesund- heitsgefährlich sei, bemerkte aber, daß er die budgetmäßige Berechtigung des Antrages von Huene nicht verkenne und gab dem Hause die Ent­scheidung darüber anheim. Letzteres verwies den Antrag an die Bud­getkommission.

Hierauf ging das HauS zur Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs, die Reichshaushalts-Etats für 1879/80, über und erledigte ohne Debatte zunächst die Position betreffend die Verwaltung der direk­ten Steuern. (R. u. St.-A.)

— Berlin, 7. Febr. Der N. Pr. Ztg. zufolge wird die con» servative Fraction bei den Verhandlungen über die am Schlüsse des Eeneralber'chts von der Budgetkommission gestellten Resolutionen die Resolution, welche darauf gerichtet ist, „vom Ankauf von Vollbahnen unter den gegenwärtigen financiellen und wirthschastlichen Verhältnissen Adstand zu nehmen", einfach ablehnen und gegenüber den Resolutionen, welche die Ouetisirung der Classen und classificirten Einkommensteuer behandeln, nachstehende motivirte Tagesordnung einbringen:.

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: In Erwägung, daß eine im Bege der Quotisirung herbeizuttihrende Herabminderung, bezw. Nichterhetung der classificirten Einkommensteuer einer gesunden Fman Politik nicht entspricht, weil dadurch das mobile Capital einseitig erleichtert, bezw. befreit werden würde, während gleich eitig Grund-, Gebäude und Gewerbesteuer unverändert zur Forterhebung gelangen, und in Erwägung, daß die zum Wolste des Deutschen Reiches und Preußens angestrebte Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reiches bestimmt sein muß, vorweg die Matricularbeiträge zu beseitigen und durch die darüber hinaus für Preußen sich ergebenden Ueberschüsse, ein­mal das G eichgewicht der zur Zeit an einem Deficit krankenden preu- ßi chen Staatsfinanzen dauernd wiederher ustellen und weiter die Skeucr- last der Communen, bezw. Communalverbände durch financielle Beihülfen zu erleichtern, ü' er die unter IV. und V. von der Commission zur Prü­fung des Staatshaushalt Etats beantragten Resolutionen zur Tagesord­nung Überzugehen. Berlin, den 7. Februar 1879. Frhr. v Minni« gerode. v. Baudemer. v. Bethe, v. Busse, v. Eolmar. Frhr. v. Hammerstein. Frhr. v. Manteuffel. V. Meher-Arnswalde. v. Schier­st aedt.

— Berlin, 8. Febr. (Köln Ztg.) Die Versetzung des Lord A. Lostus von Petersburg auf einen anderen Posten hat fälschlich Ge­rüchte über eine veränderte Haltung Eng ands im Crient entstehen las­sen. Daran ist kein wahres Wort. Man hat im Gegentheil bestimmte An eichen, daß England nachdrücklich auf der Aus ührung des Ber iner Friedens besteht. — Der Verein für Heilkunde berieth gestern Abend unter Zuziehung des Real schul directors Bach die Zulassung von Real- schu abiturienten zum medicinischen Studium und be chloß äst einhellig, zu erk ären, daß nur Gymnasialaviturienttn wie bisher .ugelassen werden sollten. Ein Fün erausschuß wird ein begründetes Votum abfassen.

— Die Verletzung eines von den Verwaliungsbehörden eines Staa­tes erlassenen Viehemsohrverbots, welches zur Verhütung der Einschlep- Pung bei Rinde Pest e» lassen wird, ist, nach einem Erkenntniß des Ober- Tribmals vom 9. Januar 1879, wenn die Verletzung eine wissentliche gewesen, in ideeller Konkurrenz sowohl aus §. 328 des St.-G.-B. we­gen Verletzung der gesuvdhettspolizeüichen Vo fünften als auch aus §. 134 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 wegen Contoebande zu strafen; ist dagegen die Verletzung eine nicht wissentliche gewesen, so tritt nur die Bestrafung wegen Contrebande ein.

— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 1. Februar 1879 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,248,037,140 Mark Doppel»