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Nr. 31.
Donnerstag den 6. Februar
1879.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund §. 11 Ms. 1 und §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sonaldemolratie vom 21. Oktober 1878 die nicht periodifche Druckschrift:
„Ausführlicher Bericht über die Verhandlungen des ersten deutschen Webertages, abgehalten zu Glauchau in Sachsen vom 28. bis 30. Mai 1871. Herausgegeben vom deutschen Weber-Centrab Comitch Crimmitschau 1871. Druck und Verlag von Junghahn Stolle und Comp."
verboten. Zwickau den 27. Januar 1879.
Königl. sächsische Kreishauptmannschast. Dr. Hübel.
Daß die hier im Selbstverlag des Verfassers erschienene Druckschrift:
„Deutsches Arbeiterleben, oder: Durch Selbsthülfe zur Staatshülfe, von Adolph Brockmann",
auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gcmeinge'ährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vrm 21. Oktober 1878 von uns verboten und daß ebenso auf Grund §. 14 desselben Gesetzes die Beschlagnahme sämmtlicher mch vorhandenen Exemplare dieser Truckschri t von uns verfügt worden ist, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gera den 25. Januar 1879.
_____________Fürstliches Landrathsamt. Seifarth.
Verlor en: vm 5. d. Mts. im hiesigen 2Heater ein Brille mit Stah^gestel! (s. g. Reitbrille). Ein Schrauvenschlittschuh.
Gefunden: Ein schwarzer Fingerring mit goldenem Plätichen, darauf 2 Buchstaben.
Hanau am 6. Februar 1879.
Aus Königlichem Landrathsamt.
Togesschs».
— B erlin, 5. Februar. (Abgeordnetenhaus) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (43.) Sitzung ging das Haus zur zweiten Berathung des Gesetzentw urfes über die Dienstverhältnisse der Gerichtsschreiber über. Die Kommission hat folgende Aenderungen dieses Gesetzentwurfes vor- geschlagen:
„Zum Gerichtsschreiber kann nur ernannt werden, wer 1) das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, 2) die aktive Dienstpflicht im stehend-n Heere oder in der Flotte erfüllt hat oder von derselben sür die Friedenszeit endgültig befreit ist, und 3) eine Prüfung bestanden hat. Referendare sind von Ablegung dieser Prüfung befreit, wenn sie im richterlichen Botbereitungsdienste seit mindestens zwei Jahren beschäftigt gewesen sind. Der Prüfung muß ein zweijähriger Vorbereitungsdienst vorangehen. Wer die erste juristische Prüfung bestanden hat, kann nach sechsmonatlicher Beschäftigung im Gerichtsschreiberdienste zur Prüfung zugelassen werden."
Der Gesetzentwurf wurde nach den Beschlüssen der Kommission genehmigt, und die Petitionen für erledigt erklärt.
Es folgte die zweite Lesung des Gesetzentwurfes, betr. die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinargesetze; derselbe wurde nach der Fassung der Kommission angenommen und dazu noch folg-nde von Letzterer vorgeschlagene Resolution mit großer Majorität genehmigt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: „Die Königliche Staatsregierung aufzufoe dern: 1) darauf hinzuwirken, daß die Gerichtsbarkeit des großen Disziplinarsenats dem Reichsgerichte über» tragen werde; 2) Die Bestimmungen der preußischen Disziplinargesetze baldmöglichst einer durchgreifenden Revision zu unterziehen."
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung betraf die zweite ^"tathung des Entwurfes einer Haubergsordnung für den Kreis Siegen, welche nach den Vorschlägen der Kommission angenommen wurde.
In der heutigen (44.) Sitzung tret daS HauS in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Deckung der erforderlichen Mehrkosten für den Bau verschiedener Bahnen. (R. u. St.-A.)
— Berlin, 4. Febr. Die Kommission für Schutzmaßregeln gegn die Pest hat gestern Abend ihre Berathungen über den nächsten Theil ihrer Aufgabe abgeschlossen, d. h über die Maßregeln bei dem jetzigen Stande der Epidemie, wohin gehören die Anstalten an der Grenze für Desinfektion rc. Die Kommission sprach außerdem den Wunsch aus, daß von Seiten der Regierung allgemeine sanitäre Maßregeln zur Sicherung und Pflege des Gesnndheits ustandes der Einwohner an der rus> schen Gren e getroffen werden. Die Kommissionsprotokolle sollen demnächst veröffentlicht werden, um dem Publikum Einsicht in Charakter und Za eck der Maßregeln zu gewähren. Die Eubkommissionen arbeiten noch fort und berathen Schutzmaßregeln für weitere Eventualitäten, bei deren Eintriite die Fragen wegen der Grenzsperre und der Einrichtung einer Quarantäne praktisch werden könnten. (Schw. Merk.)
— In dem neuen Entwurf eines Reichseisenbahngesetzes, welcher den Bundesregierungen mitgeth ilt worden ist, wird, wie die Voss. A. erfährt, das Aulsichtsrecht des Reiches über die Ei enlahnen in folgender Weise bestimmt: „Die Aufsicht über das Eisenbahnwesen steht dem Reiche zu, soweit dieselbe nicht den Landesregierungen,. nach ausdrück- Sicher Bestimmung dieses Gesetzes verbleibt. Alle sonstigen, den Landesregierungen nach gesetzlichen, vertragsmäßigen, konzessionsmäßigen oder statutarischen Bestimmungen zustehenden Befugnisse gehen, soweit sie das Gebiet der Reichsaufsicht betreffen, auf das Reich ü-er. Die Reichsaufsicht schließt inuerhalv ihrer Zuständigkeit die Landesaufsicht aus."
— Wie der „Köln. Ztg." mitgetheilt wird, befindet sich unter den Vorlagen für den Reichstag eine über Sicherung des Pfandrechts; eine zweite über Sicherung des Pfandrechts an Eisenbahnen und eine dritte zur Sicherstellung der Rechte der Pfandbriechesttzer, über welche das Staatsmimrerium in seiner gestrigen Sitzung berathen hat.
— S. M. Glattdecks-Kmv-tte „Ariadne", 8 Geschütze, Kommandant Korvetten-Kapitän von Werner, und S. M. Kanonenboot „Alba- troß", 4 Geschütze, Kommandant Korv.'Kapt. Mensing I, sind, telegraphischer Nachricht zufolge, am 16. resp. 14. Januar er. in Apia auf den Samoa Inseln gewesen.
— Mehrere Berliner große Institute,'welche mit dem Innern Rußlands in Verbindung und steter Correspondenz stihen, haben, wie die „Voss. Ztg." berichtet, beschlossen, in ihren Lokalitäten Desinfections- Apparate aulzustellen, damit sämmtliche, aus dem Osten kommende Briefe und Packete, bevor sie in die Hände ihrer Beamten gelangen, von dem ihnen etwa anhaftenden Giftstoffe möglichst gereinigt werden.
— Lübeck. Hier macht sich die erste Wirkung der Maßregeln gegen die Pest bereits fühlbar. Einem russischen Schiff, das Wild an Bord hatte, wurde der Eintritt in die Trave nicht gestattet.
— Karlsruhe, 5. Febr. (Kö'n. Ztg) Die Zweite Kammer genehmigte mit allen gegen eine Stimme dm Kauf der bisher württem- bergischen Eisenbahustrecke Bruchsai-Breiten um drei Milliruen Mark. Der Staaisminister bedauerte den gereizten Ton, den der Bericht Württemberg gegenüber anschlage.
— Paris, 4. Febr. General de Lartigue, Commandant des 12. Armeecorps in Limoges, hat um seine Versetzung in den Ruhestand aus Ee undheitsrückstchten gebeten. — Fran^ais will wissen, der Vice- Präsident des Staatsraths, Andral, habe seine Ent assung eingereicht.
— Paris, 5. Febr. Die Bmtsz. meldet folgende Zusammensetzung des neuen Kabinets: Waddington Präsident und Auswärtiges, Marcore Inneres und zeitweilig auch Kultus, Leroyer Justiz, Leon Say Finanzen, I. Ferry Unterricht und schöne Künste, Gresley Krieg, Vizeadmiral Jauröguiberry Marine, Freyemet Arbeiten, kepere Handel.
— Rom, 5. Febr. (R. u. St.-A.) Das amtliche Blatt ver- öffentlicht eine Veisüeung, dwch welche für die aus dem Schwarzen und dem Asow'schen Meere kommenden Schiffe eine siebentägige Qra- rantäue angeordmt wird. , ,
— Petersburg, 5. Febr. (Köln. Ztg) Ofsicrestes Telegramm