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Nr. 24.
Mittwoch den 29. Januar
1879.
Amtliches.
Bekarmtmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das von der Königlich sächsisch! n Kreishauftmannkchaft zu Dresden unterm 8 Dezember v. J. ausgeipivchkne, in Nr. 291 des „Deutschen Reichs- und Königlich Prenßichen Staats-Anzeigers" vom 10. Dezember v. I. publrzine Verbot
der am 7. Dezember 1878 au?gegebenen Nummer 320 der Wochenschrift: „Der Kalkulator an der Elbe", Verlag von R. Reinhardt in Dres d n, Druck von B. Heinke in Colditz,
ist durch Entscheidung vom 13 d. M. aufgehoben worden.
Berlin den 20. Januar 1879.
Die Reichskommission. Graf Eulenburg.
Auf Grund der §§. 11 u. 12 des ReichsgesetzeS gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die Druckschrift: „Feierstunden, Dichtungen in ge- -undinervnd ungebundener Rede von Carl Frohme." Frankfurt a/M. 1876. Verlag von Georg Müller in Bockenh-rm, von der unterzeichneten Landespolizerbehörde hierdurch verboten worden.
Cassel den 23. Januar 1879.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dre in London erschienene, hierher gesandte, von Sonnab.nd den 18. Januar datirte periodische Druckschrift: „Bismark", herausgegeben vom Kommu- nistischen Arbeiter-Bildungsverein in London, welche sich als Fortsetzung der zufolge Bekanntmachung des Reichskanzler Amts vom 17. Januar er. — Reichs-Anzeixer Nr. 15 — v rbotenen periodischen Druckschrift „Freiheit, Sozialdemokratisches Organ", manifestirt, nach §. 11 des gedachten Gesetzes vrn der unterzeichneten Landespolizelbehörde verboten worden ist.
Hamburg den 20. Januar 1879.
Die Polizeibehörde. Senator Kunbardt.___________
1) Die Königlichen Standesbeamten ersuche ich ergebenst nach §• 7 des Regliments zur Bussührung des Reichs Jmpfgesttzes vom 4. März 1875 (Amtsblatt pag. 118) in den vorgeschriebenen Formularen, welche per Couvert übersandt werden, die Nachrichten über die im Jahr 1878 geborenen und noch am Leben befindlichen Kinder in die Rubriken 1 bis 5 einzutragen und die aufgistellten Listen demnächst an mich zu Lbersenden.
Ich mache hierbei ausdrücklich darauf aufmerksam, daß etwa vom vorigen Jmpfjahr vorräthiges Formulorpapier wegen neu eingeführter Formulare nicht mehr Verwendung finden darf.
2) Die Herren Echulvor sicher ersuche ich gemäß §. 5 des Reglements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 4. März 1875 (Amtsblatt pag 118) in den vorgeschriebenen Formularen, welche per Couvert übersandt werden, die im Jahre 1867 geborenen Zöglinge in die Rubriken 1 bis 5 einzutragen und die aufgestellten Listen demnächst an mich zurückzusenden, sowie ferner 4 Wochen vor Schluß des Schul, jahres (1. März) ein Verzeichniß derjenigen Schüler einzureichen, für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht ist.
Hanau, am 28. Januar 1878.
Die Herrn Fabrikanten w-^-n ersucht, diej nigen Arbeiter unter 21 Jahren, denn frühere Arb ob-"ucher noch nicht g-gen neue umge- tauscht sind, zum Umtausch nunmehr zu veranlassen.
Hanau am 29. Januar 1979.
Auf Grund des §. 16 des E-sttzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie -bom 21. Oktober 1878 wird das
Einsammeln von Beiträgen zur Unterstützung von Vereinen, Instituten und Privatpersonen, welche durch die Ausführung des gedachten Gesetzes betroffen sind, oder in Zukunft etwa betroffen werden, sowie die öffentliche Aufforderung zur Leistung solcher Beiträge für die Städte Hanau und Wmdecken, sowie für die Landgemeinden des Kreises hierdurch verboten.
Hanau am 23. Januar 1879.
Die Herrn Bürgermeister, welche mit der Einzahlung der Beträge für die h er entnommenen Arbeitsbücher im Rückstände sind, wollen innerhalb 8 Tag»n solche bewirken.
Fernere erforderliche Arbeitsbücher und Arbeitskarten sind bei dem hiesigen Waisenhaus pro Stück 10 resp. 2 Pf. zu entnehmen.
Hanau am 24. Januar 1879.
Gefunden: Ein Wagentuch. Eine Brieftasche. Ein weißes Taschintuch. Eine Huntnütte. Ein Portemonnaie mit Loosm.
Verloren: Em Wagentuch.
Hanau am 29. Januar 1879.
__________________AuS Königlichem Landrathsamt.______________
Lan-wirthschastticher Krers-Verei» Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 15 Februar 1879, Nachmittags 2^2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen zu Hanau. Tagesordnung:
1) Rechnungsablage, Dechmchr-Ertheilung.
2) Jahresbericht.
3) Neuwahl des Vorstandes.
4) Vortrag des Herrn Dr. Hesse aus Marburg über „Rationelle Ernährung der landwirihschaftlichen Nutzthiere."
Um recht zahlreiche Betheiligung w rd gebeten.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vorstehenden ersucht.
Hanau am 28. Januar 1879.
Der Landrath. __________
TagersHa«.
— Der Reichstag dessDeuischen Reichs ist nach dem „R. u. St.-A." auf den 12. Februar einberufen.
— Berlin, 28. Januar. (Abgeordnetenhaus.) In der heutigen (39.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß an neuen Vorlagen eingegangen seun: 1) vom Justiz-Minister und vom Minister des Innern ein Gesetzentwurf, betr. die Aufhebung der §§. 29—48 des Gesetzes vom 24. Juni 1871 über die Ausführung des Bundesgesitzes, den Unter- stützungSwohnsitz betr.; 2) vom Minister für öffentliche Arbeiten und vom Finanz-Min ster ein Gesetzentwurf, betr. die Deckung der erforderlichen Mehr kosten für den Bau der Bahnen: von der Reichsgreme bei Sinck Über Trier nach Codlenz unter fester Ueberbrückung des Rheins nach Oberlohnstein zum Anschluß an die Lahnbahn und von Godelheim resp. Lttbeigen nach Northeim; 3) der 30. Bericht der Staatsschulden« kommifsion über die Verwaltung des Ctaatssüuldenwesens.
Ohne Debatte wurden in dritter Berathung unverändert angenommen die Gesetzentwürfe, betr. die Radselgenbeschläge der Fuhrwerke in der Provinz Harnover und betr. die RyeinschiffahrtSgerichte.
Bei der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Elbzollge- richte trat der Justiz-Miruster Dr. Leonhardt ebenso wie sein Kommissar und zugleich ine Abgg. Dr. Köhler (Göttingen), Thilo, Löwenstein und Windthorst jMeppen- für die Streichung dis in zweiter Le ung beschlösse mn Zusatzes ein, woroch in Civiliachen bei einem den Betrag von dreihundert Mark nbeisteigend-n Werihe des Beschwerdegegenstandes die Oderlar desgerichte dee zwrite Instanz unmittelbar nach d«m Amtsgerichte bilbtn. Die Abgg. Dr Petri und Windthorst (Bielefeld) wünschten die Aufrechterhaltung der Beschüsse zweiter Lesung, das Haus ver-