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«rsniremeutr» Preis:

Jährlich 9 Mari. H-lbj. 4 M. M P.

Bierteljährlich 2 Mari 25 Pfg.

Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den PostauWiag. Die einzelne Nun» mer 10 Pfg.

ftimtr Inniger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hauers

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Snferti»n»- PreU:

Die Isralligr «armoudzeLe e». deren R«ml

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Die -fhalt. Leil-

20 Pfg.

DieSspaltigeS-U' so Bir.

Nr. 22.

Montag den 27. Januar

1879.

Amtliches.

Gefunden: Eine graue Knabenweste. Drei Stück Weiße Kragen. Ein Hundemaulkorb. Ein Heimathschein, auf d-n Namen Emilie Bätza aus Hersfeld lautend. Ein Aufgabebuch jür I. Ch. Emmel. Ern Metzger hacken.

Verloren: Eine silberne Cylindcruhr mit Kette.

Hanau am 27. Januar 1879.

__________________Aus Königlichem Landrathsamt.__

Im Bestellbezrrk des hiesigen PosramrS bestehen jetzt folgende amtliche Verkaufsstellen für Postwerthzeichen:

In Lougenfelbold bei Johannes Hühn, Spezereibandlung;

Hütten gesäß Simon Münz, bo;

Neuwiedermuß Joh. Georg H offmann, do.;

Ravolzhausen Johannes Aßman», do.;

Rückingen Carl Bott, do.;

Niederrodcnbach David Strauß, Handelsmann;

Oberrodenbach A. Fickert, Gastwirth.

Langenfelbold am 25. Januar 1879.

Kaiserliches Postamt.

Orth.

Tagesscha «.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgefetzes vom 21. Oktbr. 1878. Nach demR u. St.-A." Nr. 21 wurde unterm 16. Januar verboten: die ohne Benennung des Verfassers, Verlegers oder Druckers sowie ohne Orts- und Zeitangabe erschienene, wahrscheinlich in Nord­amerika gedruckte, nicht periodische Schrift:Ein europäischer Soldat a n seine Kameraden" 16°. 20 Seiten.

Be rlin, 25. Januar. (Abgeordnetenhaus.) Im weiteren Ver­laufe der gestrigen (37.) Sitzung setzte das Haus die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst, fort. Nach längerer Debatte wurde das Gesetz nach der Regierungs­vorlage angenommen.

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betr. die Er­richtung von Londeskultur-Rentenbanken; derselbe wurde nach der Fassung der Kommissionsvorlage angenommen.

In der heutigen (38.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß vom Kultus-Minister ein Verzeichniß der wissenschaftlichen Publikationen des geodätischen Instituts und vom Justiz-Minister und Finanz-Minister ein Nachtragsetat für die Justizverwaltung eingegangen sei.

In dritter Berathung wurde der Staatsvertrag mit dem Fürsten- thum Lippe, betreffend die Begründung einer Gerichtsgemeinschaft unver­ändert angenommen.

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. dreRad- felgenbeschläge der Fuhrwerke in der Provinz Hannover. Mit unerheb­lichen redaktionellen Aenderungen nahm das HauS den Entwurf nach der Fassung der Kommission an.

Den Gesetzentwurf, betr. die Rheinschiffahrtsgerichte, empfahl die Kommission durch ihren Referenten Abg. Dr. von Cuny in zweiter Be­rathung unverändert nach der Regierungsvorlage anzunehmen, was auch geschah. <R. u St.-A.)

B er lin, 25. Jan. Es scheint sich, nach derCöln. Ztg." zu bestätigen, daß im preußischen Staatsministerium neuerdings Er­wägungen über die weitere Behandlung des Vermögens des vormaligen Königs Georg von Hannover angelegt sind. Wenn nach dem Tode dem Tode des Königs vielfach die Hoffnung gehegt worden, daß die Gründe, welche zur Sequestration seines Vermögens geführt hatten, durch die Haltung des Herzogs von Cumberland beseitigt würden, so mußten da­gegen die inzwischen gemachten Erfahrungen über die Bestrebungen des Prätendenten und seiner Anhänger die Erwägung nahe legen, ob ncht dringender Anlaß vorhanden sei, statt der Aufhebung der Sequestration vielmehr den Vertrag von 1867 selbst als aufgehoben zu erklären und

die bisher nur mit Beschlag belegten Gelder nunmehr den preußischen Staatseinnahmen zuzuführen.

Nach Mittheilung derPolit. Correspondenz" haben an der heute unter dem Vorsitz des Mimster-Präsid nten Fürsten Auersperg stattgehabten Konferenz über die pestartige Epidemie in Rußland Ver­treter der deutschen und der ungarischen Regierung, sowie der Ministe­rien des Auswärtigen, des Innern, des Handels und der Finanzen, in» gleichen 3 Fachdoktoren Theil genommen. Es wurden folgende Be­schlüsse gefaßt:

1) Die deutsche und die österreichische und die ungarische Regierung werden schleunigst in die von der Epedemie heimgesuchten Gegenden Aerzte entsend! n, um die Daten der Epidemie zu erforschen, deren Ver­lauf zu beobachten und regelmäßige Berichte an ihre Regierungen zu erstatten. Letztere sollen sich die Berichte gegenseitig mittheilen. Den Aerzten wären Persönlichkeiten beizugeben, die der russischen Sprache mächtig seien. Die russische Regierung soll ersucht werden, die entsende­ten Personen amtlich zu unterstützen. Der rumänischen Regierung soll in Erwiderung der von derselben ergangenen Anfrage anheimgestellt werden, sich an der Entsendung von ärztlichen Sachverständigen zu be- theiligen.

2) Die diplomatischen Vertretungen der gedachten Regierungen in Rußland wären anzuweisen, jede bemerkenSwerthe Wahrnehmung sofort, jedenfalls aber alle fünf Tage zu berichten. Die Vertretungen beider Legierungen hätten bei Erstattung ihrer Berichte in thunlichstem Ein- vernehm-n vorzugeben, auch die Konsulate im Orient wären zu größter Aufmerksamkeit und unverzüglicher Anzeige aufzufordern.

3) Das in Bezug auf gewisse Gegenstände Rußland gegenüber von der österreichischen und von der ungarischen Regierung 1878 durch Ver­ordnungen erlassene Einfuhrverbot wäre aufrecht zu erhalten und auch im Deutschen Reiche einzuführen. Inwiefern dieses Einfuhrverbot auf noch andere Gegenstände als solche, die als Träger von Ansteckungs­stoffen verdächtig seien, auszudehnen sei, wäre auf Grund weiterer sach­licher Berathung festzustellen.

4) Reisende aus Rußland wären in das deutsche und in das öster­reichisch-ungarische Staatsgebiet nur dann zuzulassen, wenn ihre Pässe eine behördliche Bestätigung enthielten, daß die gedachten Personen inner­halb 20 Sojen vor Ausstellung dieser Bestätigung nicht in verdächtigen Gouvernements verweilt hätten und wenn bezüglich des seit der Bestä­tigung abgelaufenen Zeitraums keinerlei Bedenken obwalte. Zur Jn- kraftsetzung dieser Maßregel wäre eine entsprechende Frist z« gewähren.

5) Die Effekten von Reisenden, welche aus verdächtigen Gouverne­ments kommen, wären durch Räucherung mittels Bleichkalk oder schwefe- liger Säure zu des'nfiziren. Bei dem Eintritt noch ungünstigerer Ver­hältnisse wäre insbesondere für die Haupteinbruchsstation eine allge­meine sanitätspolizeiliche Revision der Personen und der Effekten anzu- ordnen.

6) Unter der vorstehenden Voraussetzung wäre der Verkehr aus Rußland hinsichtlich der Personen und Wagen auf bestimmte Einbruchs - stationen zu beschränken.

7) Die Eisenbahn-Personenwagen, welche russische Grenzstationen berühren, seien noch jeder Tour einer sorgfältigen Reinigung und Lüf­tung zu unterziehen. Ebenso sei die Reinhaltung und die Lesinfizirung der Aborte aus den Eisenbahnstationen und in den Waggons fortwäh­rend streng ?n überwachen.

8) Falls die Gefahr näher rücken sollte, wäre nach einem zwischen den betheiligten Regierungen vorausgegangenen Einverständniß dieSper- rung der Grenze unter Errichtung von Quarantainen in Aussicht z» nehmen. (R. n. St.-A.)

Im Kriegsministerium wird gegenwärtig ein Plan ausgestellt, in welcher Weise und in welchem Umfange eventuell ein Grenzcordon zur völligen Absperrung der russisch-preußischen Grenze behufs Abwehr der asiatischen Pest gezogen werden soll. Die erheblichen Ansprüche an Mannschaften können natürlich nicht durch die Garnisonen der Grenzstädte gedeckt werden; es dürfte sich deshalb um die Heranziehung eines nicht unbedeutenden Contingents deS 1., 2., 5 und 6. Armeekorps