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Nr. 12.
Mittwoch den 15. Januar
1879.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vorn 21. Oktober 1878.
Nachdem darch die Beknntnwchung des Kvn'glich preußischen Polizei Präsidiums zu Berlin vom 16un Dezember v. I. (M chs Anzeiger Nr. 298; die Nummer 1 der im Verlage von H. Krstewwckers in Brüssel herauSgegebinenpir-odischen Druckschrift: „Die Laterne von Carl Hirsch" vertonn wordin ist, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemo- kratie vom 21. Oktober v. I. die fernere Verbreitung der Druckschrift „Die Laterne von Carl Hirsch" im Reichsgebiete hierdurch verboten.
Berlin den 4. Januar 1879
Der Reichskanzler. In Vertr.: Hofmann.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährliche» Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß aebracht, daß die bei C. Jhring in Berün gedruckte nicht periodische Druck schrft, entha tend d:e leiden zur Feier der Generalver amm unz des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins in Berlin, beziehungsweise zum StisiungSsiste desselben Vereins, von Eugen Mendel verfaßten Vorträge: „Der Geist der Revolution" und „Der Kommunekämpfer aus der Flucht", nach § 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespoli- zeibehörde verboten ist.
Berlin den 5. Januar 1879.
Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.
Auf Grund des § 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr- • lichen Bestrebun-ren der Sozmidemokrane vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die vom 4. Januar 1879 datirte Nummer 1 der von Johann Most redigirten und turn Kommunistischen Arbeiter-Bildungsverein in London herausgegebentN periodischen Druckschrift: „Freiheit, Sozialdemokratisches Organ", nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landet Polizeibehörde verboten ist
Berlin den 6 Januar 1879.
Königl. Polizei Präsidium. I. V.: v. Schlieckmann.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die im Verlage von Th. Grahl zu Dresden erschienene nicht periodische Druckschrift: „Wie Du sein sollst! Epigrammatische LebenSregeln." Ein elegi ches Spott- und Stachelgedicht in 122 Distichen von Oskar Klemich, von der unterzeichneten Landespoli- zeivehörde hierdurch verboten.
BreSlau den 3. Januar 1879.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Sack.
Die unterfertig!« Stelle hat durch Beschluß vom Heutigen die Druck christ: „Marseillaise des Christenthums von Dr Friedrich Krasser, Verfasser des Anti-Syllabus, Budapest, Druck und Vrrlag der Arbeiter-Wochen-Chronik", auf Grund der §§ 11 und 12 deS Reichsgesetzes gegen die gemeingesährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratre vom 21. Oktober v. I. verboten.
Augsburg den 2. Januar 1879.
Königliche Regierung von Schwaben und Neuburg.
Kammer des Innern, v. Hörmann.
Der unterzeichnete Stadtrath als Aufsichtsbehörde über die im hiesigen Stadtbezirke bestehnden eingeschriebenen HülfSkassen hat mittelst Verfügung vom 16, November l. I die Central-Kranken- un d Ster belasse der Gewerkschaft der Schuhmacher und ve rwaübten Gew erbe, eingeschriebene Hülfskasse, welche hierselbst ihre» Sitz hatte, aus Grund des §. 29 Nr. 4 deS Reichsgesetzes über
die einge^chrnbimn Hülfskasstn und des §. 1 Absatz 2 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Gozialdemokratie für geschlossen erklärt. Nachdem diese Verfügung am 24. L M. die Bollzu gskraft erlangt hat, sind die Herren Kaufmann Carl August W i ckenhagen und Kruzleileemre Mälzer hier selbst mit Abwickelung der Geschäfte der genonntrn Kasse beauftregt worden.
Gotha den 28. Dezember 1878.
Der Stadtrath. Hünersdorf.
Unter Be. u .nahme auf die Bestimmung n zu §§. 2 und 6 der Instruktion vom 12. Dez- mber 1873 über die Trhbung der Klcssen- steuer werden die Herrin Bürgermeister und Ortspolizeiverwalter ange- Wiest», fortwährend die prompteste Erledigung der Steuer-Zu- und Abgänge gegenüber d n Königl. Kassen und den Gemeinde-Vorständen anderer Orte zu b- obachten.
Hanau am 13. Januar 1879.
Octspolizeidiener August G ödde zu Langendiebach ist als zweiter Sachverständiger zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen vereidigt.
Hanau am 13. Januar 1879.
Der Landrath.
Der am 25. August 1878 gegen den Tagelöhner Johannes Loos von Bruchköbel erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen.
Hanau, 11. Januar 1879.
Dr Giaatsanwalt
_____ Sporleder.
Der Metzger Georg Jakob Heil von Goddelau, Großtzerzogthum Heffen, wird auf die Anklage:
im September 1876 während seines Dunstes bei Metzgermeister
Ernst Kunzmann hier von dessen Kunden: 1) am 17. September 1876 W itwe des Wuchs Cotifried Schnabel, Margarethe, geb.
Ruth, hier 3 fl. für 10 Psd. Kalbfleisch; 2) am 22. September 1876 Bäckermeister Karl Rehfeld hier für Hammelfleisch 2 fl.
35 kr.; 3) an demf. Lage Ehefrau des Bijouttriefabritan en Friedrich Reuel hier für Hammelfle sch 1 fl. 42 kr.; 4) an demselben Tage Gas wüth Catpar Friedrich E ünther hier zur Post 5 fl. 52 kr.; sowie weiter am 9, Septbr. 1877 5 fl. 38 kr., am 14. d ff. Mts. 4 fl. 5 kr.
eingenommen und sich rechtswidrig zugeeignet zu haben, strafbar nach §. 246 St.-G.'B., zur Haupiverhsndlung zu dem auf den 12. Februar 1879, Borm. 11 Uhr, in das Sitzungszimmer des Königlichen Amtsgerichts, Abch. IV., in Hanau anberaumten Termine unter der Androhung vorgeiad-u, daß auch im Falle seines Ausbleibens nach Maßgabe der §§. 350 und 464 St.-P.-O. zur Beweisaufnahme und Urtheilssollung geschritten werden wird, sowie daß das Urthe.l und alle weitere Verfügungen nur durch Anschlag am Gerichtt breite werden bekannt gemacht werden.
Hanau, 5. Dezember 1878.
Der Polizei-Anwalt Scho lling.
TügeSsihsK.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktbr.
1878. Nach dem „R. u. St.-A." Nr. 11 wurde unterm 11. Januar verboten: der erste Jahrgang der in Zürich verlegten und beiJ. Scha- belitz daselbst gedruckten periodischen Druckschrift: „Die neue Gesellschaft, Monatsschrift für Sozialwissenschaft, herausgegeben von Dr. F. Miede", das 1. und 2. Heft des zweiten Jahrgangs dieser Schrift, sowie die fernere Verbreitung der Druckschrift „Die neue Gesellschaft".
— Berlin, 14. Januar. (Abgeordnetenhaus.) In der heutigen (28.) Sitzung wurde in dritter Berathung ohne Debatte der Gesetzentwurf, betr. die richterlichen Mitglieder der Grundsteuerentschädigungs- Kowmission, angenommen. Auf den Antrag des Äbg. Löwensüin beschloß das Haus, die Weiterberathung der Staatsverträge mit verschiedenen Staaten über die Begründung von GerichtSgemeinschaften im Ple-