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Die Lfpalt. Seite

20 Psg.

DieSspaltigeLeile SO Pfg

Nr. 7.

Donnerstag den 9. Januar

1879.

Amtliches.

Ausschreiben.

Seit gestern Abend wird dahier eine 53 Jahre alte Dame ver­mißt, für deren Auffindrng 2 5 M k. B e lohnun g aufgesetzt sind.

Dieseibe har schwarzbraun und grau melirtes Haar, hohe breite Stirne, braune Augen, breite dicke Nase, großen Mund, schadhafte o- wie einige falsche Zöbue, rundes Gesicht, rundes Kinn, bleiche Gesichts­farbe und ist von mittlerer schlanker Statur.

Bekleidet ist sie mit rochgemuftertem einreihige» Schlafrocke, schwarzem geheckelttn Tuche und wahrschenlich weiß gehäkeltem Tuche um den Kopf, weißen Strümpfen und Hemd, gez.M B." oderM. 0., sowie L- derstieseln mit hohen Absätzen.

Bitte um Nachforschung, eventuell Anhaltung, schonende Behand­lung und Nachricht.

Mainz, den 7. Januar 1879.

Ecker, Großherzogl. Polizei-Commissär.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 8. Januar 1879.

Der Landrath.

T K 8 e s ^ ch » K.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktbr. 1878. Nach demR u St.-A." Nr. 6 wurde unterm 3 Januar verboten: die nicht periodische Druckschrift: Rede Beöels über den Ge­setzentwurf, betreffend die gegenseitigen Hülfskassen, gehalten in der Reichs« tagssitzung am 5. November 1875. Abdruck des stenographischen Be­richts. Druck der Genossenschaftsbuchdruckerei in Leipzig.

Berlin, 8. Januar. Zur Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen Majestäten, welche am 11. Juni d. J. bevorsteht, sind be­reits vielfach im Lande Kundgebungen der Treue und Verehrung für Ihre Majestäten in Aussicht genommen.

Nachdem Allerhöchsten Orts bekannt geworden war, daß man in einzelnen Kreisen damit umgehe, dem Kofferpaare bei dieser Gelegenheit auch persönliche Geschenke darzubieten, hat, wie dieProv.-Corresp." mittheilt, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Gelegen- beit genommen, durch ein Handschreiben an den Minister des Innern kundzugeben, daß Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sich Ihm gegenüber dahin geäußert haben, wie es Allerhöchst ihren Wünschen durchaus widersprechen würde, wenn von irgend welcher Seite, sei es von Korporationen, Vereinen oder Privatpersonen, aus Veranlassung der goldenen Hochzeit Allerhöchstihnen persönliche Geschenke dargebracht würden.

Ihre Majestäten würden in der herzlichen und allgemeinen Theil­nahme gern ein neues und wertvolles Zeichen anhänglicher Liebe er­blicken und sich aufrichtig freuen, wenn die Bedeutung des festlichen Tages in der Begründung milder Stiftungen oder in der Zuwendung von Beiträgen an bestehende wohlthätige Anstalten ihren entsprechenden Ausdruck finde.

Ihre Majestäten haben den Kronprinzen ausdrücklich beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß Allerhöchstere Willen!Meinung in den wei­testen Kreisen bekannt gegeben werde.

Berlin, 8. Januar. (Abgeordnetenhaus.) In der heutigen (24.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß an neuen Vorlagen einge­gangen seien 1) ein Gesetzentwurf, betreffend die Ausnahme einer An­leihe zur Verbesserung der märkischen Wasserstraßen, und 2) eine Denk­schrift über die besonderen Abgaben bei der Benutzung von Gemeinde- Anstalten.

In dritter Berathung wurden ohne Debatte unverändert genehmigt die Gesetzentwürfe, betreffend die Zusatzbestimmung zu den Artikeln 86 und 87 der Verfassung? Urkunde vom 31. Januar 1850, betreffend die Verpfändung von Kauffahrteischiffen in der Provinz Hannover; über eine Abänderung des Gesetzes, betreffend die Verwaltung des StaatS« schuldenwesens und Bildung einer Staatsschuldenkommission vom 24.

Februar 1850; betr. die Ablösung der durch Staatsvertrag vom 9 April 1876 auf den preußischen Fiskus übergeoangenen Gefälle und betreffend die Auseinandersetzungsbehörden und das Auseinandersitzungsverfahren im Kreise Herzogthum Lauenburg. Der Gesetzen Wurf, betreffend die Rheinschiffahrtsgerichte und betr. die Elbzollgerichte wurden auf Antrag der Abgg. Dr. Hammacher und Löwenstein der Kommission für die Justizgesetze üb-rwiejen. Es folgte die erste Berathung des Antrages der Abxg. Krech und Genossen auf Annahme des Entwurfs eiws Cr- günzungsgesetzes zu dem Gestze vom 27. April 1872, betr. die Ablö­sung der den geistlichen und Schulinstituten, sowie den frommen und milden Stiftungen zustehenden Realberechtigungen. Sowohl der Antrag­steller wie lie Abgg. Mühlenbeck, von Bandemer, Schumann u Seydel sprachen sich prinz'piell für den Antrag aus, wenn sie auch in manchen Einzelheiten unter einander diffentirten. Auch der Regierungskomm-ssar Geheime Regierungs Rath Glotzel erklärte, daß die Regierung dem An­träge keinen prinzipiellen Widerspruch entgegenzusetzen habe Die Bor­lage ging an die Agrarkommission. Hierauf ging das Haus zur zwei­ten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Reorganisation der drei vormals sächsischen Stifter Merseburg, Naumburg und Zeitz über.

(R u. St.-T.)

Berlin, 6. Jan. Zum Beweise, daß unsere Industrie auch bei der jetzigen schwierigen Lage leistungs- und eoncurrenzsähig ist, dient die Thatsache, daß durch einen Beschluß des Administ: ationsrathes der oberitalienischen Eisenbahnen von zehn neu zu erbauenden Locomotw n allein fünf der Firma Henschel in Kassel übertragen sind, während die übrigen fünf in Pietrarsa in Italien g-baut werd n. (Snbj

Berlin, 7. Jan. Der Handelsminisier hat an ine Regie­rungen eine hochbedeutsame Verfügung über die Wiederbelebung des JnnungswesenS erlaffen. Die hertize Nat.-Lib. Eorr. bemerkt zu jenem Erlasse:Mit unnngefchrankter Genugthuung ertnmn wir in d^en Ausführungen den Standpunkt wieder, den auch wir in der Beurthei­lung des praktisch- n Werthes der Innung«u so wie der Möglichkeit ihrer ersprießlichen Neubelebung in den Fo:men der Gewerbes dmmq stets eingenommen haben. Und mit nicht geringerer Genugthuung dürfen wir darauf Hinweisen, daß das osnabrücker Jnnum sstatut, welches der Han- dklsminisier als Muster empfiehlt, das Werk eines FührerS der national- libeialen Partei, des Abg. Miguel, ist. D:e Vertilgung des Muuste s, daß die Behörden überall zur Neubelebung der Innungen an?egen sollen, wird sicherlich vielfach als eine dem Staate nicht zustehende Einmischung bemängelt werden. Wir unsererseits glauben dieses Vorgeh n des nisters als durchaus berechtigt sowohl wie zweckmäßig betrachten z r sollen. Aus d r anderen Seite bereitet die Verfücung allen denjenigen eine Enttäuschung, welche bereits eine Revision der Gewerbeordnung in entschieden r acrionärer Richtung gesichert glaubten."

Nachdem die Voruntersuchung in Sachen desGroßer Kurfürst" nunmehr endgiltig beendet, sind die näheren Bestimmungen über die Einsktzung des Kriegsgerichts demnächst vom Kaiser zu erwarten. Die Anklage wird sich, wie dieVosf. Zlg." hört, gegen 4 Offiziere richren und das Kriegsgericht vom dritten Armeecorps in Berlin zusammenge­setzt werden.

Breslau, 5. Jan. Die Schles. Volksztg. bringt folgende Notiz:In Folge des Antrages der Centrumspaetei bezüglich e nes Gesetzes gegen den Wucher wurde von dem Justizministerium eine Zu­sammenstellung aller derj n gen Personen ungeordnet, welche im verg-u- genen Jahre von berüchtigten Wucherern wegen Wechselforderungen bei b<n Gerichten verklagt waren. Diese Zusammenst-llung hat an Größe und Zahl alle Erwartungen übertroffen. Beamte aller Kategoriren, Lehrer, Militärs, kurz, Leute, welche sich eines gesicherten und eines off mehr als auskömmlichen Einkommens erfreuen, waren besonders zahl­reich vertreten."

Stettin. DerRügensche Kreis-Anzeiger" eröffnet den Ein­wohnern von Putbus eine Aussicht auf einen Steuererlaß, wie ihn sicher keine Commune des Reiches in diesem Jahre gewähren kann. Das Blatt schreibt:Putbus. Nach einer uns von glaubwürdiger Seite zugegange- nen Mittheilung beabsichtigt die Verwaltung unseres Gemeindefäckels den