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Nr. 3.

Samstag den 4. Januar

1879.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozia demokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Zeit vom 23. Oktober bis 7 De.ember 1878 erschienenen Nummern 84 bis 97 der in Neuwünster-Zürich herausgegebenen und in der Schweizerischen Vereins'Buchdruckerei Hottingen-Zürich gedruckten periodischen Druck­schrift:Die Tagwacht. Organ der wzialdtmokratischen Partei in der SchU eiz und des Schweizerischen Arbeiterbundes. Neunter Jahrgang", nach § 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehöroe verboten sind.

Berlin den 20. Dezember 1878.

Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Gozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zvr öffentlichen Kenniniß gebracht, daß die Ntt 2 vom 22ften Dezember 1878 der im Verlage von H. Kistemaeckers in Brüssel er­scheinenden periodischen Druckschrift:Die Laterne" von Carl Hirsch, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibetzö-öe verboten ist.

Berlin den 23 Dez mber 1878.

Königliches Polizei- Präsidium, von Madai.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemein- gefährlrchen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die im Druck und Verlag der Genossenschasts-Buchdruckerei zu Leipzig erschienene nichtperiedrsche Druckschrift:Drei Jahre aus meinem Leben oder: Mein Prozeß wegen Erregung von Mißvergnügen und Unzufriedenheit, meine Suspension und Wiederein­führung ins Lehramt 1845-1847" von K. F. W. Wand e^ von der umerzichneten Landespottzerbehörde hiermit verboten.

BreSlau den 21. Dezember 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern. Sack.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Gozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die Nr. 19 der im Druck und Verlag der Schlesischen Volksbuchhandlung H. Zimmer und @9 hierselbst unter der verant­wortlichen Redaktion von Julius Kraecker erscheinenden periodischen Druckschrift:Schlesischer Courier" von der unterzeichneten Landespolizeibehörde »ei boten und das weitere Erscheinen der genannten Druckschrift untersagt.

Breslau den 21. Dezember 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern. Sack.

Die Königliche Kreishauptmannschaft hat, wie hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, in ihrer Eigenschaft als Landes- polizeibehörde den Verband der Buchbinder und verwandter Geschäftszweige mit dem Sitze in Leipzig nach Maßgabe von §. 1 Absatz 2 des Reichs gesetzeS gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Gozialdemokratie vom 21. Oktober laufenden Jahres verboten.

Leipzig den 18. Dezember 1878.

Königliche Kreishauptmannschaft.

_________________ Gras zu Münster.____________________ Landwirthschastlichtr Lreis-Vtrein Hanau.

Nächste Versammlung den 11. Januar, Nachmittags 21/» Uhr präcis, im Gasthaus zum goldene» Löwen dahier.

Tagesordnung:

1) Verschiedene Mittheilungen sowie Beschlußfassungen über wichtige Anfragen.

2) Vortrig der Herrn Dr. R. Hesse aus Marburg: Fortsetzung deS

Themas von vorigem Jahre, sowieüber die Vortheile einer ratio­nellen Fütterung der landwirthschaftlichen Nutzthiere."

3) Anfragen und Wünsche.

Um recht zahlreiches Erscheinen w rd gebeten.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vor­stehenden ersucht.

Hanau am 2. Januar 1879,

_____________________Der Landrath.__________________

Der Metzuer Georg Jakob Herl von Eoddelau, Großherzogrhnm Hefstn, wird auf die Anklage:

im September 1876 während seines Dienstes bei Metzgermeister E nst Kunz mann hier von bifftn Kunden: 1) am 17. September 1876 Wittwe des Wirths Gottsri-d Schnabsel, Margarethe, geb. Ruth, hier 3 fl. für 10 Pfd. Kalbfleisch; 2) am 22. September 1876 Bäckermeister Karl Rehfeld hier für Hamwelfleisch 2 fl.

35 kr.; 3) an dems. Tags Ehefrau des Bijouteriefabrikanten Fried­rich Reuel hier für Hammelfleisch 1 fl 42 kr.; 4) an demselben Tage Gaflwirth Ca par Friedrich Günther hier zur Post 5 fl. 52 kr.; sowie Wetter am 9. Septbr. 1877 5 fl. 38 kr., am 14. dess. Mts. 4 fl. 5 kr.

eingenommen und sich rechtswidrig zugeeignet zu haben, strafbar nach §. 246 St.-G.-B., zur Haup.Verhandlung zu dem aus den 12. Fe­bruar 1879, Vorm. 11 Uh r, in das Sitzungszimmer des Kö­niglichen Amtsgerichts, Ab h. IV., in Hanau anberaumten Termine unter der Androhung vorgeladtn, daß auch im Falle seines Ausbleibens nach Maßgabe der §§. 350 und 464 St.-P.-O. zur Beweisaufnahme und UrtheilSföllung geschritten werden wird, sowie daß das Urtheil und alle weitere Verfügungen nur durch Anschlag am Gericht: breite werden btkannt gemacht werden.

Hanau, 5. Dezember.4878^-----

_' Der Polizei-Anwalt

S cholling.

Der Taglöhner, früherePortefeuiller Peter Schiller von Offen- bach, Großherzogthum Hessen, geboren am 13. Oktober 1854, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wird auf die Anklage:

am 12. Januar d. I. dem Buchdrucker Friedrich Geiger in Ha­nau einen Winterüberzieher, 3540 Mark werth, in Absicht rechts­widriger Zueignung weggenommen zu haben strafbar nach §. 242 St.-G.-B.

zur Hauptverhandlung auf den

12. Februar 18 7 9, Vormittags 10 Uhr, in das Sitzungszmmer des Königlichen Amtsgerichts, Abth. IV in Ha­nau unter der Androhung vorgeladen, daß auch im Falle seines Aus­bleibens nach Maßgabe der §§. 350 und 464 St.-P.-O. zur Beweis­ausnahme und Urtheilsfällung geschritten werden wird, sowie, daß das Urtheil und weitere Verfügungen nur durch Anschlag am Gerichtsbrette werden bekannt gemacht werdin.

Hanau, am 13. Dezember 1878.

Der Polizei Anwalt Scholling.

TagerschaK.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktbr. 1878. Nach demR. u. St.-A." Nr. 2 wurde unterm 2 Januar ver­boten : Protokoll über den dritten Kongreß der sozialdemokratischen Ar­beiterpartei, abgehalten zu Mainz am 7./11. September 1872, Druck von W. Bracke jun. zu Braunschweig.

Berlin, 2. Jan. Unsere Polizei hat sich in der letzten Zeit sehr thätig gezeigt. Sie hat nicht bloß ganze Ballen sittenloser Schriften und Bilder crnfitcirt und einzelne Händler verhaftet, sondern richtet ihre Nusmerkscmkert jetzt ernstlich auf das Unwesen der Tingeltangel. Der Polizeipräsident v. Madai hat verordnet, daß die betreffenden Lo-