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Nr. 2.

Freitag den 3. Januar

1879.

Amtliches.

Gemäß §. 23 der Ersatz Ordnung vom 28. September 1875 Amtsblatt Nr. 46 S. 269 sowie der Instruktion vrm 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs-Stammrollen betreffend (Amtsblatt Seite 109 , haben die Herrn Ortsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen:

»He Militärpflichtigen vom Jahrgange 1859 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von dn Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 15. Februar er. bei dem Ortsvorstände, bei Meidung der im Gesetz angedrohten Strafe und Nachtheile, zur Rekrmirungs-Stammrolle zu melden.

Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerlsaesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen B^rhälimssiN stehende Militairpflichtige, sowie Gymnasiasten und Zög­linge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stamm­rolle z" melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.

Die in das militairpflichtige Alter tretenden zum einjährigen frei­willigen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dunst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheins bei Unterzeichnetem ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu be­antragen.

Für solche Militairpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche eimn dauernden 8uf>n Halt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr^, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze an- gedrohten Straf-.

Jedem angemeldeten Militairpflichtigen, resp, deren Anmelder, haben die Herrn Ortsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des §.

23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich auswertsam zu machen. Diese «Militaupflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im «aufe eines ihrer Milttoirpflichtjohren ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz n ch einem anderen Aushebungs-Mezirk^ oder^_Wustrrungs- Bezirk verlegen, hab n dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, so­wohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in der Stamm­rolle aufg nommen hat, als auch nach der Ankunst an dem neuen Ort derjenigen welche die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreien Tagen zu melden. In den Stammrollen sind nicht blos die angemel- beten Militairpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militairpflichtigen zu ermitteln.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm- vollen werden die Herrn OriSvorstände auf die Eingangs beregte In­struktion besonders aufmertjam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1857, 1858 und 1859 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar c. hierher einzureichen.

Hanau am 2. Januar 1879.

Der Herr Finanzminister hat bestimmt, daß die Abgangsstellung der veranlagten Klassensteuer außerhalb des gewöhnlichen ReklamationS- Verfahrens von Amte wegen in denjenigen Fällen ebenfalls erfolgen darf, in welchen nachgewiesen wird, daß Persor en die nach den Bestimmungen 1. Mai 1851 unter Lit. b, f, g, h im §. 5 des Gesetzes vom ^ ^M. 1873 ^" der Klassensteuer befreit sind, irrthümlich zu derselben herangezogen sind. Hanau am 28. Dezember 1878.

Wasserstand Haßfurt gestern Abend 3 Meter, heute Vormittag 3,18 Meter. Würzburg heute Vormittag 1,95 Meter, Nachmittags 2,22 Meter. Wasser steigt.

Frankfurt, den 2. Januar 1879.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 3 Januar 1879.

Der Landrath.

Rundschau.

R. F. Wieder lächelt die Sonne eines neuen Jahres unserer Erde und hoffnungsvoll blicken die Menschen in die Zukunft. Es e ein müssiges Beginnen, diese Hoffnungen in Hinblick auf das alte Jahr abschwächen o' er ihnen eine Ei füllung kühn verheißen zu wollen Sollen diese Hoffnungen doch auch kein Phantom, sondern die Wünsche sein, die sich an gute Absichten knüpfen, für welche wir Menschen im neuen Jahre die Ausführungen sehen wollen. In dieser Beziehung sind die Hoffnungen des neuen Jahres zwar zum großen Theile privater Natur, denn jeder Mensch hat da in erster Linie seine Wünsche für sich und summtrt sich erst in zweiter Linie um die äußeren Verhältnisse. Doch auch die offen lichen Angelegenheiten p äsentiren sich für die ersten Tage des neuen Jahrrs im NevjawLgewande und ihnen gelten auch im hohen Grade die Wünsche und Hoffnungen. Die Fürsten und Regierungen aller christl chen Länder haben am Neujahrstoge die Glückwünsche ihrer Würdenträger und von Deputationen aus dem Volke entgegengenommen, Glückwünsche, die sich nicht nur auf das Wohlergehen der Regenten, sondern auch auf dasjenige der Nationen bezogen. Rührung und ein erhabenes Gefühl bemächtigt sich unser, wenn wir dabei an unseren ehr­würdigen Kaiser denken, der nach einem prüfungSvollen Jahre, im hohen Greisenalter stehend, die Glückwünsche seiner Regierung und semes Volkes empfing und ihnen gegenüber sein Vertrauen aus eine besse r Zukunft kundgab.

Mit dem Zollplane des Reichskanzlers, den derselbe dem Reiche noch kurz vor Weihnachten präsentirte, izt es bis jetzt rasch vorwärts gegangen. In der Plenarsitzung des Bundesrathes vom 30. Dezember wurde beschlossen, die den Zollplan des Reichskanzlers enthaltende Denk­schrift an die Zolltarifrevisionscommission gelangen zu lassen, und diese Commission wird unter dem Vorsitze des Freiherrn v. Varnbüier ihre Berathungen bereits am 3. Januar im Reichskanzleramte beginnen. Es heißt, daß diese Commissionsarbeiten deshalb so beschleunigt werden, damit der ReichMg-rmffeiner^Aähenden Session den betreffenden (Seiest entwurf ßMchmA n »reff nehmen kann.

Die SSorai Seiten für den ReichshauShaltsetat sind merkwürdiger Weise beim Beginn des neuen Jahres noch recht weit zurück und wird man im Bundesratbe die betreffenden Berathungen auch erst in der zweiten Hälfte des Januar beginnen, zumal man sich diesmal nur ein­gehend mit dem Aus^abeetat beschäftigen wird, da der E nnahmeetat bis auf Weiteres summarsich durch die Matrikularbeirräge aufgebracht werden muß.

Die Arbeiten der vielbesprochenen Tabalserquete-Commission sind nunmehr vollständig zum Abschlüsse gelangt, da auch der umfangreiche Commissionsbericht an den Bundesrath sammt seiner Unterzeichnung fertig gestellt wurde. Aus den eingehenden statistischen und örtlichen Erhebungen über den Tabaksbau, die Fabrikation und den Handel mit Tabak im deutschen Reiche, so nie aus den von der Commission entwor­fenen Grundzügen für die Einführung des Monopols und der Fabrrkat- steuer sind die Gründe zu ersetz.n, warum sich die Commission gegen das Monopol erklärte.

Da auf Grund des betreffenden Reichsgesetzes am 1. Oktober das höchste Reichsgericht, das seinen Sitz in Leipzig haben wird, in's Leben zu treten hat, so sind nunmehr die Vorschläge über die Ernennungen der Reichsgerichtsbeamten vom Bundesrathe bereits in Angriff genom­men worden und bei nimmt man, daß die Pr äsidenten des Reichsgerichts aus Mitgliedern der höchsten Gerichtshöfe in Preußen, Bayern und Sachsen gewählt und dem Kaiser zur Ernennung vorgeschlagen werden sollen

Ueber den stoatlichen Ausgleich mit der römischen Curie sind neuerd ngs wieder verschiedene Mittheilungen aufgetaucht, wonach doch daran festgehalten wird, daß im Geheimen Unterhandlungen über den gewünschten modus vivendi stattsinken und daß Deutschland eines schö­nen Tages von einem Friedensschlüsse zwischen der päpstlichen Curie und der Regierung überrascht werden kann.

Die braunschweigische Erbfolgefrage scheint sich nach der Richtung hin zu entwickeln, wo dereinst nichts Anderes übrig bleiben wird, als