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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hana'^.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage u:ch Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Nr. 1.
Donnerstag den 2. Januar
' Z»s«ti»«s- Preis: Dir ifraltige <8«*»wxbjeile ob. b»xen Raum 1» Plg.
Die Sspalt. Zeile 2e Psg.
DieSspaltigeZeile 3« Pfg
1879.
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Ishr.
Redaktion und Expedition des Hanauer Inniger*
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes Dom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der in der Zeit vom Oktober 1877 bis September 1878 in 24 Heften erschienene erste Jahrgang der in der Allgemeinen Deutschen Associations-Buchdruckerei (E. G.) zu Berlin verlegten und gedruckten periodischen Druckschrift: „Die Zukunft", sozialistische Revue, herausgegeben unter Mitwirkung der namhaftesten sozialistischen Schriftsteller", nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete LandeSpolizeibehörde verboten ist.
Berlin den 16. Dezember 1878,
Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Verlage von Otto Freitag zu Berlin in drei Bänden erschienene, nicht peiiodische Druckschrift: „Weiße Sclaven oder ein Opfer der Kirche. Sozialpolitischer Roman von I F. Wärtenberg", nach §. 11 deS gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete LanderPolizeibehörde verboten ist.
Berlin den 17. Dezember 1878.
Königliches Polizei Pr äsidium. von Madai.--WkM
Auf Grund des |. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wirb hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Vertage von Albert Eichhoff zu Berlin erschienene, nicht periodische Druckschrift: „A. Eichhofs's Deutscher Arbeiter-Kalender auf das Gemeinjahr 1869“ nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landes Polizeibehörde verboten ist.
Berlin den 17. Dezember 1878.
___________Königliches Polizei.Präsidium, von Madai.___________
Um dem vm aus sichtlichen großen Andrang zur Erwirkung von Ar b eits büchern rc. möglichst abzuhelfen, ist angeordnet, daß am 2. Januar k. I. mit der Ausstellung der Bücher für diejenigen Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge beginnen wird, welche seither noch kein Arbeitsbuch hatten.
Die Herrn Fabrikanten wollen ^diejenigen Arbeiter, welche seither Arbeitsbuch hatten, auf Grund desselben vorerst weiter beschäftigen. — Der Umtausch der Arbeitsbücher gegen neue wird thunlichst beschleunigt und an dieser Stelle publizirt werden.
Hanau am 27. Dezember 1878.
Der Landrath.
Laudwirthschastlicher Lreis-Verei» Hanaru
Nächste Versammlung den 11. Januar, Nachmittags 2*/, Uhr präcis, im Gasthaus zum goldenen Löwen dahier.
Tagesordnung:
1) Verschiedene Mittheilungen sowie Beschlußfassungen über wichtige Anfragen.
2) Vortrag des Herrn Dr. R. Hesse aus Marburg: Fortsetzung des Themas von vorigem Jahre, sowie „über die Vortheile einer rationellen Fütterung der landwirthschastlichen Nutzthiere."
3) Anfragen und Wünsche.
Um recht zahlreiches Er)cyrmen w rd gebeten.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vorstehenden ersucht.
Hanau am 2. Januar 1879.
Der Landrath.____________________
L a g e ssch a m
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktbr. 1878. Nach dem „R u St.-A." Nr. 306 und 307 wurden unterm 23, 28. uud 30. Dezbr. verboten: der „Verein für gesellige Freundschaft in Dortmund"; der Gesangverein „Un«on" in Stuttgart; sowie die Nr. 100 vom 18. Dezember 1878 der in Neumünster-Zürich herausgegebenen und in der schweizerischen Vereinsbuchdruckerei Hottingen- Zürich gedruckten periodischen Druckschrift: „Die Tagwacht. Organ der sozialdemokretischen Paitet in der Schweiz und des schweizerischen Arbeiterbundes". Neunter Jahrgang.
— Berlin, 1. Jan. (Köln. Ztg ) Wie versichert wird sollten diejenig n Handel Verträge zwischen auswärtigen Staaten und dem Zollverein, deren Kündigung noch nicht erfolgt war, vor Ablauf des vergongenen Jahres diesseits gekündigt werden. Der Vertrag mit Belgien vom 22. Wai 1865 wurde dem V rnehmen nach deutscherseits gestern in Brüssel gekündstt. Das gegenwärtige Verhältniß soll vorläufig noch für ein Jahr fortbestehen, wenn nicht inzwischen ein neuer Vertrog^abgeschloffen wird. — Die Auswechslung der Ratifictions- Urkunden des am 16 v. M. hier unterzeichneten Handelsvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn hat gestern hier- selbst Statt gefunden.
— Die Einnahmen der Post- und Telegrahhen-, sowie der Reichseisenbahn Verwaltung haben für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlüsse des Monats November 1878 (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des vorigen Etatsjahres) betragen: 1) Post- und Telegraphenverwaltung 82,651,736 Mk (+ 2,248,692 äRt.), 2) ReichSeisenbahnverwaitung 24,775,910 Mk. (+ 276,106 Mk.).
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 21. Dezember 1878 geprägt worden, an Goldmünzen : 1,244,414,080 Mark Doppelkronen, 399,370,320 Mark Kronen, 27,969,925 Mark halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 352,140,580 Mark; Vorher waren geprägt: 1,243,712,780 Mk. Doppelkronen, 397,999,070 Mark Kronen, 27,969,925 Halbe. Kronen hiervon auf Privatrechnung 350,070,540 Mk. Summa 1,671,593,635 Mark.
— Der §. 231 des Strafgesetzbuches gibt in allen Fällen der Körperverletzung dem Verletzten Anspruch auf Zuerkennung einer Buße. Dieser gesetzlichen Bestimmung liegt, nach eisern Erkenntniß des Ober- Tribunals vom 27. November 1879, der Gedanke zu Grunde, daß schon durch die Verletzung ein Nachtheil begründet wird, und es ist deshalb auch ein Beweis, wie ihn der §. 188 des Strafgesetzbuchs bei der Beleidigung voraussetzt, nicht erfordert.
— Nach dem „Verl. Act.", einem dem Handelsministerium nahestehenden Blatte, steht der Zusammentritt des Reichstags bereits im Februar bevor, da die Reichsregierung beabsichtigt, das Votum desselben über den Deutsch-Oesterreichischen Handelsvertrag möglich bald einzu- holen.
— L o ndon, 31. Dez. Dem Standard wird aus Bombay tele- graphirt, der Gouverneur von Kandahar bereite gegen Erwarten kräftigen Widerstand vor und habe ein Aufgebot an die gesommte Bevölkerung erlassen, welchem diese Nachkomme.
— Madrid, 31. Dez., Abends. (Köln. Ztg) Der Verthei-