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Preis:

MhrNch 9 Mark, »d«. 4 M. 5» P. «irrteljährlich

9 Mark 35 Psg-

-Wär aurwärtigt «iounenten

Mit dem betreffen» »en Postaufichlag. Mb einzelne Num-

*« 10 Psg.

fjnnnuer Amciyv.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

Snferti»n«.

Preis:

Die Ifbalttge ParmondzeUe ob. deren Raum 1C Pfz.

Die Sfpelt, geile 20 Pfg.

DieSsPaltigeZrUr

30 P,,.

M 302,

Montag den 30. Dezember.

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Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Neichsgefetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 1 Absatz 2 und des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist von der unterzeichneten Landespolizeibehörde der VereinBruderbund" in Fechenheim verboten worden.

Assel am 20. Dezember 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Auf Grund des §. 1 Absatz 2 und des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist von der unterzeichneten Landespolizeibehörde der VereinLiederluft" in Bergen verboten worden.

Lasset am 20. Dezember 1878.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Auf Grund des §. 1 Absatz 2 und des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist von der unterzeichneten Landespolizeibehörde der GesangvereinGeselligkeit" in Dörnißheim verboten worden.

Lasset am 20. Dezember 1878.

___________Könialich- Regierung, Abtb. des Innern.

Das mulhwiMge Scyeetzen in der Neujahrenacht in Hau au und in verschiedenen Landgemeinden hat die Ruhe und Ordnung gestört, auch für die Thäter feilst, sowie für kranke Personen nachtheilige Fol­gen gehabt.

Unter wiederholter Verweisung auf die Strasbestimmungen, wird das Publikum dringend ersucht, die Schutzbeamten durch Ueberwachung der Schüler, jugendlichen Arbeiter, Dienstboten ic. zu unterstützen und die bezeichneten Ausschreitungen zu verhüten.

Hanau am 30. Dezember 1878.

Um dem voraussichtlichen großen Andrang zur Erwirkung von Arbeitsbüchern rc. möglichst ab zuhelfen, ist angeordnet, daß am 2. Januar k. I. mit der Ausstellung der Bücher für diejenigen Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge begonnen wird, welche seither noch kein Arbeitsbuch hatten.

Dre Herrn Fabrikanten wollen diejenigen Arbeiter, welche seither Arbeitsbuch hatten, auf Grund desselben vorerst weiter beschäftigen. Der Umtausch der Arbeitsbücher gegen neue wird thunlichst beschleunigt und an dieser Stelle pubtizirt werde«.

Hanau am 27. Dezember 1878.

Der Landrath.

Gef unden: Ein Portemonnaie mit Geld. Eine gedruckte Schürze. Ein wollener Handschuh Ein großer weißer Elfenbeinknopf. Eine graue Pferdedecke mit Streifen.

Verloren: Ein Messer, darauf ein Plättchen mit den Buch­staben Ph. N.; dem Finder eine Belohnung.

Hanau am 30. Dezember 1878.

Aus Königlichem Lsndratbsamt.

Der Metzger Hemg Jakob Heil von Goddelau, GroHtzerzogihvm Heffin, wird aus die Anklage:

im September 1876 während seines Dienst« s bei Metzgermeister Ernst Kunzmann hier von dessen Kunden: 1) am 17. September 1876 Wittwe des Wirths Gottfried Schnabel, Margarethe, geb.

Ruth, hier 3 fl. für 10 Pfd. Kcülflnsch; 2) am 22. September 1876 Bäckermeister Karl Rehfeld hier für Hammelfleisch 2 fl.

35 kr.; 3) an dems. Tage Ehefrau des Bijouteriesabrikanten F.ud rich Reue! hier für Hammelfleisch 1 fl. 42 kr.; 4) an demselben Tage Gast Wirth Caspar Friedrich Günther hier zur Post 5 fl. 52 kr.; sowie weiter am 9. Ceptbr. 1877 5 fl. 38 kr., am 14. dass. Mts. 4 fl. 5 kr.

ringenvm wen und stch rechtswidrig ^geeignet zu hoRn, strafbar nach

§. 246 St.-G.'B., zur Haupiverhandlung zu dem auf den 12. Fe­bruar 1879, Vorm. 11 Uhr, in das Sitzungszimmer des Kö­niglichen Nuttsgerichts, Ab-H. IV., in Hanau anberaumten Termine unter der Androhung vorgeladtn, daß auch im Falle feines Ausbleibens nach Maßgabe der §§. 350 und 464 St- P.-O. zur Beweisaufnahme und Urtheilstöllung geschritten werden wird, sowie daß das Urtheil und alle weitere Verfügungen nur durch Anschlag am Gerichtibreite werden bekannt gemacht werden.

Hanau, 5. Dezember 1878.

Der Postzei-Anwalt

Scholling.

Schlagwörter der Gegenwart, in volksthümlicher Weise beleuchtet v. M. R.

1.Bildung gib t Macht." (Fortsetzung aus Nr. 300.)

Es hat ja schon in der Schule gelernt, daß eine gut gefertigte, geringe Arbeit mehr werth ist, als eine leichtsinnig ausgeführte höhere Aufgabe; darum lasse ich nichts auf eine tüchtige Schulbildung kommen, ganz abgesehen von den Kenntn ssen die doch selbst dem geringen Mann heut zu Tag für das praktische Leben unentbehrlich sind. Oder hast Du es nur auf die Fortbildungsschulen und die Budungsvereine abg> sehen? Die Schließung der geistigen Giftbuden, in welchen der Umsturz unserer Gesellschaftsordnung offen gepredigt wurde, war durch die Noth­wehr geboten. Aber sollen wir denn nun auch die Werkstätten schließ n, in welchen blanke Geifteswaffen zum Schutze der bedrohten höchsten Lr- bensgüter geschmiedet werden? Fallen nicht erfahrungSmäßig gerade die Ünwissenden und Urtheilslosen am leichtesten als Beute den Volks Verführern anheim? Ist es zufällig, daß die Socialdemokratie unter Cigarrenarbeitern, die es oft mit ihrer Fortbildung nicht sehr ernst nehmen, mehr Opfer fordert, als unter intelligenten Maschinenarbeitern oder Bauhandwerkern? Und selbst wenn wir es wollten, könnten wir denn überhaupt das Volk von der Bildung absperren? Wird nicht anch bei dem strengsten Preß- nnd Bereinsgesetz, geistiges Gift genug in den Herbergen, Tingel-Tongeln und Wirthshäusern den Stufen eingeträuseit werden, und Du wolltest das in gesunder Bildung dargebotene Gegen­gift unterdrücken? Und hängt nicht die sittliche Verwilderung im Lehr­lings wefev, das nun einmal bei der Entwickelung des Großbetriebes der Zucht des Meisterhauses entwachsen ist, wesentlich bannt zusammen, daß man den Lehrlingen nicht eine andere Bildungsstätte als Ersatz ange­wiesen hat?

Das allein wirksame Gegengift finde ich in der Religion, dir vollständig für das Volk ausrcicht; Bildung braucht das Volk eben nur so viel, als für bin Broterwerb ausreicht, was darüber hinausgeht, ist vom Uebel.

Auch ich halte gewiß, hoch von der Religion und von der Kirche, als ihrem' irdischen Gefäß. Je größer die socialen Unterschiede unter den Menschen sind, um so mehr sollte man die heilige Stätte, wo jene Schranken zwischen Hoch und Niedrig, Reich und Arm fallen, in Etzren halten und zu würdigen wissen. Aber lehrt uns denn nicht die Ge­schichte, daß die Frömmigkeit leicht in Aberglauben und in Und«ld;«M' kett aus artete, ja selbst Scheiurtaufen anzuntete, wenn die Kirche sich gegen die Bildung ab'pirrte, und ist nicht die Duldsamkeit, welche wir im deutschen Reiche bei der Verschiedenheit der GlaLhensgeMeinfchai.LN so hochndthig habrn, nur eine Frucht fortschreitender Bildung und ® » sittung? Und ist n chr gerate b<r Arbeiter, je mehr die Maschine ihm an grober Handarbeit abnimmt, um so unhr darauf angewiesen, tüchtige Kopfarbeit zu treiben, die ja auch der Handarbeit wieder trefflich zu starten kommt? Darum soll sich dir Hand nicht wider den Kopf emf. lkhnen, es könnte ihr sonst gehen, wie jenen Gliedern in der römischen Fabel, die gegen den Magen rebellirten und schick Pich bei ihm um gut Wetter bitten mußten.

Ich sollte meinen, daß gerade bei dem jetzigen Grundsatz der Kr beilStheilung von den Einzelnen weniger Kunstfertigkeit gefordert werd^ als früher. Hat etwa einer, der sein ganzes Sieben hindurch nur Steck,