NtsnnemeutS- Preis:
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®et6j. 4 M. 50 P. Dierteljährlich
1 Mar! 25 Psg. iUitr auswärtige Monneuten
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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinziall Korrespondenz.
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Die llpaMge Barmondzeile od. deren Raum 10 Psg.
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20 Psg.
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Freitag dM 20» Dezember.
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Mit dem 1. Januar k. I. beginnt ein neues Quartal des im Verlage des hiesigen Waisenhauses täglich mit Unterhaltungsblatt erscheinenden
„HglMlM In^lKU."
Wir erlauben uns hiermit, zu recht zahlreichem Abonnement auf denselben mit dem Bemerken einzuladen, daß wir auch im neuen Jahre Alles aufbieten werden, unsern geehrten Lesern stets das Neueste und Interessanteste auf politischem Gebiete, die wichtigsten Cours- u. Marktberichte, auch neben amtlichen, kirchlichen und gemeinnützigen Nachrichten lokale und provinzielle Mittheilungen, Privat- und GrfchäfLs- Anzeigen in reicher Fülle zu bringen.
Für das Unterhaltungsblatt werden wir wie immer nur die besten Arbeiten hervorragender Schriftsteller zu erwerben suchen und auch für ein reiches Mannigfaltige Sorge tragen.
Die Provinzial-Correspondenz Sonnabends als Gratis-Beilage.
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Amtliches.
Die Herren Fabrikanten des Kreises, welche jugendliche Arbeiter belästigen oder in Zukunft beschäftigen wollen, mache ich darauf aufmerksam, daß den Ortspolizeibehörden nach Vorschrift des §. 138 des Reichsgesetzes vom 17. Juli c. Anzeige zu erstatten ist.
Nach §. 138 Satz 3 vorstehenden Gesetzes soll in den Fabrik- räumen, in welchen jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, ein Verzeichn^ der jugendlich, n Arbeiter sowie eine Tafel ausgchöngt sein, welche eiw n Auszug aus bin Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter «nhält.
Solche gedruckte Auszüge und Formulare zu den ersterwähnten Verzeichnissen sind in dem Polizeisecretariat hier und bei den Orts- pvl zeibehörden zum Selbstkostenpreise von 10 Pf. pro Stuck zu haben.
Sämmtliche Gew«rbc1reibende des Kreises werden daraus ausmerh sam gemacht, daß in Gewäßheit des Reichsgesetzes vom 17. Juli e. s ämmtliche gewerbliche Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge unter 21
Jahren, und zwar auch diejenigen, welche schon vorher in Arbeit gestanden haben. vom 1. Januar k. J. ab im Besitz eines Arbeitsbuches sein müssen. (Ausgenommen sind nur Gehülfen und Lehrlinge inApo- theken und Handelsgeschäften.)
Dasselbe ist bei derjenigen Ortspolizeibehörde zu erwirken, in deren Bezirk der Arbeiter seinen letzten dauernden Aufenthalt gehabt hat. Zur Erwirkung bedarf es des Antrags des Vaters oder Vormunds unter Vorlage eines Taufscheins ober sonst glaubhaften Nachweises des Geburtstags. Di-jenig«n Arbeiter, welche bereits im Besitz eines Arbeitsbuchs waren, tönmn solches als Nachweis des Geburtstags rc. benutzen; auch bedarf es bei solchen nicht der nochmaligen Zustimmung des Vaters ob-r Vormunds.
Kinder unter 14 Jahren erhalten Arbeitskarten bei derjenigen OrtSpolizeibehörde, in deren Bezirk sie in Arbeit treten sollen, auf Antrag des Vaters ober Vormundes.
Wer ferner Arbeiter ohne Arbeitsbuch oder Arbeitskarte beschäftigt und wer den darauf bezüglichen sonstigen Vorschriften zuwiderhandelt, ist mit Mldstrafe bis zu 20 Mark inö im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen für j d n Fall der Verletzung des Gesetzes bedroht.
Hanau am 17. Dezember 1878.
Der Landrath.
Für den Karl Wilhelm Tischbein in Bockcnheim ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verband, behufs AuS Wanderung nach Amerika, nachgejucht worden.
Hanau am 14. Dezember 1878.
Der Landrath.
Zugelaufen: Ein grauer Rauhpinscher.
Verloren: Auf dem Wege von Roßdorf nach Hanau eine Peitsche nebst einem großen wollenen Handschuh.
Hanau am 20. Dezember 1878
_____________ Aus Königlichem SanbratSgamt
M u « d sf ch K n.
R. F, Der Kaiser hat wiederum Gelegenhenheit genommen, sich über die Vorgänge im öffentlichen Leben zu äußern. Es ist natürlich, daß dir Monarch dabei im Allgemeinen nichts anderes sagte, als was er bereits in erhebenden Worten bei seiner Ankunft in Berl n kundge- g«bm hat, doch sind einige Aeußerungen, die der erlauchte Herr einer Deputation der Berliner Lehrerschaft gegenüber gethan hat, außerordentlich charakteristisch. Denn der Kaiser sagte, daß er von der neuen Gesetzgebung viel zur Beseitigung der jetzigen Zustande, die er bereits vor zehn Jahren v or aus gesehen habe, hoffe. Den Vertretern der Berliner Geistlichkeit gegenüber äußerte der Kaiser, es sei jetzt eine Aera, in welcher man durch Beseitigung der Fürsten bessere Zustände herbeiführen wolle, aber die verbrecherische Richtung der Z-it werde ihn niemals hindern, wie bisher seine Pflicht zu thun. Die Ansprache des Kaisers an die Vertreter der Berliner Geistlichkeit enthielt auch eine Stelle, durch welche der Kaiser seine Unzufriedenheit mit der Art der Theilnahme gewisser Berliner Geistlichen cm politischen und socialen Leben auSdrückte, denn der Kaiser sagte, in der Berliner Geistlichkeit sei Manches vorgefallen, was ihm mißfallen habe, doch bezweifle er die Treue und Anhänglichkeit der Berliner Gerstlichkeit nicht..
Der BundeSrath war in der b^ten Zeit außerordentlich thätig' Außer den Bermhungen hinsichtlich der Reform der Zollpolitik, wo die Einsetzung einer bundeSstaatlichen Commission beschlossen wurde, beschäftigt sich der Brndesrath in hervorragender Weise auch schon mit den Vorlagen, die dem Reichstage in seiner nächsten Session vorgelegt werden sollen. Unter anderen Vorlagen ist dieses Mal auch wieder dem Bundesrathe das sogenannte Lebensmittelgesktz in einem Entwürfe von 17 Paragraphen zugegangen.
Die Organisation des für unsere Finanz und Wüthschaftsrefmm so wichtigen Relässchotzamtes ist noch nicht beendet und scheint es außerordentlich schwierig zu sein, eine passende Finan^capacität zu finden, welche an die Spitze des Reichsschatzamtes tritt.