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ASbrlich 9 Mark. Halbj. 4 M. 5« P.
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KmM Aiqcigtr.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
Seftttienl- PreiS:
Die lfPLlrige
EarmondzeUe od.
deren Raum
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Die Lspait. Zeile
20 Pfg.
DieSfPaltigeZeile 30 Pfg.
M 286.
Montag den 9. Dezember.
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Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgefehes vom 21. Oktober 1878.
In Gemößheit bei §. 7 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zum Liquidator bei laut Bekanntmachung des Königlichen Polizei-Präsidiums vom 23. Oktober 1878 landeSpolizeiiich verbotenen Vereins für kommunale Angelegenheiten des NordostdrstriktS der Polizei. Hauptmann v. Wolfs sburg, Louisen-User Nr. 2 b. hierselbst, bestellt worden ist.
Berlin den 22. November 1878.
Königliches Polizei Präsidium. von Madai.
Auf Grund des §. 11 deS Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Ok;ober 1878 wird hiermit die vom 18. November d. I. datirte Nr. 39 des II.
Jahrganges der periodischen Druckschrift: „L’avantgarde, Organe Collectiv! ste et Anarchiste, herausgegeben in Choup de-Fonds (canton de Neuchätel, Lumse)" durch die unterzeichnete Lande»po izeibehörde verboten.
Berlin den 26. Nav-mber 1878.
Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.
Zur Anlage der Hanau-Friedberger Bahn ist der Geländeerwerb in der Gemarkung Großauheim von nachstehenden Parzellen erforderlich :
Eigenthümer: Gemeinde Großauheim; Seite des Katasters: 552; Flächeninhalt des abzutretenden Theils: 69 ha, 45 a, 11 qm; Bezeichnung nach der Lage: In der Rauschtenne.
Nachdem die Königliche Direction der Main-Weser-Bahn die Feststellung der für die vorbezeichneten Parzellen zu gewährenden Entschädigung beantragt und die Königliche Regierung zu Cassel mich behufs Leilungdcs Entschädigungsverfahrens auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 zu ihrem Commissarius ernannt hat, habe ich zur Abschätzung der genannten Parzellen durch die von der Königlichen Regierung ernannten Sachverständigen Termin auf Dienstag den 17. d. Mts., Vormittags 12 Uhr, auf dem Centralbahnhof bei Hanau anberaumt, zu welchem etwaige unbekannte Theilnehmer, welche bei dem EntschädigungsVerfahren ein Interesse zu haben vermeinen und bis jetzt noch nicht zugezogen sind, hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß im Ausbleibungsfalle die Entschädigung ohne ihr Zuthun festgestellt und wegen Auszahlung und Hinterlegung der Entschädigung verfügt werden wird.
Hanau am 4. Dezember 1878.
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat auf die Einsendung der durch den Erlaß vom 3. Februar 1875 angeordneten jährlichen Nachweisung über die in gewerblichen Anlagen vorkommenden Unfälle bis auf Weiteres verzichtet. Die deßhalbigen Berichte anher können somit unterbleiben. „ „
Dagegen mache ich darauf aufmerksam, daß dre Herrn Bürgernnster von jedem ihnen bekannt werdenden Unfall in einem gewerblichen Etabisse- ment dem Königlichen Fabrikinspektor Herrn Medicinal-Assessor Dr. Kind in Cassel sofort Mittheilung machen müssen.
Hanau am 3. Decbr. 1878.
Unter Hinweis auf das am 1. k. Mts. in Kraft tretende Reichs- gesetz bim 17. Juli c. werden die Herrn Ortsvorstände des Kreises veranlaßt, sich mit der ihnen in den nächsten Tagen per Couvert zu- gehenden Anweisung zu insoimiren. Insbesondere mache ich auf pos. VI D aufmerksam, wonach die Orispolizeibehörden der Königl. Regierung eine Uebersicht der in ihrem Bezirk vorhandenen Fabriken rc., in welchen jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, nach Formular F. all- jährlich im Monat Dezember einzureichen haben.
Ferner hat der Herr Handelsminister zu der Anweisung für die Ortspolizeibehörden noch nachstehende Erläuterung gegeben:
Nach §. 108 und §. 137 Abs. 2 der Gewerbe-Ordnung in der Fassung des Gesetzes vom 17. Juli d. I. dürfen Arbeitsbücher und Arbeitskarten in den Fällen, in welchen die Erklärung des VaterS nicht zu beschaffen ist, nur ausgestellt werden, wenn die Zustimmung desselben zu dem Anträge auf Ausstellung eines Arbeitsbuches oder einer Arbeitskarte durch die Gemeindebehörde ergänzt ist. Daß die Erklärung des Vaters nicht zu beschaffen sei, wird in der Regel nur anzunehmen sein, wenn der letztere körperlich oder geistig unfähig ist, eine Erklärung abzuge- ben, oder wenn sein Aufenthalt unbekannt oder der Art ist, daß ein mündlicher oder schriftlicher Verkehr mit ihm nicht möglich ist. Eine Ergänzung der Zustimmung deS Vormundes ist im Gesetze nicht vorgesehen und demnach auch nicht auszusprechen. Die Ergänzung der Zustimmung des Vaters ist, wo sie gesetzlich begründet erscheint, schriftlich auszusprechen und mit Unterschrift und Siegel zu versehen.
Der zu beschaffende Vorrath an Formularen zu Arbeitsbüchern und Arbeitskarten, sowie der Placate (0. und E. der Instruktion) für die Herrn Fabrikanten, ist in dem Polizersekretariate hier rechtzeitig zu entnehmen.
Hnau am 6. Dezember 1878.
Der Landrath.
Entlaufen. Ein junger schwarzer Hund (Pinscher) mit weißer Brust und blauem Halsband.
Hanau am 9, Decbr. 1878.
Königl. Landraths am t.
poltzei-öcrordnung.
Auf Grund des §. 16 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Social-Demokratie vom 21. Oktober 1878 wird das Einsammeln von Beiträgen zur Unterstützung von Vereinen, Instituten und Privatpersonen, welche durch die Ausführung des gedachten Gesetzes betroffen sind, oder in Zukunft etwa betroffen werden, sowie die öffentliche Aufforderung zur Leistung solcher Beiträge für den Umfang des Gemeindebezirkes von Bockenheim hierdurch verboten.
Frankfurt a. M., den 30. November 1878.
Der Polizei-Präsident H ergenhahn.
TageSscha«.
— Berlin, 6. Dez. Die gestrige Feier hat in allen politischen Kreisen und in der Bürgerschaft einen freudigen und erhebenden Eindruck gemacht. Der Kaiser selbst hat sich wiederholt dahin ausgesprochen, daß die Großartigkeit dieser Kundgebung ihn überrascht und tief ergriffen habe. Der Kaiser hatte bis zum letzten Augenblicke den Wunsch wiederholt, da sie nicht ganz abgewiesen werden könne, dieselbe in den einfachsten Grenzen verlaufen zu sehen; und noch in den letzten Tagen waren Weisungen ergangen, die Vorrichtungen eirzüchränken. Der Polizeipräsident vermochte jedoch nicht den Allerhöchsten Wünschen in dieser Beziehung Folge zu verschaffen, ohne die Gefühle der Bürgerschaft zu kränken, und die an den Oberbürgermeister gerichteten Worte: daß der Empfang nicht bloß seine Erwartungen, sondern auch seine Wünsche über troffen — finden danach ihre Erklärung. Was aber der Kundgebung vor Allem ihren erfreulichen Charakter gab, war die Ein- müthigkeit, welche während der Stunden des Einzugs sowohl als bei der Illumination nicht ein einziges Mal gestört wurde. Die Elemente, welche bei solcher Festlichkeit so oft Anstoß gegeben haben, sind im Zaume gehalten worden. Die Anordnungen der Polizei für bin gestrigen Tag werden allgemein gelobt; daß sie nicht zur entiprechendeu Anwendung zu gelangen brauchten, ist vor Allem der bereitwilligen Unterstützung der Bevölkerung zu danken. Je ängstlicher von manchen Seiten