1597
Hanauer Publikum diese phänomenale Erscheinung vorzuführen. Mau- rice Dengremont, soll nach allen Berichten die uns vorliegen, wirklich Bewundernswerthes leisten. Hoffen wir, daß Herr Direktor Frey nicht umsonst dieses Opfer bringen möge.
(Unlieb verspätet.)
Fälle der 3 Schwurgerichtsperiode 1878.
1) 18 Novbr.: gegen Wagner Johs. Egelhof von Hochspeier und Arbeiter Heinrich Kühn von Lawaldau, wegen Straßenraubs und Unzucht; Urtheil: gegen Egelhof 7 Jahre und gegen Kühn 6V2 Jahre Zuchthaus, daneben gegen beide auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren erkannt.
2) 18 Novbr.: gegen Schmied August Beck von Meiningen, wegen Unzucht; Urtheil: 4 Jahre Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren
3) 19. Novbr.: gegen Handelsmann Samuel Löb Heß von Bergen, wegen Unzucht; Urtheil: 3 Wochen Gefängniß und 200 Mark Geldstrafe.
4) 19. Novbr.: gegen Spengler Andreas Heck von Fechenheim, wegen Unzucht; Urtheil: 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus.
5) 20. Novbr.: gegen Schmied Nicolaus Merx von Wallroth, wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg; Urtheil: Freisprechung
6) 21. Novbr.: gegen Wilhelm Kirchner, früher Hülfsgeiangen- wärter hier, wegen Unzucht (§. 174 Nr. 3 Strafgesetzbuches); Urtheil: Freisprechung.
7) 21. Novbr.: gegen Zimmermann August Schien von Birstein, wegen Unzucht; Urtheil: 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren.
— Herr Heinrich Rabe dahier erhielt von Sr. kgl. Hoheit dem Herrn Landgrafen von Hessen das Prädikat „Hof-Uhrmacher".
— Bei Metzgermester Schrader kostet von heute ab: Rindfleisch 56 Pf., Hammelfleisch 54 Pf. und Kalbfleisch 60 Pf. das Pfund.
— Für heute. F. C, D. C., A. C: Abends 9 Uhr Zusammenkunft. — Tu ngemeinde: Abends ^210 Uhr Monatsversammlung (Auflage) — Geflügelzucht Verein: Abends 8 Uhr Monatsversammlung in den „3 Rindern".
— Für diejenigen Personen, welche in dieser Zeit nach Berlin reisen wollen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die Legiti- mationslontrole an allen Bahnhöfen und Hotels eine sehr strenge sein und überall die Paßkarte gefordert werden wird. (H. M.)
— Als die zur Abstempelung von Spielkarten ermächtigte Zoll- und Steuerstelle für Hessen-Nassau ist das Haupt-Steuer-Amt zu Frankfurt a. M. bestimmt worden.
— Die sämmtlichen Richter an den Gerichtshöfen erster Instanz in Preußen sind nach der „Gerichts Zeitung" jetzt aufgefordert worden, ihre Wünsche für die amtliche Verwendung bei der mit dem 1. Oktober i. I. bevorstehenden Reorganisation zu erkennen zu geben. Auch bei den Subalternbeamten wird man seiner Zeit so viel als thunlich die Wünsche berücksichtigen, namentlich wird, wenn einer dieser Beamten an dem Orte des Gerichts mit einem Grundstück angesessen ist, gewiß in Betracht gezogen werden, ob es durchführbar ist, auch bei der Reorganisation rhn an demselben Ort zu besassen.
— Der Minister des Innern hat die Verwaltungsbehörden angewiesen, tue öffentliche Ausstellung und den Verkauf unzüchtiger Schriften und Biider streng zu beaufsichtigen und zu verfolgen. Unter den Begriff der unzüchtigen Schriften fallen auch die öffentlichen Ankündigungen von Gegenständen, welche der Unzucht dienen.
— Bei sämmtlichen preußischen Gerichten hat das neue Geschäftsjahr am 1. Dezember zu beginnen. Die im Monat Dezember einlaufenden Sachen werden daher schon unter dem Jahrgange 1879 rubricirt. Das Rechnungsjahr ist davon nicht abhängig, dies umfaßt den Zeitraum vom 1. April bis 31 März.
— Aus dem Amtsbezirk Weyhers, 29. November. Heute starb, wie die „H. M." schreibt, in Weyhers der „gesperrte" katholische Pfarrer Ritschel. Dadurch ist eine Lücke hier entstanden, bei deren Ausfüllung das Gesetz vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen miisprechen wird.
— Bad Wildungen, 29. Novbr. Vor einigen Tagen wurde gelegentlich einer Jagd in dem benachbarten Gifflitzer Gehölz der Leichnam eines anscheinend den besseren Ständen angehörigen Mannes gefunden, dessen Persönlichkeit bis heute noch nicht festgestellt werden konnte, da bei demselben irgend welche Auskunft gebenden Papiere nicht vorgefundm sind. Ebenso fehlten Börse und sonstige Werthgegenstände und berechtigt dieses wie noch verschiedene verdächtige Anzeichen zu der Annahme, daß hier ein Raubmord vorzuliegen scheint. (H. M)
Aus der Umg^gÄ
— Der Frankfurter „General Anzerger" schreibt unterm 2 Dezbr. aus Frankfurt am Main: Aus dem vom Universalbureaa soeben veröffentlichten Programm erfahren wir, daß die Gesellschaftsreise nach dem Orient, bezw. E^ypten, dem Guezkanal und dem heiligen Land, am 16.
Januar 1879 von Neapel angetreten werden soll, die Reise ab Neapel nach Messina, von da nach Alexandrien, Cairo den Pyramiden, der Wüste (einst das fruchtbare Land Gosenih dem Suezkanal, Jerusalem, Bethlehem, dem todten Meer, dem Jordan u. s w und zurück nach Neapel wird nicht mehr als fünf Wochen in Anspruch nehmen und einschließlich Eisenbahnfahrt 1. Klasse. Dampfbost, Gasthof, Verpflegung, Führer, Wagen, Esel, Dolmetscher u. f. w, die verhältnismäßig geringe Summe von 1425 Mark kosten. Herr Schottenfels, der lange in Egyp- ten gelebt, wird die Expedition persönlich begleiten; außerdem bat sich das Universalreisebureau mit einem sehr bedeutenden Hau« in London, das seit Jahren die besten Beziehungen in Eßyoien und Palästina hat, in Verbindung gesetzt und ist dadurch in der Lrge, nicht nur einen so billigen Preis zu stellen, sondern auch den Reisenden jed n mögliche« Comsort zu bieten. Wir verweisen für alles Nähere auf die Programme, die bei dem Univerialreisebureau gratis zu haben sind.
— Darmstadt, 2 Dez. Bon gutunterrichteter Seite wird die diesjährige Dividende der Hess. Ludw gsbahn nicht höher wie zu 47» pCt. veranschlagt.
— Aus Oberstes s en, 1. Dez. Im Kreis Lauterbach sind in Folge der Anregung des landwirthschaftlichen Vereins innerhalb der letzten 25 Jahre etwa 2500 Morgen Äeiz-n und Triften, die als solche eme kaum nennenswerthe Rente geliefert, umgebrochen un) in fruchtbares Ackerland umgewandelt worden.
— Gießen, 2 Dezember. Der Schutzmann Haft gelang es am Samstag Abend zwei Strolche dingfest zu machen, welche viele falsche Legitimationspapiere bei sich führten und auf Grund deren massenhafte Schwindeleien verübten. Im Besitz des einen wurde außerdem ein falscher amtlicher Stempel gefunden. (Gieß. Anz.)
Marktbericht.
Frankfurt a. M., 2. Dezember. Der heutige Viehmarkt war ziemlich befahren. Angetrieben waren ca. 390 Ochsen, 180 Kühe, Rinder und Farren, 200 Kälber und 700 Hämmel und Schafe. Die Preise stellten sich für Ochsen 1. Qualität per Pfd. 70—72 Pf., 2. Qualität 66—68 Pf., Kühe und Rinder 1. Qualität 64—66 Pf., 2. Qualität 58—60 Pf., Kälber 1. Qualität 62—64 Pf., 2. Qualität 58-60 Pf., Hämmel 1. Qualität 60—62 Pf., 2. Qualität 48—50 Pf-
Verloosungen.
Karlsruhe, 30. November. Serienziehung der badischen 35- Gulden-Loose: Serie 408 686 822 977 1217 1343 1449 1526 1801 2264 2854 2864 3093 3217 3342 3802 3810 3876 48 )5 5343 5396 5775 6242 6284 6316 6766 6783 6954 6989 7990.
Stadt Barletta- Loose. Ziehung vom 20. Nov. AmortisationsZiehung: Serie 2238 Gewinnziehung: 20,000 Francs Nr. 3585; je 1000 Fcancs Nr. 31876 56633 und 63658; je 500 Francs Nr. 29884 3!843 39646 51690 56652 und 79566.
— Cassel, 2. Dezbr. Bei der heute stattgehabten 67. Serien- ziehung des vormals kurhessischen Staats-Lotterie Anlehens vom Jahre 1845 wurden folgende 80 Serien-Nummern gezogen: 2935 1384 4336 5776 4984 3640 1889 5620 4467 3045 3782 1696 2669 6693 5902 5905 4174 4962 5175 2263 4497 1329 1190 3044 3069 9103362 5497 829 3106 5320 4430 3260 2894 5906 2996 4892 67 5241 647 1632 2126 548 1081 5293 1307 2329 5947 5817 1056 278 5934 5236 2566 887 1306 4557 1315 6611 4727 87 46 5201 2605 420 6214 5949 5429 4708 4662 2781 4579 5767 6576 709 1465 943 3411 6338 3003.
Thermometer st and.
2 Dezember. Höchster Stand + 3 V»", Abends 7 Uhr + 2°; 3 Dezbr Morgens 7 Uhr + 1^°, Vormittags 10 Uhr 4- 2^°.
— (Gültige Privat-Banknoten.) Die beschränkenden Bestimmungen des §. 43 des Reichs-Bankgesetzes vom 1. März 1875 sind (nach dem im Reichs-Gesetzblatte erschienenen Bekanntmachungen) bezüglich nachstehender Privat-Notenbanken als nicht anwendbar erklärt worden und es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutschland, auch außerhalb desjenigen Staates, welcher denselben die Befugnitz zur Notenausgabe ertheilt hat, zu Zahlung gebraucht werden: 1. Badische Bank in Mannheim. — 2. Bayerische Notenbank in München. — 3. Bremer Bank in Bremen. — 4. Breslauer Bank in Breslau. — 5. Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz. — 6. Cölnische Privatbank in Cöln. — 7. Danziger Privatbank in Danzig. — 8. Frankfurter Bank in Frankfurt am Main. — 9. Hannoversche Bank in Hannover. — 10. Leipziger Cassenverein in Leipzig. — 11. Lübecker Commerzbank in Lübeck. — 12. Magdeburger Privatbank in Magdeburg. — 13. Posener Privatbank in Posen. — 14. Sächsische Bank in Dresden. — 15. Bank für Süddeutschland in Darmstadt. — 16. Württemberger Notenbank in Stuttgart. — Die Verwendung der Noten anderer deutscher Privat-Notenbanken oder Corporationen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebietes, für welches dieselben zügelnster» sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.