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Dienstag den 26. November.

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.........Amtliches. '

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des § 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird cmdmch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Gewerkverein der deutschen Gold- und Silber arb eiter und ver­wandten Berufsgenossen mit dem Vorort Gmünd, nach §. 1 Absatz 2 des gedachten Gesetzes durch Verfügung der unterzeichneten Landespolizeibehörde von heute verboten worden ist.

Ellwangen, den 16. November 1878.

Königlich Württembergische Regierung für den Jagstkreis. Wolff.

Auf Grund de §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wnd hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodische Druckschrift: „Zweck, Mittel und Organisation des Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Vereins. Ein Leit­faden für die Agitatoren, Bevollmächtigten und Mit­glieder des Vereins von Karl Wilhelm Tölcke. Berlin 1873“, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Hierbei wird bemerkt, daß das am 23. Oktober 1878 ausge­sprochene und in Nr 250 des „Deutschen Reichs-Anzeigers" vom 23. v. Wts. pudlizstte Verbot sich auf die alS „Zweiter Theil" be­zeichnete Druckschrift gleichen Titels bezieht.

Berlin den 12. November 1878.

Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.

Bus Grund des §. 12 des Reichsgesetzes-gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in der Allge­meinen Deutschen Assoziaüons-Buchdruckern (Eingetragene Genossen­schaft) hierselbst gedruckte Programm der Sozialistischen Ar­beiterpartei Deutschlands nebst einem Aufruf des Vorstandes der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands an die „Arbeiter Deutschlands", welches stimm Inhalt noch mit der durch die Po­lizeibehörde zu Hamburg unterm 5. d. M (s. „Deutschen Reichs- Anzeiger" Nr. 263- verbotenen, von C. Derossi herausgegebenen und in der Genossenschafts Buchdruckerei zu Hamburg gedruckten Schrift gleichen Titels übereinstlmmt, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Berlin den 13. November 1878.

Königliches P ol«ei-Präsidium. von Madai.

yca$it<ig zu «er GefchaManwetsung tut die katholischen Kirchen- Vorstände und Gemeinde^ Vertretungen in der Provinz Hessen-Nassau vom 1. Juni 1878 (Amtsblatt Nr. 35 Seite 141). — Zur Erledigung des bei Art. 23 Nr. 3 der obigen Geschäftsanweisung gemachten Vor­behalts bestimme ich hierdurch auf Grund des Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 31. v. M. Nachstehendes:

Sofern die Außerkurssetzung der zu dem kirchlichen Vermögen im Sinne des §. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1875 gehörigen, unter öffentlicher Autorität auf jeden Inhaber ausgestellten Werthpapiere durch die bischöflichen Behörden und, wo Königliche Commisiarien für die bischöfliche Vermögens-Verwaltung eingesetzt sind, durch Letztire erfolgt ist, sind nicht die katholischen Küchenvorstände, sondern die genannten Behörden respve Commisiarien auf Ervnd des §. 2 der Verordnung vom 16. August 1867 (G. S. S. 1457) befugt, die betreffenden Jn- Haberpapiere auch wieder in Kurs zu setzen.

Ist die Außerkurssetzung solcher Papiere durch die Kirchenvorstände selbst erfolgt, sy bedarf es zur Wiederinlurssetzung derselben nach §. 4 der Verordnung vom 16. August 1867 eines gerichtlichen Vermerks.

Caffel den 5. November 1878.

Der Ober Präsident Freiherr von Ende.

Rundschau.

R. F. In der schwierigen Ausgabe, die Finanzen des Reiches und der Einzelstaaten durch entsprechende Reformen zu verbessern, be­finden wir uns gegenwärtig in dem Stadium, wo es sich um gründliche principielle Vereinbarungen zwischen den einzelnen Regierungen handelt. Vor vier Monaten hatten die deutschen Finanzminister eine Conferenz in Heidelberg, wo sie die Vorbedingungen einer Finanzreform verein­barten und diese Mitglieder der Heidelberger Finanzministerconferenz werden sich in den nächst n Tagen in Berlin zusammenfinden, um bet der Sieuer- und Zollreform, welche unsere Finanzreform in sich schließt, werkthätig mitzuwirken. Die betreffenden Verhandlungen werden natür­lich im Bundesrathe zu der die Einzelstaaten vereinigenden Regierungs­behörde geführt werden und find deshalb auch die Finanzminister Sach­sens und Hessens zu Mitgliedern des Bundesrathes ernannt worden. Wahrscheinlich nehmen auch schon eine Anzahl Finanzminister an Be­rathungen der Generalcommission theil, die auf Antrag des Reichskanz­lers beim Bundesrathe die Revision des Zolltarifs vollführen soll. — Die Mittheilungen über die Art der Konstuuuung des Reichsschatzamtes, welches indirekt von großer Wichtigkeit für die Finanzreform ist, waren verfrüht, es werden, wie man aus kompetenter Quelle erfährt, darüber erst in einiger Zeit definitive Bestimmungen erlassen werden.

Aus der ersten Woche der preußischen Landtagssession sind Gegen­stände von entschiedener Bedeutung nicht zu berichten, wie es in An­betracht der nothwendigen Formalitäten und Borberathungen nicht an­ders sein kann. Das preußische Herrenhaus hat sich nach Erledigung einiger Zustimmungserklärungen zur Verfassungsergänzung und der Ab­änderung des Unterstutzvngswohnfitzgesttzes auf unbestimmte Zeit ver­tagt, und nach einigen entscheidenden Ergebnissen im Abgeordnetenhauss wurden die vorliegenden Berathunxsarbeiten exakt erledigt. Nach kurzer Berathung der zur ersten Lesung vorliegenden Gesetzentwürfe zur Aus­führung der noch ant stehenden Reichsjustizgesche, wobei dem Justiz- minister von ganz ungewohnter Seite (vom Abg. Windthorst) großes Lob wegen der Bearbeitung der Vorlagen gespendet wurde, gelangten die Gesetzentwürfe an eine' Commission von 21 Mitgliedern. Dann einigte man sich noch in rascher Weise im Abgeordnetenhause über die geschäftliche Behandlung zweier Ersenbahnvorlagen und einer Forderung für den Bau einer Klinik für Geburtshilfe in Berlin. Vom Dienstag ab werden die Sitzungen des Abgeordnetenhauses mehr Interesse ge­wahren. Denn auf der Tagesordnung der Dienstagssitzung steht eine Interpellation des Abg. v. Schorlemer-Alst und Genossen wegen Maß­nahmen, welche die Regierung zur Beseitigung der Wucherfreiheit er­greifen soll. Die Budgetberathungen werden im preußischen Abgeord­netenhause wahr schnull ch am Mittwoch beginnen.

Die Welfenfrage scheint demnächst auch wieder aufs Tapet gebrecht werden zu sollen. Anzeichen daspr geben die Veröffentlichung des Schreibens vom Sohne des verstorbenen Königs von Hannover an den Kaiser und die nunmehr vollzogene Verlobung des welfischen Thron- prätendenten mit der Prinzessin Thyra von Dänemark. Die Meinung geht deh n, daß die preußische Regierung für den Fall, daß der Erbe deS Königs von Hannover seinen starren Standpunkt der Verneinung verläßt, die Welfenfrage in entgegenkommender Weise regeln wird.

Zum Nachfolger des entlassenen Admirals Werner als Chef der Warinestation in der Ostsee ist der Contre-Admiral K'nderling bestimmt tporden und hat derselbe bereits im ReichSkriegShafen Kiel sein Amt übernommen.

Am Horizonte der auswärtigen Politik find wieder Kriegswolken Heroufgezogen. Dieselben entsenden zwar ihre Blitze im fernen Asien, doch ist ihr Wetterleuchten auch in Europa als in verdächtiger Nähe zu spüren. Der schon seit zwei Monaten zwischen England und Afgha­nistan drohende Krieg ist seit dem 20, November ausgebrochen, weil der Emir von Afghanistan die Beantwortung der letzten englischen Note verweigert hat. In drei Kolonnen find die Engländer mit ihren an der afghanisch-indischen Grenze angesammelten Truppentheilen in Astha- pistan eingedrungen, Haien den Khyberpaß foicirt und die beseligte afghanische Grenzstadt Mimusjld nach kurzem Kämpfe hauptsächlich in