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Für ail-wärlige AbvnMNten mit bein betreffen, den Paiinairhlag. Die einzelne Num- :aer 10 Hg.

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V Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erschein: täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstaps mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

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Die Itz-altige GarmMdzeile od. de»eu Saum

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Die ripalt. gelte 26 Pfg-

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Montag den 25. November.

Es,.

Amtliches.

Verzeichniß der zur Rückzahlung bis zum 1. Sepümber 1878 einschließlich gekün- bißtn und am 4. November d. I. noch rückständigen Landeskreditkafsen Obligationen.

A. Abtheilung VII. Vor dem Jahre 1870 ausgegebene (weiße) Obligationen.

I. Obligationen über 25 £ilr. (= 75 Mark), verzinslich mit 3 Proc bis zum 1. September 1873: Serie F a. Nr. 981 bis einschließlich 1603. (rückständig 1 Stück.)

II. Obligationen über 50 Thlr. (= 150 Mark), verzinslich mit SVa bezw. 4 und 4^2 Proc. bis zum 1. Sepiember 1872: a Serie D a. Nr. 1 bis einschließlich 3105.

b. „ D b. „ 1 „ „ 8948. c „ D. c. „ 1 „ „ 1617. (rückständig 12 Stück)

III. Obligationen über 100 Thlr. (= 3( 0 Mark), verzinslich ' zu 4Va P oc.: a Serie C a. Nr. 3 bis eiuschl. 4099. bis 1. Skpt. 1875, b. „ Cb „3 „ „ 7239. „ 1. März 1876, e „ Cb. „ 7240 „ „ 13295. „ 1. Sept. 1876, (rückständig 20 Stück.)

IV. Obligationen über 210 Thlr. (— 600 Mark), verzinslich zu 4^2 Proc :

a. Serie B b. Nr. 2005 bis einschl. 6494. bis 1. Sept. 1877, b. „ B b. „ 6495 „ „ 10171. „ 1. März 1878, e. „ B a. „ 1 „ „ 4308. „ 1. Sept. 1878, (rückständig 192 Stück.)

L^- An merku ng: Die vorstehend bezeichneten Obligationen waren nur bis zum Tage des Ablaufs der Kündigungsfrist mitiZinsabschnitten versehen und werden von da an Zinsen nicht mehr gewährt."

B. In Folge stattgehabter Verloosungen bezw. zwecks Amortisation gekündigte, sert dem Jahre 1870 auSgegebkne, Seitens des Inhabers unkündvare (gelbe) Schuldverschreibungen der Abtheilung VIII C. Serien I. bis einschließlich IX.

Serie L, Lit. B. zu 500 Thlr. (= 1500 Mark): Nr. 57 91 93 146 163 173 228 280 300 322 425 469.

Lit. C. zu 200 Thlr. (--- 600 Mark): Nr. 7 113 225 271 309 317 354 400 405 406 417 426 452 471 530 533 566 665 715 780 784 785 811 842 851 917 942 947 952 964 965 971 973 983 1017 1040 1073 1097 1179 1216 1303 1320 1343 1432 1445.

(Schluß folgt.)

"Her Bezugnahme aus meine Bekanntmachung vom 2. d. M. in Nr. 258 des Hanauer Anzeigers veranlasse ich die Herrn Bürgermeister alsbald die Wahl der Mitglieder der Klassensteuer-Emschätzungs-Com Missionen vorzunehmen und die Namen der Gewählten mir binnen 8 Tagen anzuzeigen.

Als Termin zur Vornahme der Einschätzung zur Klassensteuer für das Etatjahr 1879/80 ist gleichmäßig im Kreis Donnerstag der 12. Dezember bestimmt worden.

Die Klassensteuerrollen sind ordnungsmäßig abgeschlossen und nebst der Einkommens Nachweisung unterzeichnet bis zum 16. Dezember mir einzureichen. Die sonstigen Unteranlagen sind beizufügen.

Hanau am 21. November 1878.

Gefunden: Ein Notizbuch, Brieftasche und andere Papiere von Ernst Ballheimer. Ein weißer Shawl. Ein braun-gestreifter desgl. Ein Messer.

Hanau am 25. November 1878.

Aus Königlichem Landrathsamt.

Lag e » f H « «.

— Bekanntmachungen aus Grund des Reichsgesetzes vom 21. Ok- j

tober 1878. Nach dem „R. u. St.-A." Nr. 276 sind unterm 16., 17., 19. und 20 November verboten worden: die vom 4. November 1878 datirte Nr. 38 des ll. Jahrgangs der periodischen Druckschrift: L’avant- garde, Organe Colleetiviste et Anarchiste, herausgegeben in Chaux- de-Fonds (canton de Neucbätel, Suisse); der Bg'tationsverein für Tel- tow, Beeskow-Siorkow, Charlottenburg zu Rixdorf; der im Verlage von C. Grillenberger in Nürnberg erschienene Stahlstich, auf welchem sich die Porträts der 12 Reichstagsabgeordneten aus der Wahl 1877 und unter denselben die Worte befinden: „Friede und Arbeit Tod der Noth. Krieg dem Müssigang. Brod und Gerechtigkeit. — Die Reichs- tagsabgeordneten des arbeitenden Volks Deutschlands. — Legislatur­periode 1877—l 880"; die Mitgliedschaft des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins in Zittau; sowie die in Zittau erscheinende „Morgen­zeitung".

Nach dem „R. u. St.-A." Nr. 277 wurden unterm 19., 20. und 21. verboten: der Lokalvercm „Vorwärts" in Kleinzschocher (KieisLep- zig); der „sozialdemokratische Wahlverein" in Klein-Krotzenburg (Kreis Offenbach); der „sozialdemokratische Arbeiter-Verein" in Obertshausen (Kreis Offenbach); der „Formen-Kranken-Unterstützun^sverein" in Offen­bach ; der sozialdemok: atische Wahlverein zuSchölmar; sowie der sozial- demokratische Wahlverein zu Lemgo.

— Berlin, 23. November. (Abgeordnetenhaus.) In der heu­tigen (4.) Sitzung wurde in erster Berathung der Gesetzentwurf, betr. die Erwerbung von Grundstücken zum Neubau der geburtshüfl chen Klinik der Universität zu Berlin, auf den Antrag des Abg. Lipke der Budget­kommission überwiesen.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verwendbarkeit der unter Nr. 6 im § 1 des Gesetzes vom 17. Juni 1874 für den Bau der Eisenbahn von Dortmund nach überlaufen resp. Sterkrade nebst Zechenbahnen bewilligten Geldmittel. Auf den Antrag des Abg. Dr. Hammacher beschloß das Haus von einer kommissarischen Berathung abzusetzen.

Der Gesetzentwurf, betrefftnb die Erweiterung durch das Gesetz vom 20. April 1869 für das Anlagekapital einer Eisenbahn von Finneu- trop über Olpe und Rothe Mühle im Biggethale übernommenen Zins­garantie wurde auf Antrag des Abg. von Benda an die Budgetkomws- sion verwiesen.

Auf den Antrag des Abg. Plath wurde der Entwurf eines Feld- und Forstpolizei Gesetzes an eine besondere Kommission von 21 Mü- gliedern verwiesen. (Schluß ll1/» Uhr.) ' (R u. St.-R.)

— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 16. November 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,243,308,820 Mark Doppel- kronen, 390,134,580 Mark Kronen, 27,969,845 Mark halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 341,962,720 Mark; an Silbermünzen: 71,652,415 Mark b-Markstücke, 98,509,686 Mark 2-Markstücke 149,660,420 Mark 1-Markstücke, 71,486,388 Mark 50-Pfennigstücke, 35,717,718 Mk. 20 Pf. 20-Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen betrug: 1,661,413,245 Mark; an Silbermünzen: 427,026,627 Mark 20 Pf.

— Bei der Enteignung eines Grundstücks ist, nach einem kürzlich erganaenen Erkenntniß des Ober-Tribunals, III. Senats, der Erwerber nur denjenigen außerordentlichen Werth des Kaufpreis zu zahlen ver­bunden, den die enteignete Sache zur Zeit der Enteignung wirklich be­saß; hatte die Sache früher einen höheren Werth und wurde die Werth- verminderung durch die neue Anlage (z. B. Eisenbahn), zu deren Zwecken später die Expropriation erfolgt, herbeigeführt, so ist darauf im Expro- priationsver ahren, insbesondere bei der Abmessung des zu zahlenden Erwerbspreises, keine Rücksicht zu nehmen.

— In vielen Zeitungen finden sich Mittheilungen über den In­halt des im landwirttzschaslüchen Ministerium ausgeaebeiteten Entwurfs eines Jaqdpolizei- Gesetzes. Die bezüglichen Angaben sind nach officiöser Behauptung im Wesentlichen unrichtig und augenscheinlich ohne Kennt­niß deö bezüglichen Entwurfs abgefaßt.

— Zu den Vorlagen, welche auf dem Gebiete des Reichsgesund­heitswesens aller Wahrscheinlichkeit nach den Reichstag in der bevor­stehenden Session beschästigen werden, gehört außer dem Nahrungsmittel-