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Z«xleich Amtliches Orgk« für KreiS und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Visage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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M 267 Samstag den 16, November. W&

Ältliches-

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgcfetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund vcn § 12 des Reichsgefetzes fegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die 1878 im Kom- missionsoeriag der Expedition der Cölner Freien Presse erschienene nicht periodische Druckschrift:Die Zukunft der Sozialdemokratie" von J. Dietzgen nach §. 11 des cit. GesetzeS durch die unterzeich­nete LandeSpolizeibebö de verboten ist.

Cöln, den 30. Oktober 1878.

Königliche Regierung. von Bernuth.

Au? Grund des §. 12 des Reichsgefetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die 1869 im Selbst­verläge von M. Rittrng hau sen hierselbst erschienene nicht periodische Dnckfchrist: Socialdemokratische Abhandlungen: Die unhaltbaren Grundlagen des Repräsentativ-Systems" nach §. 11 des cit. Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibe­hörde verboten ist.

Cöln, den 31. Oktober 1878.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

G u i o n n e au.

Auf Grund deö §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 253 der zu Barmen-Elberfeld erscheinendenBelgischen Volks stimme" vom 29. Oktober er. und ebenso daS fernere Erscheinen die er periodi­schen Druckschrift nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeich­nete Landespolizeibehörde verboten ist.

Düsseldorf den 30. Oktober 1878.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern, v. Roon.

Auf Grund des § 6 des Reichsgefetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Sozial demo­kratische Wahlverein zu Frankfurt a/M. nach § 1 des oben gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete LandesPolizeibehörde verboten werden ist.

Wiesbaden den 30. Oktober 1878.

Königl. Regierung Abth. des Innern. v. Mensel.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgefetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffenilichen Kenntniß gebracht, daß die Nr 1 der im Verlage von A. D-sto zu Frankfurt a/M. erschienenen Wochenschrift »Die Hoffnung" vom 27. Oktober d. Js., sowie das fernere Er­scheinen dieser periodischen Druckschrift nach § 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibebörde verboten worden ist.

Wiesbaden, den 3D. Oktober 1878.

Königl. Regierung. Abth. des Innern. v. Mensel.

Die Königliche Regierung von Oberbay rn, K. d. I, hat als Landespolizelbehörde im Sinne des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die SMeingefah lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1 I. beschlossen, auf Grund des § 11 des genannten Gesetzes die Nr. 248 desZeitgeist, Organ deö arbeitenden Volkes", Agen des ArtikelsBerliner Briefe" auf Seite 1, wegen des zweiten Artikels in derRundschau" auf Seite 2 Spalte 2 und 3 und wegen

Ankündigung sozialistischer Schriften auf Seite 4 zu verbieten und Verbot zugleich auf das fernere Erscheinen der Zeitung zu er. «"kcken, ferner auf Grund der |§. 14 und 15 desselben GesetzeS die von

der Königlichen Polizeidirektion München unterm 29. d. M. vollzogene vorläufige Beschlagnahme der Nr. 248 desZeitgeist" zu bestätigen und aufrecht zu erhalten

München den 30. Oktober 1878.

Königl. Regierung von Oberbayern. Kammer des Innern.

Frhr. von H er man.

Die unterzeichnete Königlich sächsische Kreishaupimannichaft hat in ihrer Eigen chast als Landespolizeibehörde, wie hierdurch zur öffent­lichen Kenntniß qe-rächt wird, die Druckschrift:

Der arme Conrad. 1879. Jllustrirter Kalender für das w bettende Volk. Verlag der Genoss, nsuastSbuchdruckerei in Leipzig" nach Maßgabe von § 11 Abi atz 1 des Reichsgesetzes gegen die gemein­gefährlich n Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. laufenden Mcnats verbot n

Leipzig den 30 Oktober 1878.

Königliche Krerrhauptmannschatt. Graf zu Münster.

Unterzeichn te Behörde bringt h>e-mt zur öffentlichen Kenntniß, daß sie auf Grund der §§. 1 und 6 des Reichsgefetzes gegen die ge­meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdewokrat'.e vom 21., sowie der Bekanntmachung vom 23. 1. Mts. die nachstehend verzeichneten Vereine verboten hat:

1) den allgemeinen deutsch en Schneiderverein,

2) btn Sozialdemok r a t i s ch e n A r b e it e r v e r ein,

3) die Gewerkschaft der Holzarbeiter, iam^tlich ru Gießen.

Gießen den 29. Oktober 1878.

Großh. Hessisches ÄreiSamt Gießen. Dr. Ioekmann.

Die im nachstehenden Verzeichn ffe aufgefühlt n, im Verlage von W. Bracke hierselbst erschienenen nicht periodischen Druckschrift n sind nach § 11 des Gesetzes geaen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 durch die unterzeichnete Her­zogliche Polizeidirektion, als Landespolizeibebörde, verboten worden:

1) Der alte und der neue Jeiuitismus, von Bernhard B der, 1872;

2) Der Braunichweiger Ausschuß der fo6iilbemofratifden Arbeiter­partei in Lötzen und vor dem Gericht, von W. Bracke jr., 1872;

3) Der Lassalle'^che Vorschlag, von W Bracke jr, 1873;

4) Ein Komplot gegen die Snteinationale Arbeiter-Asse eiatien, Ue- bersetzung von S. KokoSky 1874;

5) Meine 3^2jährige Leipz'ger Poüzeicampagne, vcn A. Hepner, 1874;

6) Die Pariser Kommüne vor den Berliner Gerichten, von Johann Most, 1875;

7) Nieder mit den Sozialdemokratin, von Wilhelm Bracke, 1876;

8) Die Bastille am Piötz-ns-e, von Joh. Most, 1876;

9) Die Verzweiflung im liberalen Lager, von Wilh. Bracke, 1876;

10) Die Pariser Kommüne vor der Deputirienkammer in Versailles, Uebersetzung von Franz Rohleder, 1876;

11) Was wollen die Sozialdewokraten? von H. Old-nburg, 1876;

12) Die Forderungen btS Socialismus an Zukunft unb Gegenwart, von Bruno Gerser, 2. Auflage, 11 76;

13) Hület euch vor den 300 Millionen neuen Steuern! anonym, 1878;

14) Geschichte der Kommüne von 1871, von Lissagaray, deutsche Ausgabe, 1878;

15) Volks Kalender 1879.

Braunschweig den 29. Oktober 1878.

Herzogl. Braunschweigisch-Lüneburgische Polizei-Direktion.

W. Pockels.

Die unterzeichnete LändeSpolizeibehörde hat auf Grund des ß. 11 deS Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemo- kratie vom 21. Oktober 1878

die vom 24. und resp. 31. vor. MtS. datirten Nummern 43 und