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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer B ilage, und SamstsaS mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

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Preis:

Die Ifpulttge Carinoiit'iciie ob. bereit Raum

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M 258. Mittwoch den 6. November. 1878.

«MtlicheS.

Die Personenstandsaufnahme zum Zwecke der K lassensteu er- Beranlapung für das Etatsjahr 1879/80 hat gleichzeitig in allen klaffen steuerpflichtigen Orten zu geschehen. Als Normaltermin für den hiesigen Bezirk ist der 12. November bestimmt

Für die Stadt Windecken, sowie sämmtliche Landgemeinden und Gutsbezirke ist die Klassensteuer-Rolle doppelt auszufertigen, dagegen findet die Aufstellung der Einkommens Nachweisung zur Klassensteuer- Rolle in einfacher Ausfertigung statt.

In die Einkommens-Nachweisung sind wie bisher:

1) auch alle im vorhergehenden Jahre bereits zur klassifizirten Einkommensteuer veranlagte Personen, jedoch ohne Eintrag der Be- steuerungSmerkmale und nur unter dem Vermerk:Im Vorjahr zur Einkommensteuer veranlagt" aufzunehmen und

2) hinsichtlich der steuerfreien Personen die Gründe der Befreiung durch den Vermerksteuerfrei nach §. . . . :c einzutragen.

Zur Rolle und Einkommens-Nachweisung ist das den Her n Orts- Vorständen hiernächst zugehende Formular zu verwenden.

Für die Klassensteuer-Einschätzungs Commissionen find in den Ge­

meinden

bis zu 3000 Einwohner 5

von 3000 6000 7

60C0 10,000 9

über 10,OC 0 12

Mitglieder, in ganz kleinen Orten aber, welche weniger als 20 Steuer­pflichtige zählen, 3 Mitglieder zu wählen.

Hiernach bestehen die Commissionen: 1) in Langenselbold außer dem Ortsvorstand in 7 Mitgliedern;

2) in Windecken und den übrigen Landgemeinden aus 5 Mit­gliedern ;

3) in den kleinen Gutsbezirken aus 3 Mitgliedern.

Es wird erwaitet, daß die Herren Bürgermeister der Landgemein­den die Klassensteuer-Rollen und Einkommens Nachwe sung selbst auf­stellen, damit namentlich in Aufstellung des Personenstandes nicht gefehlt wird.

Die vorbereiteten Rollen und Nachweisungeu sind mir lös zum 18. d. M. unter Beifügung der Gewerbesteuer-Rolle zur Einsicht vor- zulegen, nachdem dieselben mit blauen Umschlägen versehen sein werden.

Der Termin zur Wahl der Commissionen, sowie zur Vornahme der Einschätzung wird später von mir bestimmt werden.

Hanau am 2. November 1878.

Für Kaufmann Adolph Franz Backes von hier ist um Entlas­sung aus dem Preußischen Unterthan nverband behufs Niederlassung in England nachgesucht worden.

Hanau am 26 Oktober 1878.

Z »gelaufen: Ein Schaaf, weiß, mit einem schwarzen Strich am Vordertheil gez., auf einer Wiese bei Kleinsteinheim; Empfangnahme bei Gastwirth Nikolaus Braun I. zu Kleinsteinheim.

Verloren: Ein weißes Taschentuch.

Gefunden: Ein Dienstbuch auf den Namen Josephine Wehner aus Fulda ausgestellt. Ein katholischer Katechismus. Ein wollenes karrirtes Unterröckchen.

Hanau am 6. November 1878

___Aus Königlichem Landrathsamt.__________________ Bekanntmachung,

betreffend die Veranlagung der Klassensteuer für 1879/80.

In Gewäßheit Erlasses des Herrn Finanz-Ministers vom 29. Au- gust v. I. IV. 8097 ist wie bereits Seitens des Königlichen Land­raths am 30. Oktober v. I. zur öffentlichen Kenntniß gebracht für die Aufnahme des Personenstandes, zum Zwecke der Klassensteuer-Ver- anlacvng, der 12. November als Normaltermin festgesetzt worden.

Um diesen Termin, wie vorgeschrieben, pünktlich einzuhalten, wer­

den jedem HauSeigenthümer oder dessen Stellvertreter in hiesiger Stadt, welcher für richtige und vollständige Angabe aller in dem betr. Hause vorhandenen Personen haftbar ist, schon einige Tage vorher die ent­sprechenden Formulare übergeben werden, um die Ausfüllung am 12. b. M. unbeanstandet auslühren, b. h den Personenstand an diesem Tage bezw. nach dem Stande desselben in den Formularen angeben zu können.

Bei der Dringlichkeit der Sache werden die ausgefüllten und unter­schriebenen Personenstandslisten schon vom 13. d. M. ab wieder einze- sanmelt werden. Ich spreche daher die Erwartung aus, daß die Aus­füllung der betreffenden Listen von sämmtlichen Hausbesitzern rc. am 12. November richtig besorgt sein wird, weil anderen Falles gegen die Säu­migen unnachsichtlich mit Ordnungsstrafen vorgegangen werden müßte.

Hanau, am 2. November 1878.

Der Oberbürgermeister:

I. S.

Nickel. vt. Baring.

Bekanntmachung.

Das Schülerhonorar für den Unterricht in der hiesigen Königlichen Zeichenakademie für die Monate Oktober, November und Dezember d. Js. ist inn rhalb des Zeitraums vom 7. bis incl 14. d. Mts., jedes- mal von Vormittags 10 Uhr bis Mittags 1 Uhr, an die unterzeichnete Kasse Frohnhof Nr. 4 zu entrinn. Nach Ablauf dieser Zeit verbleibende Rückstände werden ex-culivisch beigetrieben.

Hanau, am 5. November 1878.

Königliche Zeichenakad miekasse.

7912 Bell

TageSscha«.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgis tzes vom 21. Oktober 1878. Nach Nr. 260 desR - u. St-A." wurden unterm 30. Oktober, 1. und 2 November verboten: dir zu Berlin im Druck und Verlag der Schlesischen Volksbuchhandlung (H. Zimmer u. Co.) erschienene Druckschrift:Eine Reise nach Utopien von Maximilian Schlesinger; der VereinSozialdcmokratischer Wahlverein zu Groß- Berket"; der Gesang er.inBruderk tte in Bockenheim; die im Ver­lage von AloiS Kiesen in München erschienene Druck;ch'. istder Steffel- bauer von Feldmoching und die Sozialdemokraten"; der in Lößnitz be­stehendeArbeiter-FortbildungLverein" und der in Falkenstein bestehende Consumverein"; derArbeiterverein in Hansen" und desin Zweig- Verein derGesangverein Lassalla" daselbst; derArbeiterverein in Heusenstamm" ; der GesangvereinZufriedenheit" früher Lassallia) in ObertShausen; der Allgemeine Arbeiter Sängerbund, welcher bisher die Stadt Gotha zum Vororte hatte; die im Verlage von Emil Sauerteig zu Gotha erschienene Druckschri't:Lietursammlung des Allgemeinen Arbeiter- Sängerbundes".

Nach demR u. St.-A." Nr. 261 sind unterm 1. und 2. No­vember verboten worden: der Gesangverein Libertö in Hildesheim; die Arbeiterrereine zu Eutritzsch, Gohlis, Plagwitz undReudnitz; derAr­beiter - Unterstützungsverein in Langen; der Arbeiter Leseverein in Eisenach.

DerReichsanzeiger" veröffentlicht das durch den gestrigen Bundesrathsbeschluß bestätigte, zehn Paragraphen zählende Geschäfts­regulativ der Reichskommission für das Socialistengesetz.

Ce. Majestät der Köwg haben mittelst Allerhöchster Kab nets Ordre vom 21. d. M. genehmigt, daß für die Königlichen Oberförster fortan der Rang der fünften Klasse der höheren Beamten der Provin zialbehörden (§. 5 der Verordnung vom 7. Febr. 1817, Ges -Sammt.

S. 61) anerkannt werde )R u. St.-A.)

Die Frage, ob die Vorschrift im §. 12 des Geschäfts-Regula­tivs für die Kreisausschüsse vom 2. April d. I. wegen Vollziebung der von dem Kollegium des Kreisausschusses getroffenen Entscheidungen durch wenigstens drei Mitglieder mit Einschluß des Vorsitzenden sich nur aus den Tenor, oder auch auf die mit Gründen versehene Ausfertigung der