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Zugleich AMtliches Organ für KreiS und Stadt Hanau.

Drfchsint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, ' und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

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M 256. Montag den 4. November. WW

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Die Personenstandsaufnahme zum Zwecke der K lassensteuer- Veranlaaung für das Etatsjahr 1879/80 hat gleichzeitig in allen klassensteuerpflichtigen Orten zu geschehen. Als Normaltermin für den hiesigen Bezirk ist der 12. November bestimmt.

Für die Stadt Windecken, sowie sämmtliche Landgemeinden und Gutsbezirke ist die Klassensteuer-Rolle doppelt auszufertigen, dagegen findet die Aufstellung der EinkommensNachweisung zur Klassensteuer- Rolle in einfacher Ausfertigung statt.

In die Einkommens-Nachweisung sind wie bisher:

1) auch alle im vorhergehenden Jahre bereits zur klassifizirten Einkommensteuer veranlagte Personen, jedoch ohne Eintrag der Be- steuerungsmerkwale und nur unter dem Vermerk:Im Vorjahr zur Einkommensteuer veranlagt" aufzunehmen und

2) hinsichtlich der steuerfreien Personen die Gründe der Befreiung durch den Vermerksteuerfrei nach ß. . . . rc" einzutragen.

Zur Rolle und EinkommenS-Nachweisung ist das den Herrn Orts­vorständen hiernachst zugehende Formular zu verwenden.

Für die Klasfensteuer-Einschätzungs.Commissionen find in den Ge­meinden

bis zu 3000 Einwohner 5

von 3000 6000 7

6060 10,000 9

über 10,000 12 Mitglieder, in ganz kleinen Orten aber, welche weniger als 20 Steuer­pflichtige zählen, 3 Mitglieder zu wählen.

Hiernach bestehen die Commissionen: 1) in Langenselbold außer dem Ortsvorstand in 7 Mitgliedern;

2) in Windecken und den übrigen Landgemeinden aus 5 Mit­gliedern ;

3) in den kleine« Gutsbezirken aus 3 Mitgliedern.

Es wird erwartet, daß die Herren Bürgermeister der Landgemein­den die Klassensteuer-Rollen und Einkommens Nachweisung selbst auf- stellen, damit namentlich in Aufstellung des Personenstandes nicht gefehlt wird.

Die vorbereiteten Rollen und Nachweisungeu sind mir bis zum 18. d. M. unter Beifügung der Gewerbesteuer-Rolle zur Einsicht vor- zulegen, nachdem dieselben mit blauen Umschlägen versehen sein werden.

Der Termin zur Wahl der Commissionen, sowie zur Vornahme der Einschätzung wird später von mir bestimmt werden.

Hanau am 2. November 1878.

Die Herren Ortsvorstände wollen bis zum 10. d. M. hierher be­richten, ob seit dem 1. Oktober v. I. in ihren Gemeinden fingirte (er­dichtete) Auswanderungen

1) von jungen Leuten, welche noch nicht zum Militairdienst herangezogen waren;

2) von Reservisten, vorgekommen sind. Die etwa Ausgewanderten sind namhaft zu machen. Hanau am 3. November 1878.

Gefunden: Ein Stoßkarren Eine Kleiderbürste. Ein seide­nes Tüchelchen. Ein weißes Taschentuch.

Zugelaufen: Eine Ente. Ein kleiner schwarzer Spitzhund.

Hanau am 4. November 1878.

:__Aus Königl. Landrathsamt. _____________

Raubmord.

Am Abend des 26. d. M. ist der Gärtner G l i z z e n h i r n auf dem von der Grüneburg nach Bockenheim führenden Feldweg durch 7 bis 8 wuchtige Schläge auf den Hinterkopf tödtlich verletzt und seiner Baarschaft, welche in 20 einzelnen Markstücken bestand, sowie seiner Uhr beraubt worden. Seine Angehörigen haben chn Abends gegen 61/* Uhr am Ort der That in bewußtlosem Zustande aufgefunden, in welchem er bis zu seinem zwei Tage später erfolgten Tod verblieben ist. Die ge­raubte Uhr ist eine silberne Cylinderuhr mit doppelte« Goldrand, auf

der Rückseite mit einem Wappen, hat 4 Steine und enthält die Num­mer 45127.

Ich ersuche alle zur Ermittelung des Thäters dienenden Spuren entweder bei dem Königlichen Polizei-Commissariat in Bockenheim oder dahier anzuzeigen.

Hanau, 31. Oktober 1878.

Der Staatsanwalt.

____________ Sch umann. vt. Lucas. £ q M j ^ o.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach demR - u St.-A." Nr. 257 wurden unterm 29. und 30. Oktober verboten: der Berliner Arbeiter-Sängerbund, zu welchem zur Zeit folgende Gesangvereine gehören: Brüderlichkeit, Libertch Liederhain, Vorwärts, Teutonia und Karthauser Gesangverein; der Fachverein der Berliner Knopfarbeiter und Berufsgenosse»; der Verein der Borrichter und Stepper Berlins; der Allgemeine Reepschläger- und Geiler-Verein zu Altona; der unter dem NaAensoziw demokratische Volkspartei" in Colditz bestehende Verein; der unter dem NamenGo- zialdemokratische Partei" zu Drrmstadt bestehende sozialdemokratische Arbeiterverein; die örtliche Mitgliedschaft der Gewerkschaft der Schnei­der zu Darmstadt; der örtliche Verein des Bundes der Tischler und verwandter Berufsgenossen zu Darmstadt; die örtliche Mitgliedichoft der Gewerkschaft der Schuhmacher und der verwandten Gewerbe zu Darm­stadt; der Ortsverein des Allgemeinen Buchdruckerverbandes zu Darm­stadt; der Arbeiter-Unterrichts-Verein m Bremen; weiter die zu Barmen- Elberfeld erscheinendeBergische Volksstimme", sowie folgende nicht periodische Druckschriften: 1) Der alte und der neue Jesuitismus, von Bernhard Becker, 1872; 2) Der sraunfchweiger Ausschuß der sozial­demokratischen Arbeiterpartei in Lätzen und vor dem Gericht, von W. Bracke jr., 1872; 3) Der Lossalle'sche Vorschlag, von W. Bracke jr., 1873; 4) Eist Komplot gegen die Internationale Arbeiter- Association, Uebersetzung vön S. Kokosky, 1874; 5) Meine 3*/zjähnge Leipziger PolizeicMpagne, von A. Hepner, 1874; 6) Die Pariser Kommune vor den Berliner Gerichten, von Joh. Most, 1875; 7) Nieder mit den Sozialdemokraten. von Wilhelm Bracke, 1876; 8) Die Bastille am Plötzensee, von Joh. Most, 1876; 9) Die Verzweiflung im liberalen Lager, von Wilhelm Bracke, 1876; 10) Die Pariser Kommüne vorder Deputirtenkammer in Versailles, Uebersetzung von Franz Rohleder, 1876; 11) Was wollen die Sozialdemokratcn? von H. Oldenburg, 1876; 12) D:e Forderungen des Sozialismus an Zukunft und Gegen­wart, von Bruno Geiser, 2. Auflage, 1876; 13) Hütet Euch vor den 300 Millionen neuen Steuern! anonym, 1878; 14) Geschichte der Kommune von 1871, von Lissagaray, deutsche Ausgabe, 1878; 15) Volks-Kalender 1879.

Nach Nr. 258 desR.- u. St.-A." wurden unterm 30. nnd 31. Oktober verboten: der VereinSozialdemokratischer Wahlverein für den 8. Hannoverischen Wahlkreis" zu Hannover; das Arbeiter-Wahlcomitö zu Otttnsen; der Sozialdemokratische Wahlverein zu Frankfurt a./M.; der Sozialdemokratische Wahlverein zu Wiesbaden; der allgemeine deutsche Schneiderverein zu Gießen; der Sozialdemokratische Arbeiter­verein zu Gießen; die Gewerkschaft der Holzarbeiter zu Gießen; die Metallarbeiter-Gewerksgenossenschaft zu Gießen; der Zweigverein der Schuhmacher-Genossenschaft zu Gießen; weiter folgende Schriften: das Hamburg-Altonaer Volksblatt; die 1869 im Selbstverläge von M. Rittinghausen zu Cöln erschienene nicht periodische Druckschrift:So­zialdemokratische Abhandlungen: Die unhaltbaren Grundlagen des Re­präsentativ-Systems" ; die im Verlage von A. Diflo zu Frankfurt a. M. erschienene WochenschriftDie Hoffnung"; die 1878 im Kommissions­verlag der Expedition der Cölner Freien Presse erschienene nicht perio­dische Druck chrift:Die Zukunft der Sozialdemokratie" von I. Dietzgen.

Nach Nr. 259 desR. u. St.-A." sind unterm 30. und 31. Oktober sowie 1 Novbr. verboten worden: der zu München erscheinendeZeit­geist, Organ des arbeitenden Volkes";Der arme Conrad. 1879. Jllustrirter Kalender für das arbeitende Volk. Verlag der Genossen- schastsbuchdruckerei in Leipzig"; derinMeerane bestehendeVolksverein"