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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
, Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, Md Ssm^ta^s mit der Berliner Provinzial- Torrespondenz.
ANserListtS- Preis:
Die ispaltige Varrnondzerle oK deren Raum
10 Pfg.
Die 2iyalt» Zeibe 20 Pfg.
DieSspaltigeZeil«
30 Pfg
M 251
Montag den 28. Oktober.
WM.
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Hanauer Anzeiger
für die Monate November & Dyember können bei allen Postanstalten sowie bet der Expedition (Waisen- Haus) gemacht weiden___________________________________________
Amtliches.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, wird nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister hier und im Einvernehmen mit dem Großherzoglich Hessischen Kreisamt Offenbach folgende Polizei-Verordnung erlassen:
Beim Passiren der neuen Fahrbrücke über den Main und auf den Zufuhrwegen zu derselben haben Fuhrwerke aller Art und Reiter stets die rechte Seite zu nehmen. — Wenn Vieh einzeln über die Brücke geführt oder in größerer Anzahl über dieselbe getrieben wird, darf dieses ebenfalls nur auf der rechten Seite geschehen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe bis zu 3 Thalern oder entsprechender Haft geahndet.
Hrnau am 10. Dezember 1874.
Die Herrn Bürgermeister werden auf meine Bekanntmachung vom 10. Juni c — Hanauer Anzeiger Nr. 136 — verwiesen, wonach das Formular B. zur Ermittelung des Erndteertrags im Jahre 1878 am 1. November c. hierher eingereicht sein muß.
Hanau am 24. Oktober 1878.
Wegen des auf Freitag den 1. November c. fallenden Bußtags findet der Altstadier Wochenmarkt Donnerstag den 31. Oktober statt.
Hanau am 25. Oktober 1878.
Am 26. Okt. abhanden gekommen: Ein halbwüchsiger struppiger Schäferhund, schwarz mit gelber Brust und gelben Pfoten, männlichen Geschlechts, auf den Namen Leo hörend. Derselbe trug ledernes Halsband mit Ring. Dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hanau am 28. Oktober 1878.
Aus Königlichem Landrathsamt.
TageSscha«.
— Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 26 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober d. I., den Königlich preußischen Staats-Minister und Minister des Innern, Grafen zu EuliNburg, zum Vorsitzenden und den Unter-Staatssekretär im Königlich preußischen Ministerium des Innern, Bitter, zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Kommission zur Entscheidung von Beschwerden zu ernennen.
— Auf Grund der Vorschriften der §§. 1 und 6 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen Der Sozialdemokratie vom 21. Oktober c. sind nach dem „R.- u. St.-A." unterm 25. Okt. aufgelöst : der Volksverein zu Flensburg, der Arbeiter-Sängerbund daselbst und der Bildungsverein für Arb.iter daselbst, der Sozialdemokratische Wahlverein zu Rendsburg; außerdem ist die Druckschrift „Die Religion der Sozialdemokratie. Kanzelreden von Joseph Dietzgen. Vierte vermehrte Auflage. Leipzig, Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei 1877", Nach §• 11 des gedachten Gesetzes verboten.
— Der achte deutsche Handclstag wird am 30. und 31. Oktober d. I. in Berlin abgehalten werden.
— Die Enquetekommission für die Baumwoll- und Leinenindustrie am 14. d. M. zu einer zweiten Berathung in Berlin zusammenge- treten, deren Aufgabe war, die Fragen, welche den mündlich zu ver
nehmenden Sachverständigen vorgelegt werden sollten, festzustellen, die Auswahl der zu vernehmenden Personen zu treffen, und über Zeit und Ordnung der Vernehmung Beschluß zu fassen. Außerdem war über die statistische Bearbeitung der schriftlich beantworteten Fragebogen, von denen, soweit die Ausfüllung überhaupt geschehen, der größere Theil nicht innerhalb der auf den 10. Sept. Bestimmten Frist, sondern erst im Laufe des Oktobers eingegangen ist, Bestimmung zu treffen. Diese Arbeiten sind am 21. d. M. abgeschlossen worden. Die Fragen für die Sachverständigen sind in 9 Uebersichten nach den verschiedenen, der Spinnerei, Weberei, der Veredlungsgewerbe (Bleicherei, Färberei, Appretur, Druck) und der Konsumtion (wie Wäschekonfektion, Weißstickerei) sowie des Handels zusammengestellt worden und werden den Sachverständigen gleichzeitig mit der Einladung mitgetheilt werden. Die Zahl der letzteren belauft sich auf 126, von denen 77 der Baumwollindustrie, 49 der Leinen- und Juteindustrie, bezw. dem Handel angehören. Die Vernehmung soll am 9. Nov. beginnen und wird etwa 6 Wochen in Anspruch nehmen. Es liegt in der Absicht, sie gruppenweise vorzuneh- men und zwar derart, daß für die Baumwollenindustrie 5, für die Leinenindustrie 2 Gruppen gebildet werden. Die ersteren 5 sind so gewählt, daß 1. Baden, Bayern und Württemberg, 2. Königr. Sachsen, 3 dre preuß. Provinzen Rheinland, Westphalen, Hannover, Hessm- Nassau und Großh. Hessen, 4. Elsaß-Lothrmgen, 5. die preuß. Provinzen Schlesien, Brandenburg, Sachsen und die übrigen norddeutschen Staaten je eine Gruppe darstellen. Die erste Gruppe der Leinwand- industrie umfaßt Laden, Württemberg und die preuß. Provinzen Rhein- land, Westphalen, Nassau und Hannover, die zweite das übrige Deutschland. In der vorangegebenen Reihenfolge wird wahrscheinlich auch die Vernehmung der einzelnen Gruppen einander folgen (Nordd. A. Z )
— Wie wir hören, werden die seitens des Reichskanzlers nach Amerika entsandten Kommissare zur Erforschung des Systems der Tabakfabrikatbesteuerung bereits in der ersten Hälfte des November wieder hier eintreffen, so daß das Resultat ihrer Untersuchung noch bei den abschließenden Arbeiten der Tabakserquetekommission in Betracht gezogen werden kann. Bekanntlich bat der Reichskanzler gemessene Ordre erlassen, die Arbeiten der Entquetekommission bis Anfang Dezember zum Abschluß zu bringen. — Wie wir einer Privatmittheilung aus Leipzig entnehmen, hat dre dortige Kreishauptmannschast die Sonnabend-Nummer des Centralorgans der deutschen Sozialdemokratie des „Vorwärts" konsiszirt und das Forterscheinen des Blattes verboten. — Die Zel- tungskolporteure haben von den Polizeibehörden verschärfte Weisungen wegen des Verkaufs und des Betriebs von Zeitungen erhalten.
(D. Montags-Blatt)
— Wie der „Standard" erfährt ist von der deutschen Regierung durch Vermittlung des Grafen Münster mit mehreren Herren, an deren Spitze Mr. Albert Leutner in London steht, ein Abkommen zum Abschluß gebracht worden, wodurch letztere es übernehmen, innerhalb einer stipulirten Zeit und gegen ein Entgelt von Psd.-Sterl. 50,000 den „Großer Kurfürst" zu heben. Mr. Leutner, dessen Kutter „Viscoun- teß" bereits seit einigen Monaten mit Tauchern u. s. w. an dem Wrack beschäftigt war, wird ein neues Patent-Ponton zur Anwendung bringen, das bereits bei der Hebung mehrerer Fahrzeuge erfolgreich gebraucht worden ist. Dieses Ponton ist mit einem Sicherheits Ventil versehen, welches sein Bersten bei Erreichung der Wasseroberfläche verhindert.
— S. M. gedeckte Korvette „Leipzig", 12 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Paschen, und S. M. Kancnmboot „Albatros", 4 Geschütze, Kommandant Korvetten-Kapitän Mensing I., befinden sich, telegraphischer Nachricht vom 26. d. Mrs. zufolge, in Nagasaki, und ist S. M. Kanonenboot „Albatroß" an demjelbcn Tage via Jokohama- Honolulu nach Apia in See gegangen.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 19. Oktober 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,237,669,100 Mark Doppelkronen, 382,703,590 Mark Kronen, 27,969,845 Mark halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 328,892,010 Mark; an Silbermünzen • 71,652,415 Mark 5-Markstücke, 98,509,686 Mark 2-Markstücke, 149,423,211 Mark 1-Markstücke, 71,486,388 Mark 50-Pfennigstücke,