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ZAgleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Montag den 21. Oktober.
1878.
Amtliches.
In Folge Umbaues der Straße von Frankfurt nach Eschersheim, zunächst von der Frankfurter Grenze aus, kaun der regelmäßige Ver» kehr auf der Straße für einige Wochen nur in sehr beschränkter Weife erfolgen. An mehreren Tagen findet eine gänzliche Sperrung der Straße statt, so daß der Verkehr, namentlich von Lastfuhrwerken, auf der Ginnheimer Straße erfolgen muß.
Unter Bezugnahme auf die Polizei-Verordnung vom 6. April 1877 — Amtsblatt Seite 137 — wird dieses hiermit publizirt.
Hanau am 18. Oktober 1878.
Der Landrath.
Gefunden: Ein Cigarrenetui, enth. Ersatz-Reserveschein II für Handarbeiter Carl August Mäder. Ein Fünfmarkschein. Ein weißes Taschentuch. Ein alter Regenschirm. Ein Ausgabenbuch nebst Stundenplan für Jean Bensing. Zwei leere Säcke.
Verloren: Eine Brille mit Futteral. Eine Militär-Dienst- auszeichnung II. Classe, von Frankfurt a. M. bis Ginnheim.
Entlaufen: Ein großer schwarzer Hofhund weibl. Geschl., auf den Namen „Muto" hörend.
Hanau am 21. Oktober 1878.
Aus Königlichem Landrathsamt.
Tagesscha«.
— Der „$. u. St.-A." Nr. 247 enthält: Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 19. Oktober, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Einhundertmarknoten der Rostocker Bank.
" — SS erlitt, 19. Okt. (Reichstag.) In gestriger (15) Sitzung trat das Haus in die Spezialdiskussion des Sozialistengesetzes.
Der §. 1 wurde genehmigt.
Die §§. la, und laa. lauten nach den Beschlüssen zweiter Berathung :
§. la Auf eingetragene Genossenschaften findet im Falle des §. 1 Abs. 2 der §. 35 des Gesetzes vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschasts-Genosfen schaften, Anwendung. Auf eingeschriebene Hülfskassen findet im gleichen Falle der §. 29 des Gi setzes über die eingeschriebenen Hülfs- kassm vom 7. April 1876 Anwendung.
§. laa. Selbständige Kcssenvereine (nicht eingeschriebene), welche nach ihren Statuten die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder bezwecken, sind zunächst nicht zu verbieten, sondern unter eine außerordentliche staatliche Kontrole zu stellen. Sind mehrere selbständige Vereine der vorgedachten Art zu einem Verbände vereinigt, so kann, wenn in einem derselben die im §. 1 Abs 2 bezeichneten Bestrebungen zu Tage treten, die Ausscheidung dieses Vereins aus dem Verbände und die Kontrole über denselben angeordnet werden. In gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten Bestrebungen in einem Zweigvereine zu Tage treten, die Kontrole auf diesen zu beschränken.
Hierzu beantragen: 1) der Abg. v. Goßler:
Zu §. la.: Den Absatz 2 zu streichen.
Zu §. laa.: Für den Fall der Aunahme des Antrages zu §. la. den Eingang dieses Paragraphen wie folgt zu fassen: „Eingeschriebene Hülfskassen und andere selbständige Kassenvereine, welche".
2) Der Abg. Hauck:
Im §. la hinter dem Worte: „eingetragene Genossenschaften" einzuschalten: „und registrirte Genossenschaften".
3) Der Abg. Dr. Schulze:
Im §. laa Abs. 1 hinter den Worten: „bezwecken, sind" einzu- schalten: „im Falle des § 1 Abs. 2“.
In der Abstimmung wurde zunächst der Antrag v. Goßler zu §. la. abgelehnt, der des Abg. Schulze zu §. laa. angenommen und mit dieser Aenderung die beiden Paragraphen.
Die 88. lb. und 1c, wurden ohne Debatte angenommen.
§. 2 wurde nach einer Rede des Abg. von Niegolewski gegen denselben unverändert angenommen.
Darauf vertagte das Haus um 5*/* Uhr die Fortsetzung der Debatte.
In der heutigen (16) Sitzung wurden §§. 3 und 4 ohne Debatte unverändert, sowie §. 5 nach kurzer Debatte nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen; ebenso ohne Debatte §. 5a.
Die 88- 6—10, die Presse betreffend, waren in der zweiten Lesung abgelehnt worden. Der Kompromißantrag der beiden konservativen und der nationalliberalen Partei bezweckt deren Wiederherstellung in der Fassung der Kommission. Zu §. 6 suchte der Abg. Dr. Zimmermann darzulegen, wie vorsichtig und milde die englische Gesetzgebung im Gegensatz zur deutschen vorgegangen sei, als sie aus Anlaß eines Attentats auf den König im Jahre 1795 dazu gezwungen war. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär Dr. Friedberg, verlas die betreffenden Urkunden der englischen Legislative, um dadurch die Behaup tungen des Vorredners zu berichtigen. Keineswegs sei damals England milder verfahren als jetzt Deutschland. In wenigen Tagen hätten damals beide Häuser des Parlaments eine Bill angenommen, welche der Wiederkehr ähnlicher Vorkommnisse mit schweren Strafen vorbeugen sollte. Der Abg. Reichensperger (Olpe) führte aus, daß die freie Preffe eigentlich das beste Mittel sei, um die Utopien der Sozialdemokratie als solche zu zeigen. Dieses Mittel werde jetzt vernichtet. Der Abg. Windthor st konsiatirte, daß er nur deshalb die von seiner Partei in zweiter Lesung gestellten Anträge jetzt nicht wiederhole, weil er deren Erfolglosigkeit voraussche. Jedenfalls werde aber seine Partei aus diesen Debatten einig und neu gekräftigt hervorgehen.
Die £§. 6 bis 9 wurden darauf dem Kompromißantrage Ackermann gemäß angenommen, ebenso § 10, nachdem sich der Abg. Sonne- mann dagegen erklärt hatte, weil dieser Paragraph überflüssig sei.
Die §§. 11 b.s 22 wurden ohne Debatte nach den Beschlüssen zweiter Lesung, und so weit sie dort abgelehnt waren, als Konsequenz der Beschlüsse zu §. 6, nach dem Kompromißantrage Ackermann und Gen. angenommen.
Behufs der Schlußabstimmung über das gesummte Gesetz beräumte der Präsident eine neue (17.) Sitzung auf heute 2 Uhr an, in welcher der Gesetzentwurf mit 221 gegen 149 Stimmen in dritter Berathung definitiv angenommen wurde
Der Präsident gab sodann eine kurze Notiz über die Geschäfte des Hauses während dieser außerordentlichen Session.
Der Adg. von Bonin sprach dem Präsidium und dem ganzen Bu> reau des Hauses den Dank für die Leitung der Geschäfte aus, dem das Haus durch Erheben von den Plätzen zustimmte. Der Präsident dankte hierfür in warmen Worten.
Hierauf verlas der Reichskanzler Fürst von Bismarck die Allerhöchste Botschaft, durch welche er beauftragt wird, den Reichstag im Namen der verbündeten Regierungen zu schließen. Der Reichskanzler gab der Befriedigung der Regierungen über das Zustandekommen dieses Gesetzes Ausdruck, dem er im Voraus die einstimmige Annahme im Bundesrathe zusichern zu können glaubte. Sollte dieses Gesetz nicht ausreichen, so würden sich die Regierungen wieder vertrauensvoll an den Reichstag wenden Der Reichskanzler erklärte sodann diese Session des Reichstages im Namen der verbündeten Regierungen für geschlossen.
Der Präsident schloß mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser, in welches das Haus begeistert einstimmte. (Schluß 3 Uhr.) (R. u. St.-A.)
— Mit einer Spannung, die nicht frei war von lebhaften Be- sorgnisfen, sah Deutschland der Entscheidung über das Sozialfftengesetz entgegen Die zweite Lesung, deren Einleitung zu den besten Hoffnungen berechtigte, hatte in bieier Woche nHt ganz den erwünschten Ver- lauf genommen. Die zwischn den Regieruniren und der Reichstags- mehrheit und innerhalb dieser selbst bestehenden Meinungsverschiedenheiten hatten nicht durchweg eine Ausgleichung gefunden. In Betreff der Berechtigung zur Unterdrückung sozialistischer perrodrscher D-uck- schriften und zur Ausweisung sozialistischer Agitatoren war überhaupt kein Mehrheitsbeschluß zu Stande gekommen, so daß das Gesetz mit zwei Lücken, die nothwendig ausgefüllt werden mußten, aus der zweiten Lesung hervorging, und die Gefahr eines Scheiterns des Gesetzentwurfs nahe lag. Aber Angesichts der drohenden Gefahr steigerte sich in den Parteien, von deren Zusammenwirken die Entscheidung bedingt war, das Gefühl der Verpflichtung, Alles aufzubieten, um eine Vereinbarung vor