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PreiS:

Jährlich 9 Mari.

#>«l8j. 4 M. 50 P.

viertkljährliS ü M-r! 25 Pjg ILr aurwärtige

Nbonneuten «U drm Betreffen« ken Postausichlag. 'Sie einzelne Num­mer 10 P fZ.

fjanniier Artiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Korrespondenz.

<^tfertisn§-

Preis:

Die 1 faltige Garmondzeile rrd. deren Rannt

10 w

Die Lspalt. Zeile

20 Pfg.

Die3spaltigeZeile

80 Pfg

M 243 Freilag den 18. Oktober. 18?b.

AmilicheI.

Balthasar Goy zu Butterstädter-Höfen ist als Nebenbürgermeister verpflichtet worden.

Hanau am 8. Oktober 1878

________________________Der Landrath___ "TSmibpÄü^^

Die folgenden Domanialgrundstücke sollen in einer zweiten Lici- tation alternative zum Verkauf und zur Verpachtung ausgeboten werden, als:

a. Gemarkung Niederrodenbach:

Karte Lit. H. Nr. 104. 1 Acker 20 Ruthen = O,2?o ha Land auf'm

Weibels, an der Erlenbuschwiese,

künftigen Dienstag den 22. dieses Monats,

Vormittags 8 Uhr,

in der Haupt'schen Wirthschaft zu Niederrodenbach;

b. Gemarkung Ostheim:

Karte Lit. FF. Nr. 122. ^ Acker 22 Ruthen =

Städter Berg,

an demselben Tage, Volmittags in der Altvaterischen Wirthschaft zu Ostheim.

Den Kauf- oder Pachtbewerbern diene zur angemessene Gebote der Zusch'ag ohne Abhaltung mins erfolgt.

Hanau am 16. Oktober 1878.

Der Domainen-Rentmeister

0,i54 ha Land am

11 Uhr,

Nachricht, daß auf eines weiteren Ter-

7427

__Bell.________

Grundstücksverpachtung.

Zur anderweiten sechsjährigen E inz e l Verpachtung der im Gan­zen 158 Kasseler Acker 64 s Ruthen = 37,«os ha haltenden Grund­stücke des domainersiscalischen Caducgutes in der Gemarkung von Oberissigheim ist ein zweiter Termin auf

künftigen Dienstag den 22. dieses Monats, Nachmittags 2 Uhr, in die Dauth'sche Wirthschaft zu Oberissigheim anberaumt worden.

Pachtbewerber werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß auf angemessene Gebote der Zuschlag ohne Abhaltung eines weiteren Termins erfolge» wird.

Hanau am 16. Oktober 1878. 7428

Der Domainen-Rentmeister

Bell._______________ _

Rundschau.

R F. Ueber den ferneren Aufenthalt des Kaisers wurden in der letzten Zeit manche sich oft widersprechende Nachrichten bekannt gemacht, was Veranlassung zu häufigen Berichtigungen gegeben hat. So erfährt man nun jetzt mit ziemlicher Sicherheit, daß der Kaiser und die Kaiserin gegen den 20. November Baden-Baden verlassen werden, um sich noch zu mehrwöchentlichem Aufenthalt und zwar der Kaiser nach Wiesbaden und dre Kaiserin nach Koblenz zu begeben.

Berüglich des die gesummte innere Politik Deutschlands bewe­genden Socialistengesetzes sind in der zweiten ReichStagSberathung die entscheidenden Würfel bis einschließlich des fünften Paragraphen ziemlich glatt gefallen, wenn auch die Gegner des GesetzeS zum Theil ein?» sehr eklatanten Widerspruch erhoben. Beim Paragraph 6 des GesetzeS, der das Verbot der socialdemokratischen Druckschriften enthält, ergab sich jedoch trotz mehrtägiger Debatte ein negatives Resultat und zwar in folgender seltsamer Weise. Die Abänderungsanträge der Konservativen und der Reichspartei wurden zu dem Paragraph 6 angenommen, doch für den Paragraphen mit den Abönderungsauträgen selbst stimmten dann nur die Nationalliberalen, und für den Paragraphen nach der Regierungsvorlage, also ohne die Abänderungsanträge, stimmten nur die Reichstartei und die Konservativen, wodurch in keinem Falle eine Mehr­heit erzielt wurde, die zweite Berathung des Socialistengesetzes im Reichstage also hier eine Lücke läßt, die hoffentlich durch entsprechende

Ausgleichs Verhandlungen zwischen der Regierung und den regierungs­freundlichen Parteien bis zur dritten Lesung des Socialistengesetzes aus­gefüllt wird. Die Paragraphen 710 fielen darauf bei der zweiten Be athung des Socialistengesetzes aus, weil sie unter die Kompetenz des Paragraph 6 gehören. Die Weiterberathung wurde daher mit dem Paragraphen 11 fortgesetzt, der über das Verbot des Einsammelns von Beiträgen zur Förderung socialdemokratischer Bestrebungen handelt, wo­bei der Abg. Bebel es nicht versäumte für die von der socialdemokrati­schen Agitation lebenden Parteigänger zu plädiren. Der Paragraph 11 wurde jedoch angenommen, ebenso die Paragraphen 13 und 15, welche nur untergeordnete Bestimmungen zu dem Verbote der socialdemokrati­schen Bersaurmlungen u. f. w. enthalten. Die Berathung des Paragraph 14 mußte tv.fgen der Beschlüsse zu Paragraph 6 ausgeschoben werden. Der Paragraph 16 des Socialistengesetzes, welcher die Aufenthaltsbe- schränkunz gewerbsmäßiger Agitatoren enthält, hatte dasselbe Schicksal wie der Paragraph 6, d^nn er wurde sowohl in der Commissionsfassung als auch nach der Regierungsvorlage abgelehnt, da die erstere den con- servativen Parteien nicht scharf genug war und die letztere den National­liberalen bezüglich der Aufenthaltsbeschränkung als zu weitgehend erschien. Die Ergänzungsparagraphen zu Paragraph 16 wurden auf Befürworten des preußischen Ministers Eulenburg jedoch angenommen und ebenso auch § 18. §. 17 fiel nach den Commssionsanträgen weg. Darauf schritt man zur Berathung des §. 19, der die Recursinstanz enthält und über welchen sich eine scharfe Debatte entw ckelte. Nach dem Com- missionsantrage sollen zur Recursinstanz 4 Mitglieder aus dem Bundes­rathe und 5 aus der Zahl der höchsten Gerichtshöfe des Reiches oder der Bunbesstaaten erwählt werden, aus denen der Kaiser den Präsidenten ernennt. Dazu beantragten die Konservativen die Abänderungen, daß der Kaiser den Präsidenten der Recursinstanz und der Bundesrath 4 Mitglieder aus den obersten Gerichts- und Verwaltungshöfin ernenn n soll. Der Abg. Windthorst verwirft für sich und die Centrumspartei den Paragraphen sammt seinen Anträgen, da er den Anfang einer Polizeihoheit bilde. Der Abg. Schmidt tritt für den Commissionsan­trag ein, der Bundesbevollmächtigte sächs. Justizminister Abeken hält jedoch die Anträge der conservativen Partei für annehmbar. Bei der Abstimmung wurden jedoch die Anträge der Konservativen abgelehnt und der Paragraph nach der Fassung der Commission angenommen. Darauf erhalten jedoch die beiden letzten Absätze des § 19 über die Befugnisse der Recursinstanz noch einige Einschaltungen nach den An­trägen der Conservativen. Die Durchberathung des Socialistengesetzes in zweiter Lesung wurde bis zum vergangenen Donnerstag vollendet. Das schließliche Zustandekommen des Gesetzes unterliegt fast keinem Zweifel mehr, da die Verständigungsbestrebungen über die wenigen noch vorhandenen Differenzen zwischen der Regierung und den zu ihr halten­den drei Parteien ununterbrochen fortgesetzt werden.

Im deutschen Bundesrath finb, wie uns berichtet wird, die grö­ßeren legislatorischen Arbeiteten für jetzt abgeschlossen. Man wird sich zunächst noch über die Zustimmung zu den Beschlüssen des Elsaß- Lothringischen LandeSausschusses bezüglich der Gesetze über die Gerichts­verfassung und die Schulen zu verständigen haben und dann sofort an die Ausführungsbestimmungen zu dem Socialistengesetz herantreten. Die Arbeiten für die nächste Reichstagssession beginnen erst im Dezember und werden sich zunächst mit btm Reichshaus Haftsetat und ben damit zusammenhängenden Gesetzen beschäftigen.

Um ähnlichen Wahlscandaftn wie sie sich im vorigen Jahre in Frankreich ereigneten, vorzubeugen, hat die französische Regierung be­züglich der in der nächsten Woche hattfinbenben Delegirtenwahlen für die Senatorenwahlen sehr scharfe Instruktionen an die Präfekten erlass n, so daß die ungesetzlichen Wahlbeeinflussungen verhütet werden bürsten, was den reaktionären Elementen Frankreichs großen Kummer bereitet. Fast sämmtliche französischen Zeitungen brachten in der verflossenen Woche Biographien des verstorbenen Bischofs Dupanloup von Ocleans, worin demselben sogar in republikanischen Blättern mancher ehrende Nachruf gewidmet wird. Eine Ausnahme davon machte nur der Ultra montane Louis Beuillot, der es über sich gewonnen hat, selbst den ver­storbenen Bischof als seinen alten Gegner zu begeifern.

In die österreichische Ministerkrisis ist noch wenig Klarheit ge-