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Sie einzelne Nummer 10 Pfg.
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E Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, - und SaMstägG mit dep Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Donnerstag den 10. Oktober.
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AMtlicheS.
Bekanntmachung.
Die dies jährigen Herbst- Control- Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt: Bezirks-Compagnie:
cur., Vorm. 10 Uhr, in Mittelbuchen,
4.
Am 21. Oktober
10
11
10
11
10
22.
22.
23.
23.
24.
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5.
Am 21. Oktober
Hanau, do., do., do., Langenselbold.
Bezirks-Compagnie
„ 22.
„ 23.
„ 24.
„ 24.
„ 25.
Dies wird
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cur., früh 9 Uhr, in Bockenheim, do.,
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Vorm. 11
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bo., Mainkur, Bergen, Windecken.
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_________ mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die zum scheinen verpflichteten Leute sämmtliche Militair- Papiere mit zur Stelle
zu bringen haben.
Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 16. Oktober an die betreffende Bezirks-Compagnie resp, das diesseitige Kommando gerichtet werden.
Gleichzeitig werden sämmtliche Mannschaften, welche etwaige Wohnungs-Veränderungen bei dem Bezirks Feldwebel noch nicht gemeldet haben. aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a. M, den 1. Oktober 1878.
Königliches Commando des Reserve-Landwehr-Bataillons
(Frankfurt a. M.) Nr. 80,____________________
-Durch höheren Erlaß ist den Ortsbehörden die Verpflichtung auferlegt worden, in solchen Fällen, in welchen ihrerseits den zur Uebung einberufenen Wehrleuten die den Letzteren zustehenden Marschcompetenzen vorschußweise ausbezahlt werden, dies auf den betreffenden Einberusungs Ordres zu vermerken.
Mit Rücksicht auf die besonderen, wegen der Auszahlung von Marschcompetenzen für das Königreich Bayern bestehenden Vorschriften ist auf den Wunsch des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums höheren Orts bestimmt worden, daß jede im Gebiete der Preußischen Militair-Verwaltung Seitens diesseitiger Ortsbehörden oder Kassen an Königliche Bayerische Dienstpflichtige zur Bestreitung von Marschkosten etwa geleistete Zahlung, ohne Unterschied des Anlasses der Einberufung, in ihrem Geldbeträge auf den betreffenden Einbe- rufungs-Ordres zu vermerken ist. Die Herrn Ortsvorstände haben hiernach vor kommenden Falls zu verfahren.
Hanau am 1. Oktober 1878.
Bekanntmachung.
Die zum Schutze der Schauläden offener Geschäfte angebrachten Marquisen sind größtentheils auf eine so geringe Höhe vom Niveau aus Trottoirs herabgelassen, daß hierdurch vielfach der freie Verkehr desindert und die Gefahr für Vorübergehende, sich zu beschädigen, nicht gehgeschlossen ist.
Mit Rücksicht auf das vorliegende öffentliche Interesse werden deßhalb die betheiligten Hausbesitzer bezw. Ladeuinhaber hierdurch veranlaßt, bei Meidung des im Falle der Nichtbefolgung einzuleitenden Straf- und Zwangsverfahrens, sofort Vorkehrungen zu treffen, daß dem erwähnten Mißstande vorgebeugt werde und der untere Rand der Marquisen mindestens zwei Meter vom Boden entfernt bleibe.
Hanau am 30. Juli 1878.
Diejenigen Eltern, welche ihre im Jahr 1877 oder früher ge»
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Preis:
Die ispaltige Garmondzeile od.
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Die Lspalt. Zeile 20 Mg.
Die 3spa!tiaeZeile
30 Pfg.
1818.
borenen Kinder noch nicht haben impfen resp, revacciniren lassen, werden aufgefordert, dies ungesäumt nachzuholen.
Binnen vier Wochen ist durch Vorzeigung des Impfscheins oder Entschuldigungkattestes vom Arzt im Polizeisecrelariat der Nachweis zu erbringen, daß den Vorschriften des Jmpfgesetzes genügt, andernfalls Strafe zu gewärtigen ist.
Hanau am 1. Oktober 1878.
Die Herrn Bürgermeister werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die für Aufstellung und Ergänzung s. g. Grund- und Gebäudesteuer-Listen, also auch für Eintrag der Steuern und des Grundbesitzes in Hectar, Aren gemachten Ausgaben in den Rechnungen nicht passiren werden, wenn für diese Ausgaben, nicht vorher die Genehmigung hier eingeholt und nach Benehmen mit den Königlichen Katasterämtern die Kosten vorher bestimmt sein werden.
Ich mache dieserhalb auf die Bekanntmachung vom 1. August d. I. in Nr. 183 des Hanauer Anzeigers aufmerksam.
Hanau am 8. Oktober 1878.
Der Landrath
hut.
Gefunden: Ein schwarzes Ledertäschchen. Ein schwarzer Stroh- Eine unächte lange Uhrkette. Ein Rosenkranz. Eine Botanisw
büchse. Ein Regenschirm.
Verloren: Ein kleines Portemonnaie mit 43 Pf. und einem Schlüsselchen. Ein Portemonnaie mit 1,50 Mk.
Hanau am 10. Oktober 1878.
__________________Aus Königlichem Landrathsamt.__________________
Steckbrief.
Gegen den Tagelöhner Johannes Oppermann von Rückingen ist wegen Unterschlagung richterlicher Haftbefehl erlass-n worden.
Es wird um Festnahme des Oppermann und Ablieferung desselben in hiesiges Gefängniß ersucht.
Hanau, 5. Oktober 1878.
Der Staats-Anwalt.
Sporleder.
Tages schau.
Die östreichisch-ungarische Krisis.
(A. d. Schw. Merk.)
Der Rücktritt des ungarischen Finanzministers hat den des ganzen ungarischen Kabinets, und der Rücktritt des transleithanischen Kabinets hat den des eisleithanischen nach sich gezogen. Andrassy mit den anderen gemeinschaftlichen Ministein steht allein noch aufrecht, aber ein ungarisches Blatt schreibt treffend, „wir gewinnen den Eindruck, als seien die Vorwerke gefallen, welche die Position des Ministers des Auswärtigen umgaben." Die Stellung des Grafen Andrassy ist um so eigenthümlicher, als gerade die Politik, für die er verantwortlich ist, die Krisis in Pest und in Wien herbeigeführt hat. Indessen ist doch so viel heute schon ersichtlich, daß von keiner Seite gewagt wird, im Ernst ein Zurückweichen der östreichischen Politik und der östreichischen Waffen zu befürworten. Wenn auch Jedermann vor der Verantwortung für die Folgen der Okkupationspolrtck sich scheut, so ist doch selbstverständlich, daß sie jetzt bis aus Ende durchgeführt werden muß. Wer A gesagt hat, muß auch B sagen. Zudem ist gerade in dem Aug n° blick, wo die konstitutionelle Doppelkrisis ausbricht, von militarrsch r Seite die Hauptarbeit gethan. „Der Aufstand ist in ganz Bosni.n niedergeworfen, das Land m den Händen unserer Truppen", Dertünbipt ein amtliches Telegramm des kommandirenden Generals Philippowitsch. Wer auch die Stelle der jetzt abgegangenen Minister einnehmen mag, wird ihre Erbschaft antreten uu3 das Werk der Okkupation und „Pazi- fikation", wie man es noch immer euphemistisch nennt, in den eroberten Provinzen durchführen müssen. Es scheint aber nirgends große Lust vorhanden zu sein, sich aus die leer gewordenen Stühle zu drangen. In Pest sollen Slavy, Majlath und Senny y für die Ähre sich bedankt haben, so daß Tis^a voraussichtlich nicht so bald von seiner Last befreit