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M 234.
Hmniuer ÄMtzer
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, ‘ und Samstags mit der Berliner ProvinzialCorrespondenz.
Dienstag den 8. Oktober.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst- Control- Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:
4. Bezirks - Compagnie:
Uhr, in Mittelbuchen,
Am 21. Oktober
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Bezirks-Compagnie:
Hanau, do., do., do, Langenselbold.
Am 21. Oktober cur, früh 9 Uhr, in Bockenheim, do.,
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do., Mainkur, Bergen, Windecken.
mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die zum
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scheinen verpflichteten Leute sämmtliche Militair- Papiere mit zur Stelle zu bringen haben.
Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spät stens 16. Oktober an die betreffende Bezirks-Compagnie resp, das diesseitige Commando gerichtet
werden.
Gleichzeitig werden sämmtliche Mannschaften, welche etwaige Wohnungs-Veränderungen bei dem Bezirks Feldwebel noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a. M, den 1. Oktober 1878.
Königliches Commando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.
Durch höheren Erlaß ist den Ortsbehörden die Verpflichtung auferlegt worinn, in solchen Fällen, in welchen ihrerseits den zur Uebung einberufenen Wehrleuten die den Letzteren zustehenden Marschcompetenzen vorschußweise ausbezahlt werden, dies auf den betreffenden Einberusungs Ordres zu vermerken.
Mit Rücksicht auf die besonderen, wegen der Auszahlung von Marschcompetenzen für das Königreich Bayern bestehenden Vorschriften ist auf den Wunsch des Königlich Bayerischen Kriegsministeriums höheren Orts bestimmt worden, daß jede im Gebiete der Preußischen Militair-Verwaltung Seitens diesseitiger Ortsbehörden oder Kassen an Königliche Bayerische Dienstpflichtige zur Bestreitung von Marschkosten etwa geleistete Zahlung, ohne Unterschied des Anlasses der Einberufung, in ihrem Geldbeträge auf den betreffenden Einbe- rufungs-OrdreS zu vermerken ist. Die Herrn Ortsvorstände haben hiernach vorkommenden Falls zu verfahren.
Hanau am 1. Oktober 1878.
Vom 7. d. M. an bleibt auf die Dauer von zwei Wochen der Landweg zwischen WindeckkN und Ostheim wegen der durch den Eisen- bahnbau nothwendigen Straßenverlegung für durchgehendes Fuhrwerk gesperrt.
Es wird dieses unter Hinweisung auf die Polizei Verordnung vom 6. April 1877 — Amtsblatt Seite 137 — hiermit veröffentlicht.
Hanau am 5. Oktober 1878.
Gesund en: Ein neuer Reiserbesen. Ein hellblaues Täschchen. Ein weißes Taschentuch. Eine Kaputze. Ein Portemonnaie mit einigen Pfennigen.
Verloren: Ein Notizbuch nebst LegitimationSschein.
Entlaufen: Ein großer Neufundländer, schwarz und weiß.
Hanau am 7. Oktober 1878.
«u» Königliche« LandrathSamt.
JnsertionS- Preis:
Die Ispalttge Garmondzcile od. deren äiamu
10 Pfg.
Die Sspalt. Zeile
20 Pig.
DicSspaltigeZeile 30 Psg
1878
Bekanntmachung.
Postkarten für den Verkehr im Weltpostverein.
Vom 1. Oktober ab werden für den Verkehr im Weltpostverein besondere mit einem Frankostempel von 10 Pfennig versehene Weltpostkarten eingeführt, welche bei sämmtlichen Reichs-Post- anstalten für d n Stempelwerth verkauft werden.
Diese Kart-n sind für Mittheilungen nach allen denjenigen Ländern verwendbar, wohin das Porto für den gewöhnlichen frankirten Brief 20 Pfennig beträgt. Im Verkehr mit solchen Ländern, wohin ein Briefportosatz von 40 Pfennig zur Anwendung kommt, können die neuen Postkarten dagegen nur nach vorgöngiger Vervollständigung des Werthbetrages des Stempels auf 20 Pfennig benutzt werden. Un- fiankirte oder unzureichend frankitte Postkarten gelangen nicht zur Ab- sendung.
Andere, als von der Reichs-Postverwaltung ausgegebene und unmittelbar mit dem Frankostempel verfehl ne Postkarten werden im internationalen Verkehr zur Postbeförderung nicht zugelassen.
Berlin W., 7. September 1878.
Der General-Postmeister.
___________________Stephan.____________________ Bekanntmachung.
Vom 1. Oktober d. J ab werden Einichreib-Briefsendungen zu . solchen Pvstbesörderungs-Gelegenheiten, welche außerhalb oder kurz nach Beginn der für den Verkehr am Schalter bestimmten DienststundiN sich darbieten, in Ausnahmefällen bis spätestens V2 Stunde vor Abgang der betreffenden Gelegenheiten auf Verlangen auch außerhalb der Drenst- stundcn angenommen.
Die Annahme erfolgt in der Zeit, in welcher der Schalterdienst geschlossen ist, an dem Finster der Vorderseite des Posthauses, unter welchem sich der Einwurf zum Briefkasten befindet; die Absicht der Auflieferung ist durch Klopfen am Fenster kund zu geben.
Für derartige Einschreib-Briefsendunzen ist vom Aufgeber — außer dem Porto und der Einschr eibgebühr im Frankirungs falle — eine besondere Gebühr von 20 Pfennig für jede Sendung zu entrichten.
Hanau, 1. Oktober 1878.
Kaiserliches Postamt.
Lins.
Rundschau.
R. F. Ueber die Rückkehr des Kaisers nach Berlin und die Wiederübernahme der Regierung durch denselben ist noch immer nichts Näheres bekannt geworden und fehlt es darüber wohl auch noch an den betreffenden kaiserlichen Anordnungen. Die Ursachen hierfür finden sich nicht nur in der derzeitigen politischen Lage Deutschlands, als auch in den Gesundheitsverhällnissen des Kaisers. Das Befinden des Kaisers in Baden-Baden ist zwar außerordentlich zufriedenstellend, doch ist bei der Wahl deS ferneren Aufenthaltsortes des Kaisers wegen des Ueber- ganges von der warmen zur kalten Jahreszeit große Vorsicht nothwendig, zumal wenn man das hohe Alter des Monarchen dabei in Erwägung zieht.
Der Kronprinz deS deutschen Reiches empfing in diesen Tagen wiederholt den Fürsten Bismarck und andere zur Spitze der Regierung gehörende Beamte des Reiches und Preußens. D-r Gegenstand dieser Audienzen war, wie leicht vermuthet werden kann, der Stand des Socialistengesetzes und dessen Aussichten im Reichstage. Obwohl bis jetzt keine officiellcn Nachrichten über die neueste St-llunz der Regierung zum Socialistengesetz vorliegen, so erscheint dieselbe doch im Allgemeinen als eine hoffnungsvolle. Es bestätigt sich, daß der Kronprinz und Reichskanzler darin einig sind, daß der Kaiser nach dem Jnkrafiteten des Socialistengesetzes die Reichsregierung wieder übern hme und muß man daraus auch folgern, daß die Regierung der Meinung ist, daß im gegenwärtigen Reichstage das betreffende Gesetz zu Stande kommen wird, was wiederum auf ein von Seiten der Regierung und den maßgebenden