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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

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Donnerstag den 3. Oktober.

LÄMe

Amtliches.

Polizei-Verordnuug, betreffend die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen.

Nachdem in neuerer Zeit zahlreiche Erkrankungen zum Theil mit tödtlichem Ausgange in Folge des Genusses trichinenhalt'gen Fleisches von zum Hausgebrauch von Privaten geschlachteten Schweinen vorge- kvmmen sind, verordnen wir auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. Septbr. 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erwor­benen Landestheilen für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel, was folgt:

§. 1. Die durch unsere Polizei Verordnung vom 25. Mai 1876 (Amtsblatt S. 149) für Metzger und Wirthe vorgeschriebene Verpflich. tung zur mikroskopischen Untersuchung der von diesen geschlachteten Schweine auf Trichinen wird auf alle Private, die zu ihrem Hausge­brauch Schweine schlachten oder schlachten lassen, ausgedehnt, und finden auf dieselben auch tm Uebrigen die Vorschriften der gedachten Verord­nung in den §§. 1, 3, 4, 5 und 6, sowie das in § 5 angezogene Reglement, soweit dessen Bestimmungen nicht ausschließlich Gewerbtrei- bende betreffen, gleichmäßig Anwendung.

§. 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung tu Kraft.

Cassel, den 25. Mai 1878.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Bekanntmachung.

Die zum Schutze der Schauläden offener Geschäfte angebrachten Marquisen sind grösstenteils auf eine so geringe Höhe vom Niveau aus Trotrous herabgelassen, daß hierdurch vielfach der freie Verkehr besindert und die Gefahr für Vorübergehende, sich zu beschädigen, nicht gehgeschlosien ist.

Mit Rücksicht auf das vorliegende öffentliche Interesse werden deßhalb die betheiligten Hausbesitzer bezw. Ladeninhaber hierdurch ver­anlaßt, bei Meldung des im Falle der Nichibefolgung einzuleitenden Straf- und Zwangsverfahrens, sofort Vorkehrungen zu treffen, daß dem erwähnten Mißstande vorgebeugt werde und der untere Rand btr Mar­quisen mivd estens zwei Meter vom Boden entfernt bleibe.

Hanau am 30. Juli 1878.

Konrad Braum ann zu Preungesheim ist als Ortstaxator ver­pflichtet worden.

Hanau am 26. September 1878.

Diejenigen Eltern, welche ihre im Jahr 1877 oder früher ge­borenen Kinder noch nicht haben impfen resp revacciniren lassen, wer­den aufgefordert, dies ungesäumt nachzuholen.

Binnen vier Wochen ist durch Vorzeigung des Impfscheins oder Entschuidigungsattestes vom Arzt im Polizeisecretariat der Nach­weis zu erbringen, daß den Vorschriften des Jmpsgesetzes genügt, an­dernfalls Strafe zu gewärtigen ist.

Hanau am 1. Oktober 1878.

Gefunden: Ein Stück Kette. Ein silberner Theelöffel. Ein Damenbut. Ein Paar Strümpfe. Eine blaue Schürze. Ein kleiner Hunde Maulkorb. Ein langes blechernes Rohr. Eine schwarze Kinder- schürze.

Hanau am 3. Oktober 1878.

_________________Aus Königlichem Landrathsamt.__________________ Bekanntmachung.

Postkarten für den Verkehr im Weltpostverein.

Vom 1. Oktober ab werden für den Verkehr im Welt­postverein besondere mit eimm Frankostempel von 10 Pfennig ver­sehene Weltpostkarte» eingeführt, welche bei sämmtlichenRerchs-Post- anstalten für dm Stempelwerth verkauft werden.

Diese Karten sind für Mittheilungen nach allen denj-r igen Län­

dern verwendbar, wohin das Porto für den gewöhnlichen frankirten Brief 20 Pfennig beträgt. Im Verkehr mit solchen Ländern, wohin ein Briesportosatz von 40 Pfennig zur Anwendung kommt, können die neuen Postkarten dagegen nur nach vorgängiger Vervollständigung des Werthbetrages des Stempels auf 20 Pfennig benutzt werden. Un- frankirte oder unzureichend franfide Postkarten gelangen nicht zur Av- sendunz.

Andere, als von der Reichs-Posiverwaltung ausgegebene und un­mittelbar mit dem Frankostempel versetz ne Postkarten werden im internationalen Verkehr zur Postbeförderung nicht zu­gelassen.

Berlin W., 7. September 1878.

Der Eeneral-Postmeister.

,__________________ Stephan._______________________

Bekanntmachung.

Vom 1. Oktober d. I. ab werden Eüüchreib-Briefstndungen zu solchen Postbeförderunqs-Gelegenheiten, welche außerhalb oder kurz nach Beginn der für den Verkehr am Schalter bestimmten Dienftstunden sich barbieten, in Ausnahmefällen b:s spätestens st- Stunde vor Abgang der betreffenden Gelegenheiten auf Verlangen auch außerhalb der Dienst- stunden angenommen.

Die Annahme erfolgt in der Zeit, in welcher der Schalterdienst geschlossen ist, an dem Fenster der Vorderseite des Posthauses, unter welchem sich der Einwurf zum Briefkasten befindet; die Absicht der Auflieferung ist durch Klopfen am Fenster kund zu geben

Für derartige Einschreib-Bricfsendungkn ist vom Aufgeber — außer dem Porto und der Einschreidgebühr im Frankirungsfalle — eine besondere Gebühr von 20 Pfennig für jede Sendung zu entrichten.

Hanau, 1. Oktober 1878.

Kaiserliches Postamt.

___________________________Lins. ______________________

Die dritte diesjährige Schwurgerrchtssitzung wird am 18. No- vember d. J. beginnen.

Hanau am 80. September 1878.

Der Kreisgerichts Direktor.

M üller.

Tagesschau.

— Baden-Baden, 2. Okt. Der Kronprinz und die Kron­prinzessin sind mit dem Prinzen Hemrich heute morgen nach Potsdam abgereist. — Ueber die Dauer des Aufenthalts des Kaisers hierseibst und über den Zeitpunkt seiner Rückreise nach Berlin sind noch keinerlei Bestimmungen getroffen.

— Berlin, 30. Sept. Gestern wurde in der Hasmhaide, wo auch Jahn's Denkmal steht, weil in j ner Gegend die ersten Turnübun­gen unter Jahn's und Friesen's Leitung gehalten worden sind, ein Denkstein für Friedrich Friesen enthüllt, und zwar unter großer Theil­nahme der auch von auswärts gekommenen turnerischen Kreise. In­teressant war es, daß ein Altersgenosse des Gefeierten, der alte, bald 91 jährige Schulmann Dr. Marggraff (der, beiläufig gesagt, am nächsten Sonntag den Jahrestag seiner vor 60 Jahren gefeierten Hochzeit be­geht), bei diesem Anlässe seine Erlebn sst mit Friesen erzählte und die Jugend zur Pflege der Leibesübungen und zu einem mäßigen Leben aufforderte. Friese«, ein Freund Theodor Körner's, der an seiner Seite fiel, wmde bekanntlich 1814 in den Ai kennen von französischen Bauern ermordet, dort vorläufig begraben, doch später mit Genehmigung des Königs Friedrich Wilhelm IV. auf dem hiesigen Invalid, nkirchhof be­erdigt, wo er in der Nähe des Grabes von Scharnho st ruht. Friesen war übrigens, ehe er 1813 als Freiwilliger in die FreisLar Lützow's eintrat, mit Marggraff Lehrer an der Plamann'schen Erziehungsanstalt, welche Bismarck als Knabe besucht hat.

— Berlin, 1. Okt. Die kommissarischen Berathungen im Dienstgebäude des Reichsjustizamts über den von dieser Behörde aus-