Abonnements- Preis:
ZLtzrNch 9 Smart P,Nbj. 4 M. 50 P.
Bierieljährlich
8 M ni 25 Psg Gär auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postnufschlag. Die einzelne Nummer 10 $f,g.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Verlage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.
Anfenüons-
Pre!?:
Die Ityaltige ©avnwnljtilt od. deren Raum
10 Psg.
Sie 2»alt. Zeile 20 Pjg.
Die SspaUigeZeile 30 Psg
M 229. Mittwoch den
Amtliches.
Konrad Braumann zu Preungesheim ist als Ortstaxator verpflichtet worden.
Hanau am 26. September 1878.
Diejenigen Eltern, welche ihre im Jahr 1877 oder früher geborenen Kinder noch nicht haben impfen resp, revaccinircn lasten, werden aufgefordert, dies ungesäumt nachzuholen.
Binnen vier Wochen ist durch Vorzeigung des Impfscheins oder Entschuldigungsattestes vom Arzt im Polizeisecretariat der Nachweis zu erbringen, daß den Vorschriften des Jmpfgesetzes genügt, ander n'alls Strafe zu gewärtigen ist.
Hanau am 1. Oktober 1878, ________________Der Landrwh._______________________
Bekanntmachung.
Vom 1. Oktober d. J. ab werden Einschreib-Briefsendungen zu solchen Postbeförderungs- Gelegenheiten, welche außerhalb oder kurz nach Beginn der für den Verkehr am Schalter bestimmten Dienststunden sich darbieten, in Ausnahmefällen bis spätestens Vs Stunde vor Abgang der betreffenden Gelegenheiten auf Verlangen auch außerhalb der Drenst- flunden angenommen.
Die Annahme erfolgt in der Zeit, in welcher der Schalterdienst geschlossen ist, an dem Fenster der Vorderseite des Posthauses, unter welchem sich der Einwurf zum Briefkasten befindet; die Absicht der Auflieferung ist durch Klopfen am Fenster kund zu geben.
Für derartige Einschreib-Briefsendungen ist vom Aufgeber — außer dem Porto und der Einschreibgebühr im Frankirungsfalle — eine besondere Gebühr von 20 Pfennig für jede Sendung zu entrichten.
Harmu, 1. Oktober 1878.
Kaiserliches Postamt.
_.......... _ Lins.
Tagesschau.
— B er lin, 30. Sept. Die von der Redaktions-Kommission des Sozialistengesetzes festgestellten Kommissionsbeschlüste erster Lesung sind heute nach dem „Berl. Tagbl" den Vertretern des Bundesrathes übermittelt worden. Die auf Montag unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Fürsten Bismarck anberaumte Staatsministerial-Sitzung wird sich mit den Beschlüssen der Kommission beschäftigen, so daß wenigstens die preußische Regierung in der Dienstags-Sitzung der Kommission bestimmte Erklärungen über ihre Stellung abzugeben im Stande sein wird. Die Hauptbedenken bleiben die Terminbestimmung und die Kontrol- instanz; die über letztere von der Kommission getroffene Bestimmung, welche im Großen und Ganzen auf das ursprünglich von der preußischen Regierung geplante Reichsamt hinausläuft, ruft die größte Opposition der mittelstaatlichen Regierungen hervor, welche hieraus eine Kardinal- frage machen. Im Nebligen unterliegt es keinem Zweifel, daß das Gesetz im Plenum unter Billigung des Prinzips der Bundesrathsvor- !age mit einer Mehrheit von ungefähr 20 Stimmen zur Annahme gelangen wird.
- Berlin, 1. October. (Franks. Jl.) Alle Gerüchte über eine Aushebung des allgemeinen Wahlrechts sind nach zuverlässigen Mittheilungen falsch. Dagegen ventilirt man jetzt in gutunterrichteten Kreisen eine Einschränkung desselben in dem Sinne, ob es nicht angezeigt sei, die Fähigkeit zum Wählen vielleicht auf die Wähler zu beschränken, welche sich mindestens zwei Jahre an dem betreffenden Wahlorte befinden. Auch dies stößt vorläufig auf großen Widerstand. — Die Com- uriffion für das Socialistengesetz begann heute die zweite Lesung der Socialistengesetz-Borlage. Von den Commissionsmitgliedern war Stauffen- berg beurlaubt. Seitens des Bundesraths waren Minister v. Eulen- burg und die Minister der Mittelstaaten anwesend. Fürst Bismarck war nicht erschienen.
— Die Vermählung der Gräfin Marie Bismarck mit dem Grafen v. Rantzau wird dem Vernehmen nach bereits gegen Weihnachten statt-
2. Oktober. 187b.
finden. Im Wunsche der gräflichen Braut soll es liegen, daß die Vermählung in aller Stille auf Barzin gefeiert wird, und'der Pfarrer des benachbarten Wussow die kirchliche Trauung vollzieht. Höhere gesellschaftliche Rücksichten dürften jedoch die Vermählungsfeierlichkeiten in Berlin vorfchreiben.
— Ein Schwurgerichtshof hatte mit Bezugnahme auf §. 356, 8 der Kriminal Ordnung („Zur Ablegung eines Zeugnisses sind gänzlich unfähig alle Diejenigen, welche an dem Verbrechen, worüber ihr Zeugniß erfordert wird, oder an den daraus entstandenen Vortheilen wissentlich mittelbar oder unmittelbar Theil genommen haben") die Vereidigung einer Zeugin abgelehnt, weil sie sich eventuell durch ihre Vereidigung selbst bezüchtigen würde, ohne festzustellen, ob die Selbstbezüchtigung ihre Bestrafung wegen desfelben Verbrechens, worüber ihr Zeugniß erfordert worden oder wegen eines anderen, zur Folge haben würde. Das Ober-Tribunal vernichtete demzufolge durch Erkenntniß vom 11. Sept. 1878 das schwurgerichtliche Urtheil und wies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an ein neues Schwurgericht, indem es motivirend ausführte: „Wenn das Gesetz die Fälle, in denen die Vereidigung von Zeugen ausnahmsweise unterbleiben soll, bestimmt begrenzt, so ist eine Ausdehnung dieser Ausnahmen auf analoge Fälle nicht zulässig."
— Bonn, 27. Sept. Der Bürgermeister von Groote zu Godes- berg erläßt eine Bekanntmachung, der zufolge das Vorhandensein der Reblaus auf einem zum Gute Annaberg gehörigen, in unserer benachbarten Gemeinde Friesdorf belegenen Grundstücke durch den Reichs- Sachverständigen Dr. Moritz festgestellt worden ist.
— Saarbrücken, 27. Sept. Die Wunder- Erscheinungen in Marpingen sind, wie bekannt, schon lange Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung. Bor einigen Monaten erst konnte die weitläufige Arbeit, die sich durch immer neue Jncidenzpunkte in die Länge gezogen hatte, abgesch'offen werden. Jetzt hat nun die Gerichtskammer, wie die „Saarbr. Ztg." mittheilt, nach vorläufiger Kenntnißnahme beschlossen, die gante Sache gerichtlich zu verfolgen.
— Pest, 1. Oktober. Der „Pester Lloyd" bestätigt, daß das ge- sammte Ministerium seine Entlassung eingereicht hat, nachdem der Fi- nauz-Minister Szell bereits am Donnerstag seine Entlassung gegeben hatte.
— Haag, 30. Sept. Das amtliche Blatt veröffentlich die Verlobung des Königs mit der Prinzessin Emma von Waldeck Pyrmont.
— Der „Carriere d'Ztalia" veröffentlicht ein Schreiben aus Athen, in welchem es heißt, daß die Vermittelung der Mächte in der Differenz zwischen Griechenland und der Türkei einen Aufschub erfahren werde, da England die Absicht kund gegeben habe, diese Differenz zum Vortheile beider betheiligten Staaten zu schlichten. Mrdhat Pascha habe, bevor er London verließ, auf Verlangen der englischen Regierung seine Anschauung über das vortheilhafteste Mittel zur Versöhnung der Empfindlichkeiten der Pforte mit den Forderungen Griechenlands dar- gelegt. An Stelle der von dem Kongresse empfohlenen Grenzdemar- kation befürwortet Midhat Pascha, die Grenzberichtigung gegen Epirus und Thessalien auf den dritten Theil zu reduziren und Kreta an Griechenland abzutreten, da Kreta der Türkei nur fortdauernde Verlegenheiten bereite. Der Vorschlag Midhat Paschas sei von der englischen Regierung sehr günstig ausgenommen worden, und thue dieselbe gegenwärtig bei den anderen Mächten Schritte, damit deren Mediation eher in diesem Sinne, als in jenem des Berliner Vertrages, stattfinde.
— Paris, 27. Sept. „Av. Mil." fällt über die Ergebnisse der Manöver folgendes scharfe Urtheil: Bei den letzten Manövern stellte es sich heraus, welche bedauernswerthe Ergebnisse die Schwäche der Kriegs-Verwaltung betreffs der Offiziere zur Folge hatte, die wichtige militärische Stellungen inne haben und deren Gesundheits. Zustand sie für den activen Dienst untauglich macht. Hier ein Armeecorps-Commandant, der nicht mehr zu Pferde steigen kann, dort ein General, wil- cher krankheitshalber seit mehreren Jahren seiner Division fern bleiben muß; in einem anderen Corps fehlen die Brigade-Generale fast gänzlich ; anderwärts können von vier Obersten drei nicht an den Manövern