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M 228 Dienstag den 1. Oktober. M78
AMtliches.
Mit der am 15. Oktober vorigen Jahres stattgkhabten Eröffnung der landwirthschaftlichen Winterschule zu Marburg, deren Zweck und Ziele wiederholt in ausführlicher Weise bekannt gemacht sind und auch am Schlüsse dieser Publikation in kurzer Angabe verzeichnet stehen, ist ein für solche Landwirthe beachtenswerthes Institut ins Leben getreten, die ihren während des Sommerhalbjahres in der Wirthschaft nicht abkömmlichen Söhnen innerhalb zweier aufeinander folgenden Wiuter- semester einen zeitgemäßen und für diejenigen wirthschaftlichen Verhältnisse angepaßten Unterricht genießen lass n wollen, in denen 'hre Söhne demnächst zu leben und zu wirken haben werd n
Was die Schule leistet, hat sie in der öffentlichen Prüfung am Schlüsse des ersten W'uterkursus dargethan. Die Schüler erndteten wegen ihres Fleißes und der innerhalb eines kurzen halben Jahres gesammelten Kenntnisse, mit denen sie die zahlreich versammelten Zuhörer überraschten, ungetheiltes Lob.
Am 15. Oktober dieses Jahres beginnt nun die Anstalt ihren zweiten Lehrkursus und bringe ich hierdurch zur öffenlichen Kenntniß, daß Anmeldungen zur Aufnahme bis zum 7. Oktober an den Director Dr. Hesse in Marburg zu richten sind, welcher gern bereit ist, Auskunft über Alles zu ertheilen, was sich auf die Anstalt, auf das Unter« bringen der Schüler in Marburg rc. bezieht.
Der Vorsitzende des landwirthschaftlichen Central Vereins für den Regierungsbezirk Cassel
W endelstadt, Königlicher Regierungsrath.
Die landwirthschaftliche Winterschule zu Marburg betr.
Die landwirthschaftliche Winterschule zu Marburg ist eine auf die Volksschule weiter bauende Fachschule und hat die Aufgabe in zwei cembinkten Winterkursen den Söhnen solcher Landwirthe, welche die Arbeitskraft derselben während des Sommerhalbjahres nicht missen können, Gelegenheit zum Erwerbe der nöthigsten Kenntnisse zu geben, die zu einem rationellen, den Zeitvelhältnissen entsprechenden Betriebe der Landwirthschaft erforderlich sind.
Der Unterricht bezweckt daher:
1) weitere Fortbildung in den Elementarfächern,
2; landwirthschaftliche Fachbildung, und wird ertheilt von einem Hauptlehrer, der gleichzeitig Director der Anstalt ist, und von den weiter nöthigen Hülfstehrern.
Die Auszunehmenden müssen das 15. Lebensjahr erreicht haben, sich durch ein Zeugniß über ihren bisherigen Schulbesuch und die durch denselben erlangten Kenntnisse ausweisen, außerdem, falls sie bereits seit mehr als einem Jahre die Schule verlassen haben, ein Attest der Orts-- behörde über ihre Unbescholtenheit beibringen.
Der Unterricht beginnt b n 15. Oktober und endet im April, so daß derselbe etwa 24 Wochen umfaßt.
Das Schulgeld beträgt für jeden der beiden Winterkurse 45 Mark und ist die eine Hälfte dieser Summe zu Anfang des Kursus, die andere dagegen in den ersten Tagen des Januar zu entrichten.
Am Schlüsse eines jeden Winterkursus findet eine öffentliche Prüfung statt und erhält jeder Schüler gelegentlich dieser ein Zeugniß über Fleiß, Fortschritte und Betragen, welches am Schlüsse des zweiten Kursus ein Abgangszeugniß ist.
Wohnung rc finden die Schüler in geeigneten Bürgerhäusern der Stadt und wird die Direktion der Anstalt auf Verlangen passende Wohnungen vermitteim
Selbstverständlich stehen die Schüler auch in ihren Wohnungen unter Aufsicht des Directors, welcher auf besonderen Wunsch der Eltern rc. die Geldangelegenheiten der Schüler besorgen wird.
Gefunden: 1000 Stück Rohrnägel. Ein Zollstock. Ein wollenes weißes gehäckeltes Kopftuch. Ein lederner Maulkorb. Ein goldener Siegelring. Ein Messer.
Zugeflogen: Ein Pfauhahn.
Entlaufen: Ein kleines Schwein.
Hanau am 1. Oktober 1878.
__________________Aus Königlichem Landrathsamt.__
Bekanntmachung.
Vom 1. Oktober ab erhält die Personenpost zwischen Hanau und Marköbel folgenden Gang:
Aus Hanau 480 Uhr Nachmittags über Bruchköbel, in Marköbel 620 Uhr Abends, aus Marköbel 610 Uhr früh über Bruchköbel,
in Hanau 8 Uhr Vormittags.
Hanau, 29. September 1878.
Kaiserliches Postamt.
Lins.
Rundschau.
R F. In der inneren Krisis, welche Deutschland gegenwärtig zu überstehen hat, muß der Will- und Wunsch, welchen der Kaiser Wilhelm in seinem Antwortschreiben auf die Reichstagsadresse Ausdruck verlieh, von ungewöhnlich hoher Bedeutung sein. Mit Genugthuung über die loyale Haltung beS gerammten deutschen Volkes in dieser prü- fungsvollen Zeit und mit Vertrauen auf den Reichstag bl:ckt der Kaiser, bin ja selbst alles Leid am schwersten traf, hoffnungsvoll in die Zukunft und der deutsche Reichstag, in welchem das deutsche Volk verkörpert ist, wird sicherlich dazu Beiträgen, um die Hoffnungen unseres erhabenen Kaisers in Erfüllung gehen zu lassen, damit, wie sich der erlauchte Monarch selbst ausdrückt, die der sittlichen Ordnung und staatlichen Sicherheit in Deutschland drohenden Gefahren abgewendet werden.
Die kaiserliche Familie ist nach den Kaiserfestlichkeiten in Cassel und am Rhein gegenwärtig in Baden- Baden um ihr Oberhaupt versammelt, wo am 29. und 30. Sept-mber der Geburtstag der Kaiserin Augusta gefeiert wurde. Andere Festlichkeiten zu Ehren der kaiserlichen Herrschaften werden während deren Aufenthalt in Baden-Baden noch folgen und wird der Kaiser in Gesellschaft der großherzoglichen Familie von Baden am 5. und 7. Oktober auch dem großen Armeejagdrennen bei Jffezheim beiwohnen.
Der Stand der parlamentarischen Arbeiten hinsichtlich des ®rcta= listengesetzes ist im Allgemeinen ein beruhigender. In der vergangenen Woche wurde von der Commission die erste Lesung des Socialistengesetzes beendet und wurde auch die noch zu erledigende Aufgabe hinsichtlich der Control- und Beschwerdeinstanz wenigstens formell gelöst, indem nach langen Debatten mit elf gegen neun Stimmen der Antrag Harnier, v. Goßler und v. Schwarze angenommen wurde, wonach die Beschwerdeinstanz vom Bundesrath gewählt und aus vier Mitgliedern des Bundesrathes und fünf den obersten Gerichtshöfen angehörenden Mitgliedern gebildet werden soll. Die zweite Lesung des Socialisten- gesktzes ist von der Commission am 30. September begonnen worden und hofft man die zweite wie auch die dritte Lesung des Gesetzes in dieser Woche zu vollenden.
Zuversichtlich sind die Mittheilungen, welche aus den Kreisen des Bundesrathes, dessen Mitglieder vielfach an den Commissionsberathungen theilnehmen, hinsichtlich des Socialistengesetzes bekannt werden, danach geben sich die verbündeten Regierungen der Hoffnung hin, das Gesetz in einer den allseitigen Wünschen entsprechenden Form zu Stande zu bringen und glaubt man dabei an solgendcn drei Bestimmungen vollständig festhalten zu können: 1) Druckichriftenverbot ohne vorhergehende Warnung, 2) Bundesrathsausschuß als Beschwerdeinstanz und 3) fünf» jährige Dauer des Gesetzes. Im Uebrigen soll der Bundesrath geneigt sein, den Commissionsbeschlüssen des Reichstages zuzustimmen.
Aus dem Vaticane wurden hinsichtlich des deutschen Kirchenstreites sehr erfreuliche Kundgebungen des Papstes Leo XIII, bekannt Das Oberhaupt der katholischen Kirche hat an den Cardinalstcretär Nina bereits am 27. August ein Schreiben gerichtet, was jedoch jetzt erst allgemein bekannt gegeben wurde und welches von der hohen Friedensliebe des Papstes Leo zeugt. Derselbe spricht in diesem Schreiben aus,