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Jährlich 9 Mark Hulbj. 4 M. 50 P.

Viertrljährliä- t M -rk 25 Psg Rar auswärtige

Abonnenten pur dem betreffen­den Postaufschlag. Die einzelne Num­mer 10 P fg.

anauer Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Jnfertions.

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M- 226.

Samstag den 28. September.

1878.

Monnements-Einladung.

Mit dem 1. Oktober d. I. beginnt ein neues Abonnement auf den täglich mit Unterhaltungsblatt erscheinenden Hanauer Anzeiger"

(amtliches Organ für Kreis und Stadt Hauau)

Wir erlauben uns auf dasselbe mit dem Bemerken einzuladen, daß wir auch in diesem neuen Quartale alles ausbieten werden unsern geehrten Abonnenten die wichtigsten politischen Ereignisse, Wochen- «berficht derselben, amtliche, kirchliche und gemeinnützige Be­kanntmachungen, lokale und provinzielle Nachrichten, Cours­und Marktberichte, Geschäfts- und Privat-Anzeigen in reicher Fülle bringen zu können. auch wie bisher für gute und spannende Novellen und reichhaltiges Mannigfaltige sorgen werden.

Die Provinzial-Correspondenz wie seither Samstags als Gratisbeilage.

Der AbonnementspreiS beträgt pro Quartal nur M. 2. 25 Pf., für auswärts kommt noch ein geringer Postzuschlag hinzu.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Annoncen finden durch die in steter Zunahme begriffene Auf­lage des

Hanauer 2Uytu$tr unbedingt weiteste 2 erbreitung und besten Erfolg und kostet die ein­spaltige Zeile nur 10 Ps

Bestellungen werden von allen Postanstalten, sowie von der Expedition (Waisenhaus) Hammergasse 9 entgegengenommen.

Die Expedition.

NB. Neu zugehende Abonnenten erhalten das Blatt vom Tage der Bestellung an._________________________________________________

Amtliches.

Für den Metzger Johannes Zeuner von hier ist um Entlassung auS dem Preußischen Unterthanen-Berbande, behufs Auswanderung nach Amerika, nachgesucht worden.

Hanau am 18. September 1878.

Das Betreiben der Ufer des Wasserabflußgrabens vor der krummen Kinzig am Exercierplatz entlang bis zum Puppenwäldchen mit Vieh, sowie daS Stauen des Wasserabflusses und Hineinwerfen von Steinen mrd alten Blechen rc. ist bei einer Strafe bis 10 Mark subs. ent­sprechender Haftstrafe verboten.

Hanau am 20. September 1878.

Kaufmann Johann Maria Schröder von hier hat um Enlaffung aus dem Preußischen Unterthanen- Verbände, behufs Niederlassung in London, nachgesucht.

Hanau am 19. September 1878.

Den Herrn Ortsvorständen dient zur Nachricht, daß für die am 4. Oktober c. zu Dörnigheim und Bischofsheim einzuquartierenden Pferde des Dragoner-Regiments Nr. 24 und für die an demselben Tage zu Bergen, Seckbach und Fechenheim einzuquartierenden Pferde biS Feld- Artillerie-Regiments Nr. 25 der Kaufmann M. Sichel von Hanau die Fourage an Ort und Stelle liefern wird.

Hanau am 21. September 1878.

Der Landraih.

Bekanntmachung.

Verbot der Versendung solcher Gegenstände mit der Post, deren Be­förderung mit Gefahr verbunden ist.

Vor Kurzem ist ein mit etwa 800 Poststücken beladener Eisen- bahm Postwagen dadurch ein Raub der Flammen geworden, daß ein

wahrscheinlich mit Feuerwerkskörpern gefüllt gewesenes Packet ohne be­kannte Veranlassung unterwegs explodirt ist und das Feuer sich ebenso schnell, als unaufhaltsam über die ganze Postladung verbreitet hat. Nur zufällig günstigen Umständen verdankt der begleitende Postschaffner die Möglichkeit der Rettung seines Lebens und der betreffende Eisen- bahnzug die Beschränkung des Brandes auf bin einen Wagen. DaS General-Postamt nimmt auS diesem, leider nicht vereinzelt dastehenden Vorfälle Veranlassung, wiederholt auf die Bestimmungen im §. 11 der Postordnung vom 18. Dezember 1874 aufmerksam zu machen, wonach zur Versendung mit der Post nicht aufgegeben werden dürfen: Gegen­stände, deren Beförderung mit Gefahr verbunden ist, namentlich alle durch Reibung, Luftzudrang, Druck oder sonst leicht entzündliche Sachen, sowie ätzende Flüssigkeiten, und wonach Diejenigen, welche derartige Sachen unter unrichtiger Angabe oder mit Verschweigung des Inhalts aufgebin, sowohl Bestrafung nach bin betreffenden Gesetzen zu erwarten, als auch für jeden entstehenden Schaden zu haften haben.

Berlin W., 24. September 1878.

Kaiserliches General-Postamt.

_________________________________Wiebe.__________

Am 1. Oktober l. I. tritt im Orte Bruchköbel eine Postagentur in Wirksamkeit, von welcher aus auch die Postsendungen und Zeitungen nach den Orten Mittelbuchen, Niederissigheim, Blochmühle, Fechenmühle, Kinzigheimer Hof durch den bei der gedachten Ag-ntur stationirten Hülsslondbriefträger bestellt werden. Die nach Bruchköbel und den übrigen genannten Orten zu versendenden Briefe sind deshalb vom ge­dachten Tage an mit euer 10 Pfennig-Freimarke im Frenkirungsfalle zu bekleben, worauf besonders aufmerksam gemacht wird, weil, wenn solche Briefe wie seither nur mit 5 Pf. frankict werden, noch daS Zuschlag- und Ergönzungsporto mit 15 Pf. von den Empfängern er­hoben werden würde.

Hanau am 24. September 1878.

Kaiserliches Postamt.

Lins.

TageSschan.

Afganistan.

(A. d. Echw. Merl.)

Ob die indische, bezw. die britische Regierung sofort für den ihr von Seite Afganistans angethanen Schimpf mit den Waffen in der Hand Genugthuung sich erzwingen oder sich noch eine Weile vor einem Schrtit, der unabsehbare Folgen haben kann, besinnen wird, ist noch nicht deut­lich zu erkennen, und die engl. Blätter sind offinbar in einiger Verle­genheit, ob sie zum Dreinschlagen oder zum Zuwarten rathen sollen. Ein Korresp. der Köln. Z. schreibt aus London vom 24., es sei noch sehr fraglich, ob England sofort zum Aeußersten schreiten wird.Der Emir könnte sich ja eines Besseren besinnen, könnte die Versicherung ertheilen, daß die Zurückweisung der engl. Gesandtschaft durch den Kommandanten des KhyberpasseS auf einem Mißverständnisse beruhe, daß er bereit sei, sie in Kabul festlich zu empfangen, und dergl. mehr. Wahrscheinlich ist ein derartiges Einlenken von seiner Seite nicht, doch will die Möglichkeit im Auge behalten sein. Zudem führt es sich wäh­rend des Winters nicht leicht Krieg in jenen Himmelsstrichen. Kabul liegt 5000 Fuß über der Meereshöhe und steckt mit seiner Umgegend oft Monate lang fußtief im Schnee. Unwirthlicher noch sind die Pässe, die zu ihm führen, gefährlich für ein Heer selbst in freundlicher Jahres­zeit, wenn ihm der Durchzug feindselig erschwert wird. Aus diesem Grunde würde, nach dem Dafürhalten der Times und Anderer, ein Feldzug gegen Schir Ali nicht vor dem nächsten Frühjahr unternommen werden können, früher aber sollte noch einmal die Zulassung der engl. Gesandtschaft gefordert, und zwar gebieterisch gefordert, nicht wie früher höflich erbeten werden. Die Times gibt sich über den Erfolg eine; derartigen Forderung so wenig wie andere einer freundlichen Täufchune hin, doch glaubt sie einen solchen Schritt befürworten zu müssen, dami der Selbstvorwurf der Uebereilung, jede Möglichkeit eines en Miß Verständnisses von vornherein beseitigt werde. Im übrigen tritt sie ben