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Hanauer ÄngK

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correipondenz.

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Mittwoch den 25. September.

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Momeulents-Einla-mg.

Mit dem 1. Oktober d. I. beginnt ein neues Abonnement auf den täglich mit Unterhaltungsblatt erscheinenden

Hanauer Anzeiger"

(amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau)

Wir erlauben uns auf dasselbe mit dem Bemerken einzuladen, daß wir auch in diesem neuen Quartale alles ausbieten werden unsern geehrten Abonnenten die wichtigsten politischen Ereignisse, Wochen- Übersicht derselben, amtliche, kirchliche und gemeinnützige Be­kanntmachungen, lokale und provinzielle Nachrichten, Cours- nnd Marktberichte, Geschäfts- und Privat-Anzeigen in reicher Fülle bringen zu können, auch wie bisher für gute und spannende Novellen und reichhaltiges Mannigfaltige sorgen werden.

Die Provinzial - Correspondenz wie seither Samstags als Gratisbeilage.

Der Abonnementspreis beträgt pro Quartal nur M. 2. 25 Ps, M auswärts kommt noch ein geringer Postzuschlag hinzu.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Annoncen finden durch die in steter Zunahme begriffene Auf­lage des

Hanauer feiger unbedingt weiteste erbreitung und besten Erfolg und kostet die ein­spaltige Zeile nur 10 Pf

Bestellungen werden von allen Postanstalten, sowie von der Expedition ^Waisenhaus) Hammergasse 9 entgegengenommen.

Die Expedition.

NB. Neu zugehende Abonnenten erhalten das Blatt vom Tage der Bestellung an._______________________________________________________

Ärmliches.

Für den Metzger Johannes Z e u n e r von hier ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verbände, behufs Auswanderung nach Amerika, nachgemcht worden.

Hanau am 18. September 1878.

Da« Betreiben der Ufer des Wasserabflußgrabens vor der krummen Kinzig am Exercierplatz entlang bis zum Puppenwäldchen mit V>eh, sowie das Stauen des Wasserabflusses und Hineinwerfen von Steinen und alten Blechen rc. ist bei einer Srrfe bis 10 Mark subs. ent­sprechender Haftstrafe verbaten.

Hanau am 20. September 1878.

Kaufmann Johann Maria Schröder von hier hat um Enlaffung «15 dem Preußischen Unterthanen- V.rbande, behufs Niederlassung in London, nachgesucht.

Hanau am 19. September 1878.

Den Herrn Orts Vorständen dient zur Nachricht, daß für die am 4. Oktober c. zu Dörnigheim und Bischofsheim einzuquartierenden Pferde des Dragoner-Regiments Nr. 24 und für die an demselben Tage zu Bergen, Seckbach und Feckenheim einzuquartierenden Pferde d.s Feld- Artillerie-Regiments Nr. 25 der Kaufmann M. Sichel von Hanau die Fourage an Ort und Stelle liefern wird.

Hanau am 21. September 1878.

Gefunden: Ein Sack mit Aepfeln. Ein polirtes Lineal. Ein schwarzes Umhängetuch mit Fransn. Auf dem Wochenmarkt steh n ge­blieben: Ein schwarzer Henketkorb, enthaltend Aepfel, Eier und Gerste.

Verloren: En goldener Rug.

Entlaufen: Ein grauer Hund männl. Geschl.

Hanau am 25. September 1878.

Aus Königlichem Landrathsamt.

Grundstücksverkauf.

Die folgenden Domanialgrundstücke sollen in den beigesetzten Ter­

minen öffentlich meistbietend verkauft werden:

I. a. Gemarkung Bischofsheim:

H. 131. 41/i Ack. 22 Rth. = 1,049 ha Wiese der ' tiefe See,

K. 10.6^/4 6 1,501 Wiese das.,

H. 178.1 34 0,293 Graben der

Häusergrab.

b. Gemarkung Dörnigheim:

A. 16. 1 Ack. 7 Rth. = 0,249 da Graben, d.

17. Häuser-

18. graben,

Sonnabend den 28. dies. Monats, Vor­mittags von 8 Uhr ab, in der Keller- schen Wirthschaft zu Bischofsheim.

Die

II. Gemarkung Wachenbuchen:

Grundstücke B. 401. G. 82. H. 289.

Q. 82. 799. V. 73 und 155, von zusammen 1 Acker 26 Ruthen = O,2so ha Flächengehalt,

an demselben Tage, Vormittags von 11 Uhr ab, in der Wilhelm Traut-

schen Wirthschaft . zn Wachenbuchen.

Die Termine werden je eine Stunde offengehalten und aus an­gemessene Gebote erfolgt der Zuschlag. Auf Verlangen haben die Bie­ter dem unterzeichneten Beamten ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen.

Hanau am 23. September 1878. 6783

Der Domainen- Rentmeisier Bell.

TageSschan.

DiePost" meldet die Verlobung der einzigen Tochter des Reichskanzlers, Gräfin Marie v. Bismarck, mit dem Grafen Cuno zu Rantzau. Der Bräutigam, einer der ältesten schleswig holsteinschen Adelsfamilien angehörig, ist Legationsßcretär und Premier Lieutenant der Reserve des 3. Garde- Ulanenregiments. Früher bei den Gesandt­schaften in Lifsabon, Brüssel und München beschäftigt, nchm er an den Arbeiten des Congresses als Mitglied des S-cretariats Theil und wurde nach Beendigung desselben als Hülfsarbeiter in die Reichskanzlei be- rufen.

Nach einem Spezialbescheide des Finanz-Ministers vom 17. v. Mts. finden auf Grund des $. 18 des Wechselstempelgesetzes vom 10. Juni 1869 insbesondere auch die wegen des Bagatelloerfahrens und wegen des abgekürzten Verfahrens noch der Verfügung vom 25. März 1839 bestehenden Bestimmungen gleichmäßig auf die Vergehen gegen das Wechselstempelgesetz wie auf die Vergehen gegen die Zollgesetze Anwen­dung. Die Bestimmung in der Instruktion über das Verfahren in Bagatellprozessen vom 16. Juli 1837, nach welcher die Unzulässigkeit des Bagatelloerfahrens in allen Fällen der Ueber reiung der Stempel- steuergesetze ausgesprochen ist, hat nur noch Gültigkeit für die Uebertre- tung der Landes-Stempelgesetze, für welche die besonderen Vorlchriften des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 (§. 30 ff) bestehen, nicht aber für Wechselstempel-Hinterziehungen, welche hinsichtlich des Verfahrens lediglich den Vergehen gegen die Zollgesetze gleichgestellt sind.

Die mit Wahrung des Zollinteresses beauftragt« n Beamten sind, nach einem Erkenntniß des Ober- Tribunals, vom 19. September v. I., berechtigt, sich der Gegenstände einer jeden Zollgesetzübertietung durch Beschlagnahme zu versichern Die Anwendung dieser Maßregel im ein­zelnen Fale ist ihrem pflichtmäßigen Ermesst» anheim gegeben und setzt nicht voraus, daß eine begangene Zollgesetzübertretung bereits feststehe.

Die Notiz der Nal.-Z. über die angebliche Berufung deS ErzbUchofs von Bamberg nach Rom und seine Betheiligunz an den Verhandlungen zwischen der päpstlichen Kurie und der preuß. Regie­rung soll, wie der A. Z. auS Bamberg telegraphirt wird, völlig grund­los sein

Die sächsische Regierung hat das Gesuch der Reichstagsabg.