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Uni»:

9 matt M.50P. jährlich

Mari 25 Pf» gär auswärtige Abonnenten oft dem betreffen, den Postaufschlag. Me einzelne Num­mer 10 Pfg.

W 217.

Hamner Wetzer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Mittwoch den 18, September.

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Die ijpatttge Garmondzeile ob. leren Raum 10 Bt».

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1878.

Amtliches.

Die. Herrn Vorstände der Landgemeinden und selbstständigen Guts- bezirke haben nachstehenden Erlaß, das Viehseuchen-Gesetz betreffend, alsbald in Ausführung zu bringen:

Zur Bestreitung der in Gemäßheit des Viehseuchen-Gesetzes vom 25. Juni 1875 bezw. des Reglements vom 11. Dezember 1875 ent­stehenden Ausgaben ist für das Jahr 1879 nach Verfügung des Herrn Landesdirectors vom 3. d. M. die Erhebung einer einfachen Abgabe für Pferde

für jedes Pferd 20 Pfennige, und einer einfachen Abgabe für Rindvieh

für jedes Stück Rindvieh also 5 Pennige, erforderlich.

Die Herrn Ortsvorstände bezw. Gutsvorstände haben deshalb die Zahlung des Viehbestandes und Ausstellung der Verzeichnisse nach der diesseitigen Verfügung vom 31. Oktober v. I. des abgabepflichtigen Viehes mit der Specifikation der zu entrichtenden Abgabe-Beträge vor- zunehmen und die oben vorgeschriebenen Einheitsätze im Januar 1878 zur Erhebung zu bringen und auf Erledigung des gesammten Erhe­bungsgeschäftes der Art Bedacht zu nehmen, daß die Verzeichnisse der Landgemeinden und Gutsbezirke zur Feststellung bis zum 15. Januar !. I. eingeliefert werden, wogegen die Vorstände der Städte ihre Ver­zeichnisse an die Königliche Regierung einsendln.

Die entsprechende Anzahl Formulare, nämlich:

1. Titel- und Einlagebogen eines von den Gemeinde- (Guts-) Vor­ständen auszustellenden Verzeichnisses des Pferde- und Rindvieh­bestandes,

2. die nöthige Anzahl Bogen der zu jenen Verzeichnissen gehörigen Ablieferungsscheinen, werden den Herrn Vorständen der Landgemeinden und selbstständigen Gulsbezirken unter Couverts k. I. zugesandt werden.

Hanau am 12. September 1878.

Der Landrath.

Polizei- Verordnung.

Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, wird nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister hier und im Einvernehmen mit dem Großherzoglich Hessischen Kreisamt Offenbach folgende Polizei-Verordnung erlassen:

Beim Pajsiren der neuen Fahrbrücke über den Main und auf den Zusuhrwegen zu derselben haben Fuhrwerke aller Art und Reiter stets die rechte Seite zu nehmen. Wenn Vieh einzeln über die Brücke geführt oder in größerer Anzahl über dieselbe getrieben wird, darf die­ses ebenfalls nur auf der rechten Seite geschehen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe bis zu 3 Thalern oder entsprechender Haft geahndet.

Hanau am 10. Dezember 1874.

Der 13 Jahre alte Knabe Johannes Pfeiffer aus Hanau hat sich von seinen Eltern entfernt und treibt sich muthmaßlich bettelnd umher. Um Recherche nach demselben und Mittheilung im Ermitte­lungsfalle wird ersucht

Hanau am 16. September 1878.

Landwirthschastticher Lreis-Verei» Hanau.

Die in Aussicht genommene Ausstellung von Obst, Gemüse, Frucht und Maschinen findet am 4, 5. und 6. Oktober im Altstädter Schloß statt.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vor­stehenden ersucht.

Hanau am 14. September 1878.

Der Landrath.

Bekanntmachung.

Postkarten für den Verkehr im Weltpostverein.

Vom 1. Oktober ab werden für den Verkehr im Welt­postverein besondere mit einem Frankostempel von 10 Pfennig ver­sehene Weltpostkarten eingeführt, welche bei sämmtlichen Reichs-Post- anstalten für d<n Stempelwerth verkauft werden.

Diese Karten sind für Mittheilungen nach allen denjenigen Län­dern verwendbar, wohin das Porto für den gewöhnlichen frankirten Brief 20 Pfennig beträgt. Im Verkehr mit solchen Ländern, wohin ein Briefportosatz von 40 Pfennig zur Anwendung kommt, können die neuen Postkarten dagegen nur nach vorgängiger Vervollständigung des Werthbetrages des Stempels auf 20 Pfennig benutzt werden. Un- frankirte oder unzureichend frankirte Postkarten gelangen nicht zur Ab- fendung.

Andere, als von der Reichs-Postverwaltung ausgegebene und un­mittelbar mit dem Frankostempel versehn« Postkarten werden im internationalen Verkehr zur Postbeförderung nicht zu­gelassen.

Berlm W., 7. September 1878.

Der General-Postmeister. Stephan.

Tagesscha«.

Berlin, 17. Septbr. (Reichstag.) In der heutigen (5.) Sitzung, welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Staats- Minister Graf zu Stolberg Wernigerode, der Staats-Minister Hofn aun und andere Bevollmächtigte zum BundeLrath sowie einige Kommissarien beiwohnten, setzte das Haus die erste Berathung des Gesetzentwurfs ge­gen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie fort. Zu­nächst ergriff der Abg. Dr. Hänel das Wort. Derselbe führte aus, er vermöge in der gestrigen Debatte eine Klärung des Gegenstandes, der das Haus augenblicklich beschäftige, nicht zu finden. Klar und bestimmt seien nur die Reden der Abgg. von Helldorff und Bebel gewesen, dage­gen schwankend und unbestimmt die der Abgg. Reichensperger und Dr. Bamberger. Der Nachweis, welcher von der Majorität des Reichstages bei der Ablehnung des früheren Sozialistengesetzes gefordert sei, nämlich daß das gemeine Recht zur Abwendung der sozialdemokratischen Gefahr nicht ausreiche und daß eine entsprechende Erweiterung desselben nicht angängig sei, sei auch dieses Mal nicht versucht, und doch sei er uner­läßlich. Dieser Gesetzentwurf sei eine Verschärfung des früher vom Reichstage abgelehnten. Wie weit man den Begriffsozialistisch" aus- dehnen könne, znge die gestrige Rede des Abg. Dr. Bamberger. Jede wissenschaftliche Thätigkeit mit sozialen Fragen könne man unter den Wortlaut dieses Gesetzes rubriziren. Ein Gesetz auf dieser Grundlage sei aber unannehmbar, es sei ein Parteigesetz. Die ünitarrsche, die par- tikularistische und ultramontane Partei bekämpfe auch in gewisser Weise die Grundlagen unserer bestehenden Staatsordnung, und doch hätten sie das Recht der freien Agitation für ihre Ideen. Die Fortschrittspartei sei ebenfalls offiziell beschuldigt worden, daß sie die bestehende Gesell­schaftsordnung untergrabe. Entweder sei das ein illoyaler Vorwurf oder es sei nur eine Frage der Zeit und Opportunität, wann dieses Parteigesetz auch gegen die Fortschrittspartei angewendet werde. Der Gesetzentwurf sei auch nicht amendirbar. Die politische Verantwortlich­keit für eine Abschwächung dieses Gesetzentwurfes könne er nicht über­nehmen, da sonst zu dem schweren Eingriff in die bürgerliche Freiheit noch die Gefahr hinzukomme, daß diejenigen, welche von dem Gesetze ge­troffen werden sollen, noch auf Grund dieses Gesetzes die Autorität des Staates höhnen können, indem sie trotz des Gesetzes ihre Agitation wei­ter treiben. Die einzige Rechtfertigung dieses Gesetzes wäre der Erfolg; sei dieser nicht sicher, so sei dieses Gesetz ein großer politischer Fehler. Er aber glaube auf Grund seiner persönlichen Erfahrungen nicht an den praktischen Erfolg der Vorlage. Der Redner schilderte sodann die verschiedenen politischen und wirthschaftlichen Faktoren in unserem Staats­leben, welche eine Lockerung der Bande der Autorität in weiten Schich­ten des Volkes verursacht hätten; davon sei die sozialdemokratische Be-