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Zrhrlich 9 Mari. 4«»j. 4 M. 50 P. t,i-rteljährlich

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Mit dem betreffen, tat Postaufschiag. Me einzelne Num­mer 10 Psg.

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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Bilage, und Samnags mit der Berliner Provinzial Correipondenz.

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Die Ifpaltte« «armondzetle ob. deren Raum io Psg.

Die 2 Walt, geil»

90 Psg.

Stebspaitig-Leil,

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M 214.

Samstag den 14. September.

18^

«miliched.

Die Herrn Ortsvorstände des Kreises werden hierdurch an die rechtzeitige Einlieferung der Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten pro I. Halbjahr 1878/79 erinnert.

Hanau am 12. September 1878.

Die Liste der für das Jahr 1879 zum Amte der Geschworenen in Vorschlag gebrachten Personen vom Kreise Hanau liegt nach §. 279 der Strafprozeß-Ordnung vvm 25. Juni 1867 vom heutigen Tage (den 12. September) bis znm 20. September c. zu Jedermanns Einsicht im Dienstlokal des Unterzeichneten offen. Einwendungen gegen dieselbe sind in dieser Zeit hier zu Protoeoll anzumelden.

Hanau am 12. September 1878.

Gastwirth Ferdinand Kühn zu Seckbach hat zum Betrieb der Schlächterei in seiner an der Frankfurter Straße gelegenen Hofraithe Karte Q. 137 und 138 Brandvers Nr. 270 um die nach §. 16 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 erforderliche Gestaltung nachgesucht.

Etwaige Einwendungen sind binnen 14 Tagen, bei Meidung des Ausschlusses, hier vorzubringen. Die Pläne und Beschreibungen deS Projekts liegen während obiger Zeit hier offen.

Hanau am 12. September 1878.

Die den Herrn Bürgermeistern zugesandten Formulare zu den Er­hebungen über den Tabakbau, die Fabrikation und den Handel mit Ta­bak und Tabakfabrikat^n müssen spätestens den 18. d. M. wieder in meinem Besitze sein.

Ich mache diejenigen Herrn Bürgermeister, welche in dem am vorigen Dienstag anberaumien Termin vergleiche meine Bekannt­machung vom 4 d. M. Nr. 207 nicht anwesend waren, darauf aufmerksam, daß auf dem platten Lande weniger die Formulare I. II. III. als vielmehr die Kontrolliste IV. nebst der Nachwersung V. und eventuell Verweichlich VI. in Betracht kommen.

Hanau am 13. September 1878.

Der Landrath.

Bekanntmachung.

In dem Verfahren mit Postvorschüssen treten vom 1. Oktober ab folgende Aenderungen ein:

1. Eine Auszahlung von Postvorschüssen gleich bei der Einlieferung der zugehörigen Sendungen findet nicht statt; fürPostvorschuß" wird die BezeichnungNachnahme" eingeführt.

2. Nachnahmesendungen müssen in der Aufschrift mit dem Vermerke: Nachnahme von.....Mark.....Pf. (Marksummd in Zahlen und Buchstaben, Pfennigsumme nur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter die genaue Bezeichnung der ein- liefernden Behörde oder Firma, bz. den Namen, Stand und Wohnort in größeren Städten auch dre Wohnung des Absenders in deutlichen Schristchgen enthalten. Bei Packeten müssin vorstehende Vermerke sowohl auf der Sendung selbst, als auf der zugehörigen Packetadresse ange­bracht sein

3. Dem Auflieferer einer Nachnahmesendung wird über den Betrag eine Bescheinigung erte ilt, welche, wenn über die Sendung ohne- hrn ein Einlieferungsschein zu verabfolgen ist (bei Einschreib- und Werthsendungen), in jenem mit ausgenommen, sonst aber besonders ausgestellt wird. Denjenigen Versendern, welche sich eines Post- EinliejerungSbucheS bedienen, können jene Bescheinigungen in die- sem Mit ertheilt werden; auch wird solchen Behörden und Ge- schäststreibenden, welche fortgesetzt Nachnahmesendungen in größerer Zahl cinliesern, der Gebrauch besonderer von der Post unentgelt­lich zu liefernder Nachnahmebücher gestattet.

4, Eingelöfte Nachnahmebcträge werden den Absendern von der Be- stimmungr-Postanstalt mittels Postanweisung ohne Abzug und

portofrei übermittelt. Auf dem zugehörigen Abschnitte, welcher vom Empfänger losgetrennt und zurückbehalten werden kann, wird postseitig Name und Wohnort des Empfängers der Nachnahme­sendung, sowie Ort und Tag der Einlieferung der letzteren, ver­merkt. Für die Abtragung der Postanweisungen bz. bet zugehörigen Beträge wird das gewöhnliche Bestellgeld erhoben.

5. Im Uebrigen bleiben bezüglich der Nachnahme die seitherigen Be- stimmunaen über Postvorschüsse in Kraft.

Berlin, W., 8. September 1878.

Der General-Postmeister.

Stephan.

Bekanntmachung

Beitritt der Republik Peru zum Allgemeinen Postverein.

Zum 1 Oktober tritt die Republik Peru dem Allgemeinen Post­verein bei. Das Porto für Briefsendungen nach Peru beträgt vom obigen Zeitpunkt ab bei frankirten Briefen 40 Pfennig für je 15 Gramm, bei Postkarten 20 Pfennig; bei Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapieren 10 Pfennig für je 50 Gramm. Bei unfrankir- ten Briefen kommen 60 Piennig für je 15 Gramm zur Erhebung. Die Einschreibgebühr beträgt 20 Pfennig; für die Beschaffung einer Rückscheines tritt eine weitere Gebühr von 20 Pfennig hinzu,

Berlin W., 10. Scotember 1878.

Der General Postmeister _____________________Stephan.____________________

Mulibstücksverpachtung.

Nachdem die zur Einzelverpachtung bestimmten domainen-fiscali- schen Grundstückspläne der Gemarkung Bruch köbel, zur Gesammt- fläche von

rund 81 ha --- 340 Casseler Acker, in 284 wirthschastlich angemessenen Parcelleu, von meist 10, 20, 25 und 50 Aren Flächeninhalt, vermessen worden sind, so sollen dieselben nunmehr öffentlich meistbietend auf sechs Jahre verpachtet werden.

Terwin hierzu ist auf künftigen

Mienstag den 1^. dieses Monats,

Vormittags von 8 Uhr ab, und hilfsweise auf

Mittwoch den 1S dieses Monats, von gleicher Zeit ab, an Ort und Stelle anberaumt.

Die Pachtbewerber wollen sich im Rathhause zu Bruchköbel ver­sammeln, woselbst der Termin mit Vorlesung der Verpachlungsbe- dingungen eröffnet wird.

Bemerkt wird, daß Pachtconsortien zum Bieten nicht zugelassen werden, die Verpachtung vielmehr lediglich im Einzelnen er­folgt, und daß die Höchstbietenden, auf Verlangen, Bürgschaft beizu- bringen haben.

Hanau am 10. September 1878 6430

Der Königl. Domainen Rentmeister.

Bell.

Tagesschau.

Die Tükei und Griechenland.

R. F. Während des russisch-türkischen Krieges und der Kämpfe Rumbniens, Serbiens und Monteurgr-s in den beiden letzten Jahren gegen die Türkei hatte man immer erwartet, daß Griechenland diese günstige Gelegenheit benutzen und auch die Emancipation der griechischen Provinzen in der Türkei durchführen werde. Es ist dies aber bekannt­lich nicht geschehen, obwohl eine derartige Action Griechenlands ebenso viel Rkchtsgründe für sich gelMt hätte als birpKigtn Rußlands, Ru­mäniens, Montenegros und Serbiens und in der Neuzeit der Occupation BesnnnS duich Oesterreich, denn in Epirus und Thessalien schmachten über drei Millionen Griechen ebenso unter dem türkischen Joche wie